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01.09.1989

Bundestag - Drucksache 11/5120

Gesetzentwurf, Urheber:Bundesregierung,BundesministeriumfürJugend,Familie,FrauenundGesundheit(federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1990 S. 758   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,16479
BGBl. I 1990 S. 758 (https://dejure.org/1990,16479)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1990 Teil I Nr. 21, ausgegeben am 27.04.1990, Seite 758
  • Erstes Gesetz zur Änderung des Heimgesetzes
  • vom 23.04.1990

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (21)

  • BSG, 22.04.2009 - B 3 P 14/07 R

    Soziale Pflegeversicherung - unter ständiger Verantwortung einer verantwortlichen …

    Das ergab sich bei Verabschiedung des PflegeVG aus dem Heimgesetz (HeimG) idF des Ersten Gesetzes zur Änderung des HeimG vom 23.4.1990 (BGBl I 758, neu bekannt gemacht in BGBl I 763, im Folgenden: 1. HeimG-ÄndG) iVm der Verordnung über personelle Anforderungen an Heime (HeimPersV) idF vom 19.7.1993 (BGBl I 1205) sowie - soweit vorhanden - den einschlägigen berufsrechtlichen Regelungen insbesondere zur Kranken- und Altenpflege (vgl dazu BVerfGE 106, 62, 67 ff).
  • BSG, 19.04.2023 - B 3 P 6/22 R

    Soziale Pflegeversicherung - Vergütung stationärer Pflegeeinrichtungen - …

    Das liegt ebenso der Anpassungsregelung des § 9 Abs. 1 Satz 1 WBVG zu Grunde, wonach - unter Übernahme einer entsprechenden Vorschrift nach früherem Heimvertragsrecht - der Unternehmer eine Erhöhung des Entgelts (nur) verlangen kann, wenn sich "die bisherige Berechnungsgrundlage verändert" (zuvor inhaltsgleich § 4c Abs. 1 HeimG idF des Ersten Gesetzes zur Änderung des Heimgesetzes vom 23.4.1990, BGBl I 758).
  • BGH, 08.11.2001 - III ZR 14/01

    Inhaltskontrolle eines Rahmenvertrages nach dem AGBG; Formularmäßige dynamische …

    Das Heimgesetz enthält seit seiner Novellierung durch das Erste Gesetz zur Änderung des Heimgesetzes vom 23. April 1990 (BGBl. I S. 758) in § 4 und in §§ 4a bis 4c Regelungen über den Abschluß von Heimverträgen, über verschiedene Aspekte der Veränderung von Leistungspflichten und die Vertragsdauer, von denen zum Nachteil des Bewohners nicht abgewichen werden darf (vgl. § 4d HeimG).
  • BGH, 05.07.2001 - III ZR 310/00

    Fortzahlungsklausel in einem Heimvertrag

    Das Heimgesetz enthält zwar seit seiner Novellierung durch das Erste Gesetz zur Änderung des Heimgesetzes vom 23. April 1990 (BGBl. I S. 758) in § 4 und in §§ 4 a bis 4 d Regelungen über den Abschluß und verschiedene Aspekte der Veränderung von Leistungspflichten von Heimverträgen, die für Versicherte der sozialen Pflegeversicherung durch Art. 19 des Gesetzes zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit vom 26. Mai 1994 (BGBl. I S. 1014, 1057) in § 4 e HeimG ergänzt und modifiziert worden sind.
  • BSG, 19.04.2023 - B 3 P 7/22 R

    Schiedsspruch über Pflegesätze und Entgelte einer stationären Pflegeeinrichtung …

    Das liegt ebenso der Anpassungsregelung des § 9 Abs. 1 Satz 1 WBVG zu Grunde, wonach - unter Übernahme einer entsprechenden Vorschrift nach früherem Heimvertragsrecht - der Unternehmer eine Erhöhung des Entgelts (nur) verlangen kann, wenn sich "die bisherige Berechnungsgrundlage verändert" (zuvor inhaltsgleich § 4c Abs. 1 HeimG idF des Ersten Gesetzes zur Änderung des Heimgesetzes vom 23.4.1990, BGBl I 758).
  • OLG Düsseldorf, 09.02.2001 - 3 Wx 350/00

    Erbeinsetzung zugunsten privater Pflegedienste - Anordnung der …

    Schließlich soll sie die Testierfreiheit der Heimbewohner schützen (…vgl. BT-Drucks 7/180, S. 12, 15; 11/5120 S. 17).
  • OLG Hamm, 06.07.2004 - 21 U 95/03
    Danach regelt § 4 c allgemein die Voraussetzungen und den Inhalt der Erhöhung des Entgelts (Bundestags-Drucksache 11/5120, Seite 14).

