Gesetzgebung
| BGBl. I 1969 S. 1013 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1969 Teil I Nr. 68, ausgegeben am 31.07.1969, Seite 1013
- Gesetz zur Änderung und Ergänzung kleingartenrechtlicher Vorschriften
- vom 28.07.1969
Gesetzestext
Wird zitiert von ... (15)
- BVerfG, 12.06.1979 - 1 BvL 19/76
Kleingarten
in dem Verfahren wegen verfassungsrechtlicher Prüfung des § 2 des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung kleingartenrechtlicher Vorschriften vom 28. Juli 1969 (BGBl. I S. 1013) und des § 1 der Verordnung über Kündigungsschutz und andere kleingartenrechtliche Vorschriften in der Fassung vom 15. Dezember 1944 (RGBl. I S. 347) - Aussetzungs- und Vorlagebeschluß des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 11. März 1976 (359 VI 71) -.1. Die Verordnung über Kündigungsschutz und andere kleingartenrechtliche Vorschriften in der Fassung vom 15. Dezember 1944 (RGBl. I S. 347) sowie das Gesetz zur Änderung und Ergänzung kleingartenrechtlicher Vorschriften vom 28. Juli 1969 (BGBl. I S. 1013) sind insoweit mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, als ein Kleingartenpachtverhältnis, das nach den Vorschriften des Kleingartenrechts der Preisbindung unterliegt und unbefristet ist, von einem privaten Verpächter nur nach Maßgabe des § 1 der Verordnung vom 15. Dezember 1944 und des § 2 des Gesetzes vom 28. Juli 1969 gekündigt werden kann.
2. § 1 Absatz 3 der Verordnung über Kündigungsschutz und andere kleingartenrechtliche Vorschriften in der Fassung vom 15. Dezember 1944 (RGBl. I S. 347) und § 2 Absatz 2 des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung kleingartenrechtlicher Vorschriften vom 28. Juli 1969 (BGBl. I S. 1013) verletzen das Grundgesetz und sind daher nichtig.
Rn. 16 b) Das Gesetz zur Änderung und Ergänzung kleingartenrechtlicher Vorschriften vom 28. Juli 1969 (BGBl. I S. 1013) - Kleingartenänderungsgesetz (KGÄndG) - fügt den bestehenden Kündigungsgründen zwei neue hinzu.
Rn. 58 ob § 2 des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung kleingartenrechtlicher Vorschriften vom 28. Juli 1969 (BGBl. I S. 1013) und § 1 der Verordnung über Kündigungsschutz und andere kleingartenrechtliche Vorschriften in der Fassung vom 15. Dezember 1944 (RGBl. I S. 347) mit Artikel 14 des Grundgesetzes übereinstimmen.
Rn. 82 ob es mit Art. 14 GG vereinbar ist, daß ein Kleingartenpachtvertrag von einem privaten Verpächter nur aus den in § 1 der Verordnung über Kündigungsschutz und andere kleingartenrechtlichen Vorschriften in der Fassung vom 15. Dezember 1944 (RGBl. I S. 347) und § 2 des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung kleingartenrechtlicher Vorschriften vom 28. Juli 1969 (BGBl. I S. 1013) genannten Gründen gekündigt werden kann.
- BVerfG, 23.09.1992 - 1 BvL 15/85
Pachtzins für Kleingärten
Die Auflösung des Pachtverhältnisses war vor dem Inkrafttreten des Bundeskleingartengesetzes zuletzt in der Verordnung über Kündigungsschutz und andere kleingartenrechtliche Vorschriften vom 23. Mai 1942 (RGBl. I S. 343; im folgenden: KSchVO) und im Gesetz zur Änderung und Ergänzung kleingartenrechtlicher Vorschriften (im folgenden: Kleingartenänderungsgesetz -- KGÄndG) vom 28. Juli 1969 (BGBl. I S. 1013) geregelt. - BGH, 12.03.1987 - III ZR 216/85
Enteignungsgleicher Eingriff durch Vollzug eines verfassungswidrigen Gesetzes
Das Gesetz zur Änderung und Ergänzung kleingartenrechtlicher Vorschriften vom 28. Juli 1969 (BGBl I S. 1013) behob einige Mängel des Kleingartenpachtrechts und gestattete insbesondere in bestimmtem Umfange eine Anpassung der Pachtpreise.
