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Gesetzgebung
   BGBl. I 1975 S. 2189   

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https://dejure.org/1975,5934
BGBl. I 1975 S. 2189 (https://dejure.org/1975,5934)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1975 Teil I Nr. 99, ausgegeben am 21.08.1975, Seite 2189
  • Gesetz zur Änderung des Gerichtskostengesetzes, des Gesetzes über Kosten der Gerichtsvollzieher, der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte und anderer Vorschriften
  • vom 20.08.1975

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (393)

  • BGH, 17.09.2015 - IX ZR 280/14

    Verzugsschadensersatz: Ersatzfähige Rechtsanwaltskosten für Mahnschreiben

    Mit Gesetz zur Änderung des Gerichtskostengesetzes, des Gesetzes über Kosten der Gerichtsvollzieher, der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte und anderer Vorschriften vom 20. August 1975 (BGBl. I S. 2189) wurde klargestellt, dass bei Rahmengebühren die im Einzelfall geschuldete Gebühr vom Rechtsanwalt zu bestimmen ist.
  • BVerfG, 17.10.1990 - 1 BvR 283/85

    Betragsrahmengebühren

    Rn. 5 In den Jahren 1965 und 1975 wurden die Gebührenrahmen erweitert und die Höchstsätze angehoben (Gesetz zur Änderung der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung und anderer Gesetze vom 30. Juni 1965 [BGBl. I S. 577] und Gesetz zur Änderung des Gerichtskostengesetzes, des Gesetzes über Kosten der Gerichtsvollzieher, der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte und anderer Vorschriften vom 20. August 1975 [BGBl. I S. 2189]), Die Kostenrechtsnovelle vom 20. August 1975 ergänzte § 116 BRAGO außerdem um einen zweiten Absatz, der für besondere Verfahren die Abrechnung nach Streitwerten vorsah.
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Rn. 3 2. Die Erörterungsgebühr ist durch Gesetz vom 20. August 1975 (BGBl. I S. 2189) auf Vorschlag des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages eingeführt worden.
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