    Zwar ist in der weiteren Begründung davon die Rede, dass mit der in § 4 I genannten Änderung der Berechnungsgrundlage insbesondere die Kosten für die in § 4 II aufgeführten Einzelleistungen gemeint sind (Bundestags-Drucksache 11/5120, Seite 14), aber dieses Beispiel schließt eine Anwendung des § 4 c III auf eine Veränderung des Pflegeaufwandes als Voraussetzung einer Anhebung des Entgelts nicht aus.

    Überdies erfordert die Funktion des § 4 c III 1 HeimG, dem Bewohner die Möglichkeit zur Prüfung von Angemessenheit und Berechtigung des Erhöhungsverlangens zu geben (zum Schutzzweck BGH NJW 1995, 2923/2924, OLG München WuM 2001, 285;… Kunz/Ruf/Wiedemann, a.a.O., § 4 c Rdnr. 6), in beiden Fallgruppen eine schriftliche Begründung des Erhöhungsverlangens bis hin zur Vorlage von Berechnungsgrundlagen (vgl. dazu die amtliche Begründung in Bundestags-Drucksache 11/5120, 14).

  • BGH, 19.01.1995 - III ZR 108/94

    Auskunftspflicht eines Heimträgers über Personal- und Sachkosten eines …

    Ein Auskunftsanspruch der Klägerin ergibt sich auch nicht aus dem Heimgesetz, dessen vom 1. August 1990 an geltende Fassung (v. 23. April 1990, BGBl. I 763, 1069) auf das zwischen den Parteien bestehende, schon vorher begründete Heimverhältnis anzuwenden ist (Art. 4 des 1. HeimGÄndG v. 23. April 1990, BGBl. I 758).

    Mit der Novellierung des Gesetzes ist das Heimvertragsrecht neu gefaßt worden (§ 4 HeimG mit Ergänzungsregelungen in den §§ 4a-4d; s. dazu BT-Drucks. 11/5120 S. 8, 10-15, 20 f, 24 f; BT-Drucks. 11/6622 und 11/6693).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.2003 - 14 S 718/03

    Beurteilungszeitpunkt bei feststellendem VA; Dauerverwaltungsakt; Betreutes …

    Die für den Anwendungsbereich des Heimgesetzes maßgebliche Regelung in § 1 Abs. 1 HeimG weicht in der Neufassung von der früheren, auf dem 1. ÄnderungsG vom 23.04.1990 (BGBl. I S. 758) beruhenden Fassung insoweit ab, als nunmehr als Zweckrichtung der Einrichtung die Aufnahme, die Wohnungsüberlassung und die Betreuung älterer Menschen gesehen wird, in der früheren Fassung hingegen die "Unterbringung" dieses Personenkreises als Einrichtungszweck genannt worden war.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.2013 - 6 S 239/13

    Anordnungen der Heimaufsichtsbehörde gegenüber dem Heimträger bezüglich …

    Der Gesetzgeber habe bewusst darauf verzichtet, gesetzliche Vorgaben für die personelle Mindestausstattung von Pflegeheimen zu erlassen, wie die Streichung der früheren Ermächtigung für eine dahingehende Regelung in § 3 HeimG in der Fassung vom 07.08.1974 (BGBl I S. 1873) durch das 1. Gesetz zur Änderung des Heimgesetzes vom 23.04.1990 (BGBl I S. 758) verdeutliche.
  • OLG München, 20.06.2006 - 33 Wx 119/06

    Verbotene Zuwendung an Heimträger durch Vermächtnis eines Angehörigen bei …

  • BGH, 22.06.1995 - III ZR 239/94

    Wirksamkeit eines Erhöhungsverlangens nach dem HeimG

  • BayObLG, 24.11.1992 - 1Z BR 73/92

    Einsetzung des Altenheimträgers als Erben im Testament eines Heimbewohners

  • BayObLG, 28.01.1998 - 1Z BR 162/97

    Abgrenzung eines Erbvertrags von einer testamentarischen Verfügung

  • OLG Karlsruhe, 09.12.2010 - 11 Wx 120/09

    Begriff des Gewährenlassens von Vorteilen i.S. von § 14 Abs. 1 HeimG

  • KG, 14.05.1998 - 1 W 3540/97

    Nichtigkeit der letztwilligen Verfügung eines Heimbewerbers zugunsten des …

  • OLG Düsseldorf, 09.02.2001 - 3 Wx 366/00

    Erbeinsetzung zugunsten eines Hauspflegdienstes - Anordnung der …

  • OLG München, 25.04.2001 - 3 U 2744/98

    Heimgesetz - ergänzende Vertragsauslegung - Angemessenheit des Entgeltes - …

  • OLG Oldenburg, 19.02.1999 - 5 W 29/99

    Verbot der Vorteilsannahme des Trägers eines Altenheims; Erteilung eines …

  • VG Minden, 16.12.1999 - 2 K 3705/97

    Pflegekraftausstattung in einem Heim nach dem vom Landschaftsverband allgemein …

  • BayObLG, 28.01.1998 - 1Z BR 176/97

    Abgrenzung eines Erbvertrags von einer testamentarischen Verfügung bei …

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