05.06.2002
Bundestag - Drucksache 14/9263
BeschlussempfehlungundBericht, Urheber:Innenausschuss
Deutscher BundestagGesetzgebung
| BGBl. I 2002 S. 3105 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 57, ausgegeben am 14.08.2002, Seite 3105
- Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Geldwäsche und der Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus (Geldwäschebekämpfungsgesetz)
- vom 08.08.2002
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (2)
- 12.04.2002 BT Gegen illegale Finanzströme wirksamer vorgehen
- 31.05.2002 BT Regierung: Geldwäschegesetz soll am 1. Juli 2003 in Kraft treten
Wird zitiert von ... (2)
- BVerfG, 30.03.2004 - 2 BvR 1520/01
Geldwäsche
Rn. 96 Gleiches gilt mit Blick auf das Geldwäschebekämpfungsgesetz vom 8. August 2002 (BGBl I S. 3105). - BGH, 07.04.2005 - 1 StR 326/04
Zeugnisverweigerungsrecht eines Notars und seines Gehilfen amtspflicht- und …
Rn. 35 Eingeschränkt wurde das Zeugnisverweigerungsrecht des § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StPO allerdings mit der Erweiterung des Kreises der Anzeigepflichtigen (Einbeziehung bestimmter freier Berufe) durch das Geldwäschebekämpfungsgesetz vom 8. August 2002 - in Kraft getreten am 15. August 2002 - (BGBl. I S. 3105 - in Umsetzung der EU-(Geldwäscheänderungs-)Richtlinie 2001/1997 vom 4. Dezember 2001, NJW 2002, 804) gemäß § 11 Abs. 1 GwG n.F. i.V.m. § 3 Abs. 1 GwG u.a. auf Notare.
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