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05.06.2002

Bundestag - Drucksache 14/9263

BeschlussempfehlungundBericht, Urheber:Innenausschuss

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2002 S. 3105   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,42014
BGBl. I 2002 S. 3105 (https://dejure.org/2002,42014)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 57, ausgegeben am 14.08.2002, Seite 3105
  • Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Geldwäsche und der Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus (Geldwäschebekämpfungsgesetz)
  • vom 08.08.2002

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (2)

  • 12.04.2002   BT   Gegen illegale Finanzströme wirksamer vorgehen
  • 31.05.2002   BT   Regierung: Geldwäschegesetz soll am 1. Juli 2003 in Kraft treten
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerfG, 30.03.2004 - 2 BvR 1520/01

    Geldwäsche

    Rn. 96 Gleiches gilt mit Blick auf das Geldwäschebekämpfungsgesetz vom 8. August 2002 (BGBl I S. 3105).
  • BGH, 07.04.2005 - 1 StR 326/04

    Zeugnisverweigerungsrecht eines Notars und seines Gehilfen amtspflicht- und …

    Rn. 35 Eingeschränkt wurde das Zeugnisverweigerungsrecht des § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StPO allerdings mit der Erweiterung des Kreises der Anzeigepflichtigen (Einbeziehung bestimmter freier Berufe) durch das Geldwäschebekämpfungsgesetz vom 8. August 2002 - in Kraft getreten am 15. August 2002 - (BGBl. I S. 3105 - in Umsetzung der EU-(Geldwäscheänderungs-)Richtlinie 2001/1997 vom 4. Dezember 2001, NJW 2002, 804) gemäß § 11 Abs. 1 GwG n.F. i.V.m. § 3 Abs. 1 GwG u.a. auf Notare.
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