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   BGBl. I 1983 S. 210   

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BGBl. I 1983 S. 210 (https://dejure.org/1983,11827)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1983 Teil I Nr. 9, ausgegeben am 04.03.1983, Seite 210
  • Bundeskleingartengesetz (BKleingG)
  • vom 28.02.1983

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

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Wird zitiert von ... (47)

  • BGH, 17.06.2004 - III ZR 281/03

    Begriff der Kleingartenanlage

    (1) Im Vordergrund der kleingärtnerischen Nutzung von Grundstücken stand zu Beginn des Kleingartenwesens die Sicherung und Verbesserung der Ernährungslage, vor allem der ärmeren Bevölkerungsschichten (BVerfGE 52, 1, 33; Begründung der Bundesregierung zum Bundeskleingartengesetz, BT-Drucks. 9/1900, S. 9).

    Auch aus der Regierungsbegründung (BT-Drs. 9/1900 aaO) läßt sich eine solche nicht entnehmen.

  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 55.81

    Anordnung zur Reduzierung der Höhe einer Kleingarten-Laube; Kleingartengebiet

    Einen solchen Anspruch räumt weder § 35 Abs. 2 BBauG noch § 3 Abs. 2 des für das Gartenhaus des Klägers geltenden Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) vom 28. Februar 1983 (BGBl. I S. 210) ein.
  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 995/95

    Schuldrechtsanpassungsgesetz

    Für sie sollten nach Art. 232 § 4 Abs. 1 EGBGB bis zum Inkrafttreten abweichender gesetzlicher Regelungen weiter die §§ 312 ff. ZGB maßgebend sein; Nutzungsverhältnisse im Rahmen von Kleingartenanlagen wurden allerdings nach Maßgabe von Anlage I Kapitel XIV Abschnitt II Nr. 4 EV in den Anwendungsbereich des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) vom 28. Februar 1983 (BGBl I S. 210) einbezogen.
  • BVerfG, 23.09.1992 - 1 BvL 15/85

    Pachtzins für Kleingärten

    Die Vorlagen richten sich gegen Überleitungsbestimmungen, die bei der Neuregelung des Kleingartenrechts im Bundeskleingartengesetz ( BKleingG ) vom 28. Februar 1983 (BGBl. I S. 210) für bestehende Kleingärten getroffen worden sind.
  • OLG Naumburg, 11.01.2001 - 7 U 132/99

    Feststellung des Bestehens von Kleingartenpachtverhältnissen nach den

    Insbesondere kinderreiche Familien mit nur einem Ernährer in den unteren und mittleren Einkommensbereichen seien von der Preissteigerung betroffen ( BT-Dr. 9/1900 ).

    Der Gesetzgeber ging dabei davon aus, daß bereits ein Kinderspielplatz, wie er in der Anlage "A. " nach der Bekundung des Zeugen Mt. vorhanden war, ausreichend sei, um den Anlagenbegriff zu erfüllen ( BT-Dr. 9/1900, S. 12 ).

    Da Eigentümergärten aus dem Regelungsbereich des Bundeskleingartengesetzes gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 BKleingG herausgenommen sind, verstößt der Verkauf der Kleingartenparzellen an die jeweiligen Kleingärtner gegen die Festsetzungen im fiktiven Bebauungsplan ( BVerwG NVwZ 1984, 581; OVG Berlin, Urteil vom 15. August 1980, Az. 2 B 33/78 zitiert nach BT-Dr. 9/1900, S. 26; BT-Dr. 11/7817, S. 173; Mainczyk, Bundeskleingartengesetz, 7. Auflage, § 1 RdNr. 45a; zweifelnd BVerwG ZfBR 1992, 241 [ 242 ] ).

  • BGH, 06.06.2002 - III ZR 181/01

    Rechtsstellung des Endpächters einer Kleingartenparzelle nach Kündigung des

    b) Durch § 11 BKleingG soll sichergestellt werden, daß der Pächter in den Fällen, in denen er das Nutzungsrecht an der kleingärtnerisch genutzten Fläche im weit verstandenen Allgemeininteresse ohne eigenes Zutun verliert, also die Beendigung des Pachtverhältnisses nicht auf eine Kündigung des Pächters, eine einvernehmliche Vertragsaufhebung oder auf eine vom Pächter durch schuldhaftes Verhalten herbeigeführte Verpächterkündigung zurückzuführen ist, eine angemessene Entschädigung für den vorzeitigen Verlust seines Nutzungsrechts erhält (eingehend hierzu Mainczyk, BKleingG, 7. Aufl., § 11 Rn. 1 unter Hinweis auf BT-Drucks. 9/2232 S. 16).

    Mit dieser Vorschrift soll nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers sichergestellt werden, daß der Pächter im Falle einer Kündigung nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 oder 6 BKleingG so entschädigt wird, wie er im Falle einer Enteignung zu entschädigen wäre (BT-Drucks. 9/1900 S. 17).

    Dies ist auch die Auffassung des Gesetzgebers, nach dessen Vorstellungen der nach § 11 Abs. 1 Satz 3 BKleingG sichergestellte Gleichlauf zwischen Kündigungs- und Enteignungsentschädigung "in der Regel schon bei einer Entschädigung nach den Sätzen 1 und 2" besteht (BT-Drucks. 9/1900 aaO).

  • BGH, 12.03.1987 - III ZR 216/85

    Enteignungsgleicher Eingriff durch Vollzug eines verfassungswidrigen Gesetzes

    Diese Vorschriften sind durch § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2 Bundeskleingartengesetz (BKleingG) vom 28. Februar 1983 (BGBl I S. 210) mit Wirkung vom 1. April 1983 (§ 22) aufgehoben worden.

    Kleingärten übernehmen heute auch wichtige Aufgaben des Landschaftsschutzes und der Stadtbildpflege (vgl. zum Ganzen BVerfGE 52, 1, 33 ff. [BVerfG 12.06.1979 - 1 BvL 19/76]; Begründung zum Entwurf des BKleingG, BT-Drucks. 9/1900, S. 9; vgl. auch Begründung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung kleingartenrechtlicher Vorschriften BT-Drucks. V/2221, S. 4).

  • BGH, 03.04.1987 - V ZR 160/85

    Wirksamkeit eines Zwischenpachtvertrages mit einer gemeinnützigen

    Auch nach dem Bundeskleingartengesetz vom 28. Februar 1983 (BGBl I 210) ist ein Zwischenpachtvertrag, der nicht mit einer nach Landesrecht als gemeinnützig anerkannten Kleingärtnerorganisation abgeschlossen wird, nichtig (§ 4 Abs. 2 Satz 2 BKleingG).

    Das sogenannte Zwischenpächterprivileg für Kleingärtnerorganisationen, die als gemeinnützig anerkannt sind, sollte und soll den einzelnen Kleingärtner als Unterpächter vor der Ausnutzung durch einen gewerbsmäßigen Zwischenpächter schützen (vgl. die Begründung zu § 5 KGO, abgedruckt bei Kaisenberg, Kleingarten und Kleinpachtlandordnung, 3. Aufl. 1924, § 5 Anm. A 2; BT-Drucks. 9/2232 Seite 18 zu § 3 des Entwurfs eines BKleingG).

    Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Bundeskleingartengesetz hatte allerdings der Bundesrat in seiner Stellungnahme zu § 3 des Regierungsentwurfs (dieser entsprach weitgehend § 4 der endgültigen Gesetzesfassung) eine entsprechende Schutzvorschrift zugunsten der Kleingärtner angeregt (Drucks. 139/1/82 Nr. 7 b; BT-Drucks. 9/1900 Anlage 2 Nr. 6 b).

    Nach ihrer Stellungnahme würde eine solche Regelung es dem Zwischenpächter - trotz der Nichtigkeit des Zwischenpachtvertrages - ermöglichen, ohne zeitliche Grenze Kleingartenpachtverträge abzuschließen, die den Eigentümer binden; eine solche Befugnis könne allenfalls bis zur wirksamen Bestellung eines neuen Zwischenpächters zugestanden werden, und auch dies nur unter der weiteren Einschränkung, daß dem Kleingärtner beim Abschluß des Vertrages die Nichtigkeit des Zwischenpachtvertrages nicht bekannt gewesen sei; eine solche Regelung aber sei zu kompliziert (BT-Drucks. 9/1900 Anlage 3 »Zu 6«).

    In der Beschlußempfehlung und dem Bericht des Bundestagsausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (BT-Drucks. 9/2232) ist dementsprechend der Vorschlag des Bundesrats nicht enthalten.

  • BGH, 25.01.1991 - V ZR 116/90

    Kündigung eines Kleingartenpachtvertrages

    Die Beschränkung des § 16 Abs. 4 BKleingG auf befristete Verträge läuft entgegen der von der Revision vertretenen Auffassung auch nicht dem Zweck der Regelung zuwider, die Fortdauer der kleingärtnerischen Nutzung sicherzustellen (vgl. BT-Drucks. 9/1900).
  • BGH, 02.10.1992 - V ZR 185/91

    Herausgabe eines Kleingartens bei mehrfach gestuftem Pachtverhältnissen

    Sie sollen nicht die Folgen tragen, die sich aus Pflichtverletzungen des Zwischenpächters ergeben (BT-Drucks. 9/1900 zu § 9).

    Diese Begründung findet sich auch in der Beschlußempfehlung und in dem Bericht des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zu dem Regierungsentwurf wieder (BT-Drucks. 9/2232).