- BGH, 04.07.1986 - V ZR 41/86
Kostenberechnung bei Erledigung der Hauptsache - Verfassungsmäßigkeit einer …
Das Berufungsgericht hält zwar einen Kündigungsgrund nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung kleingartenrechtlicher Vorschriften vom 28. Juli 1969 (BGBl I 1013 - im folgenden: Kündigungsänderungsgesetz (KÄndG) -) für nicht dargelegt; es meint aber, das Pachtverhältnis zwischen den Parteien sei durch die Kündigung des Klägers vom 2. März 1978 gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 4 BKleingG mit Inkrafttreten dieses Gesetzes am 1. April 1983 (§ 22 BKleingG) aufgelöst worden: Ein solcher Kündigungsgrund sei nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juni 1979 (BVerfGE 50, 1 ff) bereits von Anfang an verfassungsrechtlich geboten gewesen und könne deshalb in bereits anhängigen Verfahren berücksichtigt werden, ohne daß hierfür eine neue (bis zum 30. November 1984 laufende) Kündigungsfrist nach § 9 Abs. 2 BKleingG einzuhalten sei. - BGH, 13.02.2014 - III ZR 250/13
Pachtvertrag über ein Kleingartengrundstück: Kündigung wegen beabsichtigter …
Dieser Kündigungstatbestand entspricht in weiten Teilen der vorher geltenden Regelung in § 2 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung kleingartenrechtlicher Vorschriften (KÄndG) vom 28. Juli 1969 (BGBl. I S. 1013) und geht davon aus, dass das öffentliche Interesse am Vollzug des Bebauungsplans gegenüber dem Interesse der Kleingärtner vorrangig ist (Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Bundeskleingartengesetz, BT-Drucks. 9/1900 S. 16;… Mainczyk, BKleingG, 10. Aufl., § 9 Rn. 24, 26;… Stang, BKleingG, 2. Aufl., § 9 Rn. 36). - BVerwG, 02.09.1983 - 4 C 73.80
Grundstück - Dauerkleingarten - Festsetzung - Kleingärtner - Pachtvertrag - …
Die kleingartenrechtlichen Vorschriften galten nach dem zweiten Weltkrieg weiter und wurden durch das Gesetz zur Änderung und Ergänzung kleingartenrechtlicher Vorschriften vom 28. Juli 1969 (BGBl. I S. 1013) modifiziert und ergänzt. - BGH, 23.06.1989 - V ZR 289/87
Anpassung des Pachtzinses; Überschreitung der gesetzlichen Höchstpacht
Die Vorschrift ist dem alten Recht nachgebildet und soll in Anlehnung an die Regelung in § 1 des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung kleingartenrechtlicher Vorschriften vom 28. Juli 1969 (BGBl I S. 1013) auch weiterhin eine Anpassung an einen veränderten ortsüblichen Pachtzins durch die einseitige Erklärung einer Vertragspartei ermöglichen (…vgl. Begründung zu § 4 der Regierungsvorlage - BT-Drucks. 9/1900, S. 15). - BGH, 20.02.1981 - V ZR 199/79
Kündigungsbefugnis privater Verpächter von Kleingartenland
Auf ihren Antrag hat der Senator für Bau- und Wohnungswesen ihr gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung kleingartenrechtlicher Vorschriften vom 28. Juli 1969 (BGBl I S. 1013) - im folgenden: Kündigungsänderungsgesetz, KÄndG - in Verbindung mit der Verordnung über Kündigungsschutz und andere kleingartenrechtliche Vorschriften vom 22. Mai 1942/15. Dezember 1944 - Kündigungsschutzverordnung, KSchVO - durch Bescheid vom 5. April 1972 die Genehmigung erteilt, die Pachtverträge mit den Beklagten über das Kleingartengelände zum 31. Oktober 1972 zu kündigen.Die Revisionserwiderung verweist demgegenüber auf den Zweck des Kündigungsänderungsgesetzes, den sie vorrangig darin sieht, die Kleingartenpächter zu schützen (Hinweis auf die amtliche Begründung der Bundestagsdrucksache V/2221).
- BVerwG, 26.10.1979 - 4 C 21.76
Ersatzlandbeschaffungspflicht des Eigentümers bzw. Erwerbers und Subsidiärs der …
Es hat aber zu Unrecht unterlassen aufzuklären, ob sich etwa der angefochtene Bescheid im Ergebnis deshalb als rechtmäßig erweist, weil auch außerhalb des Bezirks Wilmersdorf Ersatzlandflächen nicht verfügbar sind, so daß auch aus der rechtlichen Sicht des Berufungsgerichts die tatsächlichen Voraussetzungen für eine Freistellung der Beigeladenen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 der Verordnung über Kündigungsschutz und andere kleingartenrechtliche Vorschriften in der Fassung vom 15. Dezember 1944 (RGBl. I S. 347) und des Änderungsgesetzes vom 28. Juli 1969 (BGBl. I S. 1013) - KSchVO - vorliegen würden.Dazu sei nur angemerkt, daß nach dem erwähnten Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juni 1979 die §§ 1 Abs. 3 KSchVO und 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung kleingartenrechtlicher Vorschriften vom 28. Juli 1969 (BGBl. I S. 1013) das Grundgesetz verletzen und daher nichtig sind.
- BGH, 23.04.1993 - V ZR 11/84
Vereinbarkeit des BKleingG mit dem Grundgesetz - Kündigung eines …
Die Kündigungsschutzvorschriften der KSchVO vom 23. Mai 1942 (RGBl I S. 343) und des KGÄndG vom 28. Juli 1969 (BGBl I S. 1013) durften zwar nicht mehr angewendet, aber auch nicht als ersatzlos gestrichen angesehen werden. - BVerwG, 12.12.1979 - 8 C 26.78
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
- BGH, 06.12.1985 - V ZR 277/84
Höhe eines Pachtzinses nach dem Kleingartenpreisrecht - Verfassungsmäßigkeit des …
- BGH, 18.12.1987 - V ZR 147/86
Zahlungsanspruch wegen der Nutzung von Behelfsheimen auf Kleingartengeländen - …
- LG Hannover, 19.12.1978 - 9 S 86/78
Berechtigung des Pächters auf einseitige Erhöhung des vereinbarten …
- BVerwG, 11.08.1976 - 4 B 99.76
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