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18.03.1993

Bundestag - Drucksache 12/4584

Gesetzentwurf, Urheber:Bundesregierung,BundesministeriumderJustiz(federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1994 S. 1168   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,25937
BGBl. I 1994 S. 1168 (https://dejure.org/1994,25937)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1994 Teil I Nr. 33, ausgegeben am 10.06.1994, Seite 1168
  • Neunundzwanzigstes Strafrechtsänderungsgesetz - §§ 175, 182 StGB (29. StrÄndG)
  • vom 31.05.1994

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (19)

  • BVerfG, 26.02.2008 - 2 BvR 392/07

    Geschwisterbeischlaf

    Dieser Tendenz, die zusammenfassend als "Entkriminalisierung des Sexualstrafrechts" und "Wandel von einem am Schutz moralischer Standards orientierten Strafrecht zum Rechtsgüterschutz" (…Renzikowski, in: Münchener Kommentar, StGB, 2005, Vor §§ 174 ff. Rn. 2, 61) bezeichnet wurde, folgten die Abschaffung der Strafbarkeit des Ehebruchs, der Homosexualität unter Erwachsenen, der Unzucht mit Tieren und des Erschleichens des außerehelichen Beischlafs durch das Erste Gesetz zur Reform des Strafrechts vom 25. Juni 1969 (BGBl I S. 645) sowie die mit dem Vierten Gesetz zur Reform des Strafrechts vom 23. November 1973 (BGBl I S. 1725) vorgenommene Lösung des Sexualstrafrechts von der Sanktionierung von Unmoral, was unter anderem zu einer Änderung der Überschrift des dreizehnten Abschnitts des Strafgesetzbuchs in "Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung" (vorher: "Straftaten gegen die Sittlichkeit") führte, und die Streichung des § 175 StGB (Strafbarkeit homosexueller Handlungen mit Jugendlichen) durch das Neunundzwanzigste Strafrechtsänderungsgesetz vom 31. Mai 1994 (BGBl I S. 1168).
  • BGH, 25.02.1997 - 4 StR 40/97

    Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen (Begriff der "Zwangslage" i.S.d. § 182 Abs. …

    Rn. 6 Wann eine Zwangslage im Sinne dieser durch das 29. Strafrechtsänderungsgesetz vom 31. Mai 1994 (BGBl I 1168) eingeführten Vorschrift anzunehmen ist, ist in der Rechtsprechung bislang nicht abschließend geklärt.
  • BGH, 23.12.1997 - 3 StR 580/97

    Vorführung pornographischer Filme vor 16jährigen - § 184 Abs. 1 Nr. 1 StGB, …

    Die vom Gesetzgeber mit Wirkung vom 11. Juni 1994 (29. StÄG vom 31. Mai 1994 BGBl I 1168) gewollte Straffreiheit für homosexuelle Betätigungen mit 16jährigen Jugendlichen darf nicht über die Strafzumessung für das verbotene Vorführen pornographischer Filme vor noch nicht 18jährigen Jugendlichen umgangen werden.

    Diese Freiheitsstrafen für das bloße Vorführen pornographischer Filme im privaten Rahmen im Zusammenhang mit seit dem 29. Strafrechtsänderungsgesetz vom 31. Mai 1994 (BGBl I 1168) nicht mehr strafbaren sexuellen Handlungen müssen aufgehoben werden.

  • OLG Frankfurt, 27.06.1994 - 20 W 108/94

    Wirksamkeit einer mit wechselbezüglichen Verfügungen des gemeinschaftlichen …

    Deshalb sei nur beiläufig bemerkt, daß die Vorschrift des § 175 StGBüber die Strafbarkeit homosexueller Handlungen seit jener Entscheidung des Reichsgerichts im Zuge der Neuregelung des Sexualstrafrechts durch Art. 1 Nr. 52 des 1. StRG vom 25.06.1969 (BGBl. I S. 645) sowie durch Art. 1 Nr. 16 des 4. StRG vom 23.11.1973 (BGBl. I S. 1725) erheblich liberalisiert und durch Art. 1 Abs. 1 des am 01.06.1994 in Kraft getretenen 29. StrÄndG vom 31.05.1994 (BGBl I S. 1168) schließlich ganz aufgehoben worden ist.
  • BGH, 06.04.1995 - 1 StR 82/95

    Sexueller Mißbrauch - Sexueller Mißbrauch von Kindern - Sexueller Mißbrauch von …

    b) Diese Feststellungen tragen einen Schuldspruch wegen sexuellen Mißbrauchs von Jugendlichen nach § 182 Abs. 2 Nr. 2 StGB schon deshalb nicht, weil diese Vorschrift zur Tatzeit noch nicht gegolten hat; sie ist erst durch das 29. Strafrechtsänderungsgesetz vom 31. Mai 1994 (BGBl I S. 1168) eingeführt worden.

    Noch vor der Entscheidung des Landgerichts wurde durch das 29. Strafrechtsänderungsgesetz vom 31. Mai 1994 (BGBl I S. 1168) § 175 StGB aufgehoben und § 182 StGB als einheitliche Schutzvorschrift für Jugendliche unter 16 Jahren umgestaltet und in Kraft gesetzt.

  • BGH, 06.08.1997 - 3 StR 372/97

    Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen

    Im Schuldspruch hält das Urteil sachlichrechtlicher Nachprüfung insofern nicht stand, als der Angeklagte in den Fällen B I 4 und 5 der Urteilsgründe wegen sexuellen Mißbrauchs von Jugendlichen nach § 182 Abs. 1 Nr. 1 StGB in der am 11. Juni 1994 in Kraft getretenen Fassung des 29. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 31. Mai 1994 (BGBl I S. 1168) verurteilt worden ist.
  • BGH, 03.08.1994 - 3 StR 240/94

    Revision - Urteilsaufhebung - Aufhebung des § 175 StGB

    Die Verurteilung wegen tateinheitlich begangener homosexueller Handlungen muß entfallen, da der Straftatbestand des § 175 StGB durch Art. 1 Nr. 1 des 29. StrÄndG vom 31. Mai 1994 (BGBl. I S. 1168) aufgehoben worden ist (§ 2 Abs. 3 StGB).
  • VG Köln, 11.08.2006 - 6 L 736/06

    Internetwerbung für private Sportwetten weiter zulässig

    Rn. 69 "Daran ändert der von der Antragstellerin herangezogene Art. 19 des Einigungsvertrages (vgl. das Gesetz zum Einigungsvertrag vom 23.9.1990, BGBl. II S. 885, zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.5.1994, BGBl. I S. 1168) nichts, dem zufolge vor dem Wirksamwerden des Beitritts ergangene Verwaltungsakte der DDR wirksam bleiben.
  • BGH, 21.09.1994 - 3 StR 340/94

    Aufhebung einer Vorschrift - Revision - Entscheidung

    Durch Artikel 1 Nr. 1 des 29. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 31. Mai 1994 (BGBl I S. 1168) ist die vom Landgericht angewendete Vorschrift des § 175 StGB aufgehoben worden.
  • BGH, 20.07.1995 - 4 StR 328/95

    Milderes Gesetz - Erhöhung der Einsatzstrafe - Gesamtstrafenbildung - Zeitlicher …

    Das Verhalten des Angeklagten gegenüber W. G. erfüllt die Voraussetzungen des durch das 29. Strafrechtsänderungsgesetz vom 31. Mai 1994 (BGBl I S. 1168) neu geschaffenen § 182 Abs. 2 Nr. 1 StGB, der - wenn auch unter engeren Voraussetzungen, die hier gegeben sind - den zur Tatzeit in § 175 Abs. 1 StGB a.F. gewährleisteten Schutz männlicher Jugendlicher unter sechzehn Jahren gegen sexuellen Mißbrauch durch Erwachsene übernommen und fortgeführt hat (vgl. BGH, Beschluß vom 23. August 1994 - 1 StR 252/94 - undUrteil vom 6. April 1995 - 1 StR 82/95).
  • VG Köln, 14.08.2006 - 6 L 957/06

    Ersetzung einer Individualverfügung durch eine Allgemeinverfügung; Einordnung …

  • VG Köln, 08.12.2004 - 6 L 2130/04

    Zur Strafbarkeit von Glücksspiel im Internet ohne Erlaubnis der Behörde

  • BGH, 07.02.1995 - 5 StR 7/95

    Aufhebung - Strafänderung - Strafverschärfung - Homosexualität

  • VG Aachen, 13.07.2006 - 8 L 356/06

    Alemannia Aachen darf vorläufig auf der Homepage nicht mehr für "betandwin" …

  • BayObLG, 31.03.1995 - 5St RR 137/94
  • BGH, 05.08.1994 - 3 StR 260/94

    Aufhebung der Verurteilung wegen tateinheitlich begangener homosexueller …

  • BGH, 06.07.1994 - 3 StR 141/94

    Sachverständiger - Gutachten - Vernehmung eines Kleinkindes - Befundtatsachen

  • BGH, 18.10.1994 - 4 StR 517/94

    Revision - Revisionsentscheidung - Aufhebung eines Strafgesetzes

  • BGH, 13.10.1994 - 1 StR 543/94

    Aufhebung einer Norm - Revision - Revisionsentscheidung

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