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Hinweis: Diese Drucksache gehört zu mehreren Gesetzgebungsvorgängen; siehe unten.

28.06.2017

Bundestag - Drucksache 18/12995

Bericht, Urheber:AusschussfürRechtundVerbraucherschutz

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2017 S. 2442   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,25340
BGBl. I 2017 S. 2442 (https://dejure.org/2017,25340)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 48, ausgegeben am 21.07.2017, Seite 2442
  • Fünfundfünfzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Wohnungseinbruchdiebstahl
  • vom 17.07.2017

Gesetzestext

Gesetzesbegründung (2)

  • Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Referentenentwurf, Stellungnahmen, Anhörung)
  • bundestag.de

    ... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Wohnungseinbruchdiebstahl

Meldungen

  • heise.de

    Polizei darf jetzt mit Vorratsdaten und Funkzellenabfragen Einbrecher jagen [21.07.2017]

Literatur (3)

  • kripoz.de

    Besorgter Brief an einen künftigen Wohnungseinbrecher (Prof. Dr. Wolfgang Mitsch; KriPoZ 2017, 180-183)

  • zeit.de

    Von Zugreifern und Einbrechern: Es soll wieder mal ein Zeichen gesetzt werden (VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer; ZEIT ONLINE, 11.04.2017)

  • kripoz.de

    Strafrechtsverschärfung bei Wohnungseinbruchdiebstahl (Prof. Dr. Wolfgang Mitsch; KriPoZ 2017, 21-25)

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (8)

  • 17.05.2017   BT   Härtere Strafen für Wohnungseinbrüche
  • 15.06.2017   BT   Härtere Strafen für Wohnungseinbrüche
  • 19.06.2017   BT   Anhörung zur härteren Bestrafung von Wohnungseinbrechern
  • 19.06.2017   BT   Wohnungseinbruchdiebstahl (in: Überweisungen im vereinfachten Verfahren)
  • 22.06.2017   BT   Härtere Strafen für Einbrecher umstritten
  • 24.06.2017   BT   Koalition will Strafrahmen für Wohungseinbrüche verschärfen
  • 21.07.2017   BR   Wohnungseinbruchsdiebstähle - Härtere Sanktionen für Wohnungseinbrüche
  • 21.07.2017   BR   Wohnungseinbruchsdiebstähle - Härtere Sanktionen für Wohnungseinbrüche
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 05.09.2017 - 5 StR 361/17

    Voraussetzungen des Wohnungseinbruchsdiebstahls (Wohnungsbegriff; Kellerräume; …

    Diese Rechtsprechung war dem Gesetzgeber bei Schaffung des § 244 Abs. 4 StGB durch das 55. Strafrechtsänderungsgesetz (Wohnungseinbruchdiebstahl) vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2442) bekannt (…BT-Drucks. 18/12359, S. 7).
  • BGH, 22.05.2019 - 1 StR 651/18

    Verminderte Schuldunfähigkeit (fakultative Strafmilderung: Ermessen des …

    Das Landgericht hat rechtsfehlerhaft auf den Wohnungseinbruchdiebstahl in die Einliegerwohnung (§ 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB) die Vorschrift des § 244 Abs. 4 StGB nF, eingeführt durch das fünfundfünfzigste Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs - Wohnungseinbruchdiebstahl (BGBl. I 2017, 2442), angewendet.
  • BGH, 21.07.2020 - 2 StR 187/20

    Herstellen von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Strafzumessung und …

    Zur Rüge, die Urteilsfeststellungen trügen nicht die Annahme, die Angeklagten hätten sich zu einem Verbrechen verabredet, bemerkt der Senat ergänzend: Nach den - vom Geständnis der Angeklagten getragenen - Feststellungen haben sich die Angeklagten frühestens im August des Jahres 2017, mithin nach Inkrafttreten des § 244 Abs. 4 StGB am 22. Juli 2017 (BGBl. 2017 I S. 2442), verabredet, alsbald gemeinsam in die dauerhaft genutzte Privatwohnung des Zeugen Kr. einzubrechen.
  • BGH, 25.08.2020 - 2 StR 523/19

    Einziehung des Wertes von Taterträgen (gesamtschuldnerische Haftung mehrerer …

    Wie die Strafkammer zutreffend erkannt hat, war auf die am 13. Oktober 2017 begangene Tat der durch Gesetz vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2442) mit Wirkung zum 22. Juli 2017 eingeführte § 244 Abs. 4 StGB anzuwenden.
  • BGH, 08.07.2020 - 2 StR 538/19

    Revision des Angeklagten gegen eine Verurteilung wegen schwerem …

    a) Einer Ahndung der nach den Feststellungen im Zeitraum zwischen dem 7. und dem 12. Oktober 2016 begangenen Tat gemäß § 244 Abs. 4 StGB steht entgegen, dass diese Vorschrift erst durch das Gesetz vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2442) mit Wirkung vom 22. Juli 2017 eingefügt worden ist, so dass nach dem Meistbegünstigungsprinzip des § 2 Abs. 3 StGB insoweit § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB anzuwenden und der Angeklagte (lediglich) wegen Wohnungseinbruchdiebstahls zu verurteilen war.
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Gesetzesbegründung

  • bundestag.de (Materialien)

    ... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Wohnungseinbruchdiebstahl

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