  • BGH, 04.07.1986 - V ZR 41/86

    Kostenberechnung bei Erledigung der Hauptsache - Verfassungsmäßigkeit einer

  • BGH, 27.10.2005 - III ZR 31/05

    Begriff der Kleingartenanlage; Begriff der gemeinschaftlichen Einrichtung

  • BGH, 18.04.2000 - III ZR 194/99

    Übernahme öffentlicher Grundstückslasten durch den Pächter bei einem

  • BVerwG, 02.09.1983 - 4 C 73.80

    Grundstück - Dauerkleingarten - Festsetzung - Kleingärtner - Pachtvertrag -

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 29.11.1989 - 6 A 139/88

    Flächenbegrenzung für Lauben im Kleingartengebiet; Bebauungsplan;

  • BGH, 05.07.2018 - III ZR 355/17

    Kleingartenpachtvertrag: Kündigung des Hauptpachtvertrages durch den

  • BFH, 22.01.2004 - III R 52/01

    Eigenheimzulage für nicht genehmigtes Einfamilienhaus

  • BVerfG, 25.02.1998 - 1 BvR 207/97

    Neuregelung des Höchstpachtzinses für privat verpachtete Kleingärten iSv BKleingG

  • BVerfG, 09.04.1998 - 1 BvR 44/92

    Regelung über Kündigung von Zwischenpachtverträgen im Kleingartenrecht iSv

  • BGH, 24.05.1985 - V ZR 11/84

    "Noch bestehendes" Kleingartenpachtverhältnis - Gesetzliche Verlängerung

  • OVG Sachsen, 10.09.2019 - 4 A 1403/18

    Zweitwohnungssteuer; Aufwand

  • BSG, 31.01.1989 - 2 RU 30/88

    Abgrenzung des Kleingartenbegriffs iS. des § 778 RVO

  • BGH, 21.09.2000 - III ZR 325/99

    Rückwirkende Erhöhung von Pachtzinsen

  • LG Dessau, 05.05.2000 - 2 O 982/99
  • BVerwG, 18.08.1989 - 4 C 12.86

    Grenzen der gemeindlichen Planungshoheit bei der Festsetzung des Maßes der

  • OVG Hamburg, 04.11.1999 - 2 E 29/96

    Behandlung einer Kleingartenanlage im Bebauungsplan

  • BGH, 12.11.1998 - III ZR 87/98

    Anpassung des Pachtzinses für ein Kleingartengelände

  • BGH, 16.01.1997 - III ZR 79/96

    Aufwendungsersatzanspruch des Verpächters einer Kleinkartenanlage

  • BVerfG, 25.02.1998 - 1 BvR 421/90

    Verfassungswidrigkeit der Pachtobergrenze nach BKleingG a.F.

  • BVerfG, 26.02.1998 - 1 BvR 1342/91

    Pachtzinsbegrenzung privat verpachteter Kleingärten am Maßstab des BKleingG § 5

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.05.2009 - 3 K 30/07

    Baurecht: Flächen für Dauerkleingärten; Abwägungsfehler

  • BVerfG, 05.02.1999 - 1 BvR 709/95

    Wegen zumutbarer Möglichkeit der Anrufung der Fachgerichte unzulässige

  • LSG Bayern, 02.06.2022 - L 17 U 285/19

    Versicherungspflicht von Hobbyjägern in der gesetzlichen Unfallversicherung

  • BVerfG, 16.02.1999 - 1 BvR 938/97

    Rückwirkende Pachtzinserhöhung im Kleingartenrecht

  • OVG Niedersachsen, 14.10.1997 - 9 L 3432/96

    Straßenreinigungsgebühr für Kleingartengrundstück;; Frontlängenmaßstab;

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.2014 - 1 L 116/12

    Zweitwohnungssteuerpflicht von Gartenlauben

  • LSG Sachsen, 07.02.2002 - L 2 U 174/99

    Versicherungspflicht in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung;

  • BGH, 03.07.1997 - III ZR 310/96

    Geltung der Übergangsvorschrift für nach dem Beitritt der ehemaligen DDR

  • LG Bonn, 02.11.2012 - 15 O 106/12

    Kündigung eines Pachtverhältnisses über ein Kleingartengelände

  • OVG Berlin, 17.10.2003 - 2 B 15.00

    Ausnahmegenehmigung zum Fällen einer in der vom Antragsteller genutzten

  • VGH Baden-Württemberg, 30.11.1993 - 3 S 2120/92

    Normenkontrollverfahren: Antragsbefugnis von Wohnungsmietern; Zulässigkeit einer

  • BSG, 24.01.1992 - 2 RU 3/91

    Unfallversicherung bei nicht gewerbsmäßigen Vereinsbauarbeiten - Voraussetzungen

  • VerfG Brandenburg, 12.10.2000 - VfGBbg 35/00

    Bundesrecht; Zivilprozeßrecht; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts;

  • VG Berlin, 22.08.1996 - 21 A 827.94

    Einräumung eines Vorkaufsrechtes ; Rückübertragung eines Grundstücks; Nutzung

  • LSG Sachsen, 22.05.2002 - L 2 U 135/99

    Beitragspflicht in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung; Bewirtschaftung

  • BGH, 18.12.1987 - V ZR 147/86

    Zahlungsanspruch wegen der Nutzung von Behelfsheimen auf Kleingartengeländen -

  • VG München, 04.03.2010 - M 11 K 08.755

    Kleingartenanlage; Gartenlaube; Zwischenbau; Anbau

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