Strafgesetzbuch
Besonderer Teil (§§ 80 - 358) |
19. Abschnitt - Diebstahl und Unterschlagung (§§ 242 - 248c) |
(1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer
(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 bis 3 ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
(4) Betrifft der Wohnungseinbruchdiebstahl nach Absatz 1 Nummer 3 eine dauerhaft genutzte Privatwohnung, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
Fassung aufgrund des Fünfundfünfzigsten Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Wohnungseinbruchdiebstahl vom 17.07.2017
Vorherige Gesetzesfassungen
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
22.07.2017 | Fünfundfünfzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Wohnungseinbruchdiebstahl | 17.07.2017 | |
01.07.2017 | Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung | 13.04.2017 | |
05.11.2011 | Vierundvierzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs - Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte | 01.11.2011 |
einbruchdiebstahl § 244aSchwerer Bandendiebstahl § 245Führungsaufsicht § 246Unterschlagung § 247Haus- und Familiendiebstahl § 248(weggefallen) § 248aDiebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen § 248bUnbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs § 248cEntziehung elektrischer Energie
Rechtsprechung zu § 244 StGB
1.402 Entscheidungen zu § 244 StGB in unserer Datenbank:
- BGH, 18.11.2020 - 4 StR 35/20
Wohnungseinbruchdiebstahl (falscher Schlüssel: bei dem Berechtigten in ...
Zum selben Verfahren:
- LG Essen, 10.09.2019 - 27 KLs 14/19
Brandstiftung, Einbruchdiebstahl, Erwerb von BtM
- LG Essen, 10.09.2019 - 27 KLs 14/19
- BGH, 11.10.2016 - 1 StR 462/16
Wohnungseinbruchdiebstahl (Begriff der Wohnung; Anwendung auf Wohnmobile und ...
- BGH, 24.06.2020 - 5 StR 671/19
Schwerer Wohnungseinbruchdiebstahl (Begriff der dauerhaft genutzten ...
- BGH, 22.01.2020 - 3 StR 526/19
Kein Verlust der Wohnungseigenschaft durch Tod der Bewohner im Fall des einfachen ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 10.03.2016 - 3 StR 404/15
Einsteigen beim Wohnungseinbruchdiebstahl (Auslegung; Eindringen durch zum ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Oldenburg, 14.09.2015 - 1 Ss 81/15
Die Erweiterung des Einsteigens beim Wohnnungseinbruchsdiebstahl
- OLG Oldenburg, 14.09.2015 - 1 Ss 81/15
- BGH, 20.09.2017 - 1 StR 112/17
Diebstahl mit Waffen (Beisichführen einer Waffe oder eines gefährlichen ...
- BGH, 23.05.2018 - 2 StR 18/18
Wohnungseinbruchdiebstahl (Konkurrenzen: Betreten eines anderen Gebäudeteils)
§ 244 StGB in Nachschlagewerken
- § 244 StGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Gefährliches Werkzeug
Querverweise
Auf § 244 StGB verweisen folgende Vorschriften:
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Ermittlungsmaßnahmen
- Verhaftung und vorläufige Festnahme
- § 112a (Haftgrund der Wiederholungsgefahr)
- Beteiligung des Verletzten am Verfahren
- Nebenklage
- § 395 (Befugnis zum Anschluss als Nebenkläger)