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Hinweis: Diese Drucksache gehört zu mehreren Gesetzgebungsvorgängen; siehe unten.

18.01.1993

Bundestag - Drucksache 12/4140

BeschlussempfehlungundBericht, Urheber:Rechtsausschuss

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1993 S. 392   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,20512
BGBl. I 1993 S. 392 (https://dejure.org/1993,20512)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1993 Teil I Nr. 12, ausgegeben am 03.04.1993, Seite 392
  • Gesetz über das Ruhen der Verjährung bei SED-Unrechtstaten (VerjährungsG)
  • vom 26.03.1993

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BGH, 16.11.1995 - 5 StR 747/94

    Rechtsbeugung durch DDR-Richter wegen Verhängung von Todesstrafen

    Auch für die hier zur Entscheidung stehenden Fälle der Anwendung politischen Strafrechts durch den Ia-Strafsenat des Obersten Gerichts der DDR hat die Verjährung in der DDR aufgrund eines quasigesetzlichen Verfolgungshindernisses geruht, so daß Verfolgungsverjährung nach Art. 315a EGStGB ausgeschlossen ist (BGHSt 40, 48; 40, 113; BGH NJW 1995, 2861; - 1. - VerjährungsG vom 26. März 1993, BGBl I 392).
  • BGH, 26.07.1994 - 5 StR 167/94

    Tötung an der innerdeutschen Grenze (Rechtfertigungsgründe für den …

    Die Strafverfolgung ist aus den im Senatsurteil vom 19. April 1994 (5 StR 204/93, MDR 1994, 704, zum Abdruck in BGHSt bestimmt) genannten Gründen nicht verjährt (vgl. auch BGH NStZ 1994, 330 sowie das Verjährungsgesetz vom 26. März 1993, BGBl. I S. 392).
  • BGH, 20.10.1993 - 5 StR 473/93

    Umfang der Wirkung der Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung für in der DDR …

    Dies gilt unabhängig vom Verjährungsgesetz vom 26. März 1993 (BGBl I S. 392).
  • BGH, 16.02.2005 - 5 StR 14/04

    Freispruch durch den BGH im Fall der Tötung Michael Gartenschlägers an der …

    Diejenigen Vorschriften, die die Verjährung von nach dem Strafrecht der DDR begangenen Straftaten ergänzend regeln ((1.) Verjährungsgesetz vom 26. März 1993, BGBl I 392; 2. Verjährungsgesetz vom 27. September 1993, BGBl I 1657, und 3. Verjährungsgesetz vom 22. Dezember 1997, BGBl I 3223), berühren den nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland entstandenen Strafanspruch nicht, dessen Verjährung unter keinem Gesichtspunkt gehemmt ist.
  • BGH, 20.03.1995 - 5 StR 111/94

    Mauerschützen III

    Dem entspricht die deklaratorische Bestimmung des Art. 1 des Gesetzes über das Ruhen der Verjährung bei SED - Unrechtstaten vom 26. März 1993 (BGBl. I S. 392).
  • BGH, 18.01.1994 - 1 StR 740/93

    Verjährung für DDR-Alttaten, die vor dem Beitritt noch nicht verjährt waren; …

    Rn. 23 Tatsächlich wurde die Tat des Angeklagten zuvor in der DDR nicht verfolgt, und zwar aus Gründen, die der Gesetzgeber der Bundesrepublik in Artikel 1 Verjährungsgesetz vom 26. März 1993 (BGBl I 392) als Voraussetzung für die Anwendung der Ruhensvorschriften aufgeführt hat.

    Das kommt eindeutig zum Ausdruck auch im (nachträglichen) Gesetzgebungsverfahren zum Verjährungsgesetz vom 26. März 1993, BGBl I 392 (vgl. Gesetzesantrag des Bundesrates vom 22.7.1992 - BT-Drucks. 12/3080 S. 6; Ausschußempfehlung des Bundesrates vom 15.5.1992 - BR-Drucks. 141/92 S. 7 bis 10; Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses des Bundestages vom 18.1.1993 - BT-Drucks. 12/4140 S. 6).

  • BVerfG, 12.05.1998 - 2 BvR 61/96

    Verjährung der Strafbarkeit von Rechtsbeugung ehemaliger DDR-Richter

    Rn. 26 1. a) Aus den angegriffenen Entscheidungen ergibt sich, daß der Eintritt der Verfolgungsverjährung nicht aufgrund des Gesetzes über das Ruhen der Verjährung bei SED-Unrechtstaten vom 26. März 1993 (BGBl I S. 392) und des durch dieses Gesetz in Art. 315a Abs. 1 EGStGB eingefügten Satzes 2 verneint worden ist.
  • BGH, 19.04.1994 - 5 StR 204/93

    Verjährung hinsichtlich von Straftaten, die in der DDR bewusst nicht geahndet …

    Mit der durch Art. 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verjährung bei SED-Unrechtstaten (VerjährungsG) vom 26. März 1993 (BGBl. I 392) eingefügten Regelung des Art. 315a Satz 2 EGStGB hat der Gesetzgeber diese schon zuvor bestehende Rechtslage nur ausdrücklich bestätigt.
  • BGH, 16.08.2000 - 5 StR 74/00

    Aussageerpressung; Ruhen der Strafverfolgungsverjährung; Quasigesetzliches …

    Rn. 5 1. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hatte die Staatspraxis der DDR, Straftaten aus politischen oder sonst mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbaren Gründen generell nicht zu verfolgen, grundsätzlich die Wirkung eines gesetzlichen Verfolgungshindernisses im Sinne des § 83 Nr. 2 StGB-DDR (vgl. - deklaratorisch - Art. 1 des (1.) Verjährungsgesetzes vom 26. März 1993, BGBl. I 392).
  • BGH, 06.11.2001 - 5 StR 363/01

    Verfolgungsverjährung; Ruhen der Verjährung (Verneinung eines quasigesetzlichen …

    Entgegen der Auffassung des Schwurgerichts kann nicht angenommen werden, daß die Verfolgungsverjährung in der DDR wegen eines quasigesetzlichen Verfolgungshindernisses im Sinne des § 83 Nr. 2 StGB-DDR (vgl. - deklaratorisch - Art. 1 des (1.) Verjährungsgesetzes vom 26. März 1993, BGBl I. 392) geruht hat.
  • BGH, 03.12.1996 - 5 StR 67/96

    Strafbarkeit eines DDR-Amtsträgers, der die Verschleppung eines Westspions in die …

  • BGH, 26.04.1995 - 3 StR 93/95

    DDR - StGB-DDR - Verfolgungsverjährung - Verjährung - Körperverletzung - …

  • BGH, 20.03.1995 - 5 StR 378/94

    Mauerschützen - Befehlsausführung - Rechtfertigung - Rechtfertigungsgründe - …

  • BGH, 08.06.1993 - 5 StR 88/93

    Annahme eines unbedingten oder bedingten Tötungsvorsatzes - Schluss auf einen …

  • VerfGH Berlin, 22.02.1996 - VerfGH 74/95

    Kein Verstoß gegen Rückwirkungsverbot, Gleichbehandlungsgebot und Verbot der …

  • OLG Naumburg, 17.10.1995 - 1 Ws 64/95

    Vergehen des Vertrauensmissbrauchs ; Mißbrauch der Vertrauensstellung als 1. …

  • BayObLG, 24.08.1995 - 3 St 11/94
  • OLG Jena, 16.01.1997 - 1 Ss 295/95
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