Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion

07.11.2012

Bundestag - Drucksache 17/11388

BeschlussempfehlungundBericht, Urheber:Rechtsausschuss

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2012 S. 2425   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,91922
BGBl. I 2012 S. 2425 (https://dejure.org/2012,91922)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,91922) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 57, ausgegeben am 11.12.2012, Seite 2425
  • Gesetz zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung
  • vom 05.12.2012

Gesetzestext

Gesetzesbegründung (2)

  • Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Referentenentwurf, Stellungnahmen, Anhörung)
  • bundestag.de

    Gesetz zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (9)

  • 04.06.2012   BT   Sicherungsverwahrung und Warnschussarrest (in: Vorschau auf die Plenarsitzungen vom 9. bis 11. Juni 2012)
  • 11.06.2012   BT   Thema Sicherungsverwahrung und Warnschussarrest
  • 13.06.2012   BT   Neue Bestimmungen für Sicherungsverwahrung
  • 13.06.2012   BT   Rechtsausschuss beschließt Expertenanhörung zur Sicherungsverwahrung
  • 14.06.2012   BT   Bundestag beschließt Warnschussarrest für junge Täter
  • 20.06.2012   BT   Reform der Sicherungsverwahrung kontrovers erörtert
  • 27.06.2012   BT   Experten uneinig über Sicherungsverwahrung
  • 05.11.2012   BT   Sicherungsverwahrung (in: Sitzungswoche vom 7. bis 9. November 2012)
  • 08.11.2012   BT   Abstandsgebot im Recht der Sicherungsverwahrung (in: Die Beschlüsse des Bundestages am 8. und 9. November)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (88)

  • BVerfG, 11.07.2013 - 2 BvR 2302/11

    Therapieunterbringungsgesetz entspricht bei verfassungskonformer Auslegung dem …

    § 2 ThUG lautet in der seit dem 1. Juni 2013 gültigen Fassung (BGBl 2012 I S. 2425 ) - bis dahin bestand § 2 ThUG allein aus dem heutigen Absatz 1 - wie folgt:.

    Dies gilt unabhängig von der Frage, in welchem Umfang das Therapieunterbringungsgesetz bei einer Übertragung der strengen Verhältnismäßigkeitsmaßstäbe einen Anwendungsbereich behält, nachdem die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Vorgaben zur nachträglichen oder nachträglich verlängerten Sicherungsverwahrung mit dem Gesetz zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung vom 5. Dezember 2012 (BGBl I S. 2425) in Art. 316f Abs. 2 Satz 2 EGStGB als gesetzliche Übergangsregelung verabschiedet wurden.

    aa) § 2 Abs. 1 Nr. 3 ThUG in der seit 1. Juni 2013 gültigen Fassung (vgl. BGBl 2012 I S. 2425 ) schreibt ausdrücklich eine räumliche und organisatorische Trennung von Einrichtungen des Strafvollzuges vor.

  • LG Köln, 03.12.2015 - 111 Ks 6/15

    Lebenslange Haftstrafe: Sextäter zwang Teenager zum Sprung von Staumauer

    Die vom Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 04.05.2011 (Az.: 2 BvR 2365/09) insoweit aufgestellten erhöhten Anforderungen finden auf den vorliegenden Fall keine Anwendung, da die Sexualstraftaten zum Nachteil des Zeugen D und der versuchte Mord zum Nachteil des Nebenklägers J1 jeweils im Jahr 2014 und somit nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I 2425) am 1. Juni 2013 begangen wurden.
  • BGH, 28.06.2017 - 2 StR 178/16

    Sicherungsverwahrung neben lebenslanger Freiheitsstrafe rechtmäßig

    In sog. Altfällen, in denen auch nach Inkrafttreten des Gesetzes zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebots im Recht der Sicherungsverwahrung vom 1. Juni 2013 (BGBl. I 2012, 2425) weiterhin auf der Grundlage des bisherigen Maßstabs strikter Verhältnismäßigkeit (…BVerfG, aaO, BVerfGE 128, 326, 405 ff.) zu entscheiden war (vgl. BGH, Urteil vom 23. April 2013 - 5 StR 617/12), wurde die Anordnung von Sicherungsverwahrung auf der Grundlage des § 66 Abs. 2 und des § 66 Abs. 3 Satz 1 StGB neben der Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe als jedenfalls nicht unerlässlich angesehen (vgl. BGH, Urteil vom 10. Januar 2013 - 3 StR 330/12; Senat…, Urteil vom 25. Juli 2012 - 2 StR 111/12, BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 8; BGH, Urteile vom 12. Juni 2013 - 5 StR 129/13, NStZ 2013, 524, 525; vom 17. April 2014 - 3 StR 355/13, NStZ-RR 2014, 207).

    In Umsetzung des verfassungsrechtlichen Ultima-Ratio-Prinzips und des "Individualisierungs- und Intensivierungsgebots' (BVerfG, Urteil vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2333/08 u.a., BVerfGE 128, 326, 379 f.) hat der Gesetzgeber mit der durch das "Gesetz zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebots im Recht der Sicherungsverwahrung' vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2425) zum 1. Juni 2013 eingeführten Vorschrift des § 66c Abs. 2 StGB vorgesehen, dass Tätern mit angeordneter Sicherungsverwahrung schon im Strafvollzug eine umfassende Betreuung, insbesondere eine sozialtherapeutische Behandlung, anzubieten ist.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht Bundesgesetzblatt
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht