Gesetzgebung
| BGBl. I 1980 S. 270 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1980 Teil I Nr. 10, ausgegeben am 11.03.1980, Seite 270
- Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Personalausweise
- vom 06.03.1980
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Wird zitiert von ... (5)
- OVG Bremen, 02.09.2008 - 1 A 161/06
Ausreisebeschränkung gegenüber Fußball-Hooligans - Ermessen; Hooligans; …
- BVerwG, 29.09.1992 - 1 C 41.90
Beiladung; Bundesrepublik Deutschland; rechtliches Interesse; materielle …
Dies dient der Fälschungssicherheit des Personalausweises, die, wie die Gesetzesmaterialien bestätigen (BT-Drucks. 8/3129 S. 5 zu Art. 1 Nr. 3; 8/3498 S. 8; 10/2177 S. 6), neben der internationalen Maschinenlesbarkeit einen wesentlichen Grund für die Neugestaltung des Personalausweises bildete und deswegen vom Gesetzeszweck umfaßt wird. - BVerwG, 21.02.1995 - 1 C 11.93
Personalausweis - Herstellung - Lieferung - Kostenerstattung - Vergütungsanspruch …
Die Vorschrift wurde durch die Gesetze vom 6. März 1980 (BGBl I S. 270) und vom 25. Februar 1983 (BGBl I S. 194) in das Personalausweisgesetz eingefügt. - VG Freiburg, 28.03.2019 - 9 K 1947/18
Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht aufgrund einer herabsetzenden …
Zudem dient die (auch für Menschen lesbare) Wiedergabe des Namens auf der Rückseite des Personalausweises auch der Fälschungssicherheit, dadurch, dass bei "visuellen" Kontrollen Manipulationen des Eintrags in der maschinenlesbaren Zone erkannt werden können (so BVerwG, u. v. 29.09.1992 - 1 C 41.90 -, juris, Rn. 29 = NWJ 1993, 547 - unter Verweis auf eine Auskunft des BKA sowie auf BT-Drs. 8/3219, S. 5 und 8/3498 S. 8 sowie 10/2177, S. 6). - BVerwG, 27.02.1987 - 1 CB 1.87
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Falsche Unterschrift in einem …
Den Vortrag der Klägerin, das Verlangen des Beklagten verletze § 4 des Gesetzes über Personalausweise, brauchte das Berufungsgericht schon deshalb nicht zu erörtern, weil die genannte Vorschrift bisher nicht in Kraft getreten ist (vgl. Art. 1 Ziff. 4 und Art. 2 Abs. 1) des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Personalausweise vom 6. März 1980 (BGBl. I S. 270); Art. 1 des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes vom 6. März 1980, vom 7. August 1981 (BGBl. I S. 806); Art. 2 Abs. 2 des Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Personalausweise vom 25. Februar 1983 (BGBl. I S. 194); Art. 1 des Gesetzes zur Änderung personalausweisrechtlicher Vorschriften vom 26. Oktober 1984 (BGBl. I S. 1305); Art. 1 Nr. 6, Art. 2 und Art. 4 des Zweiten Gesetzes zur Änderung personalausweisrechtlicher Vorschriften vom 19. April 1986 (BGBl. I S. 545) sowie die Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes über Personalausweise in der ab 1. April 1987 geltenden Fassung vom 21. April 1986 (BGBl. I S. 548).
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