Strafgesetzbuch
Besonderer Teil (§§ 80 - 358) |
13. Abschnitt - Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (§§ 174 - 184j) |
(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass er unter Ausnutzung einer Zwangslage
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird eine Person über achtzehn Jahren bestraft, die eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt.
(3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
und dabei die ihr gegenüber fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(5) In den Fällen des Absatzes 3 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
(6) In den Fällen der Absätze 1 bis 3 kann das Gericht von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist.
Fassung aufgrund des Neunundvierzigsten Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht vom 21.01.2015
Vorherige Gesetzesfassungen
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
27.01.2015 | Neunundvierzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht | 21.01.2015 | |
05.11.2008 | Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie | 31.10.2008 |
oder Betreuungs-
verhältnisses § 175(weggefallen) § 176Sexueller Mißbrauch von Kindern § 176aSchwerer sexueller Mißbrauch von Kindern § 176bSexueller Mißbrauch von Kindern mit Todesfolge § 177Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung § 178Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge § 179(weggefallen) § 180Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger § 180aAusbeutung von Prostituierten § 180b(weggefallen) § 181(weggefallen) § 181aZuhälterei § 181bFührungsaufsicht § 181c(weggefallen) § 182Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen § 183Exhibitionistische Handlungen § 183aErregung öffentlichen Ärgernisses § 184Verbreitung pornographischer Inhalte § 184aVerbreitung gewalt- oder tierpornographischer Inhalte § 184bVerbreitung, Erwerb und Besitz kinder-
pornographischer Inhalte § 184cVerbreitung, Erwerb und Besitz jugend-
pornographischer Inhalte § 184d(weggefallen) § 184eVeranstaltung und Besuch kinder-
und jugend-
pornographischer Darbietungen § 184fAusübung der verbotenen Prostitution § 184gJugendgefährdende Prostitution § 184hBegriffsbestimmungen § 184iSexuelle Belästigung § 184jStraftaten aus Gruppen
Rechtsprechung zu § 182 StGB
277 Entscheidungen zu § 182 StGB in unserer Datenbank:
- VGH Bayern, 30.09.2020 - 16a D 19.295
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis - Dienstvergehen
- BGH, 18.11.2020 - 4 StR 422/19
Zum selben Verfahren:
- LG Essen, 25.03.2019 - 65 KLs 1/19
Sexueller Missbrauch von Jugendlichen
- LG Essen, 25.03.2019 - 65 KLs 1/19
- BGH, 19.05.2020 - 6 StR 87/20
Ruhen der Verjährung (Gültigkeit der Erweiterung bis zur Vollendung des 30. ...
Zum selben Verfahren:
- LG Aschaffenburg, 23.01.2020 - KLs 102 Js 6142/19
Gleichzeitiger Besitz mehrerer Datenträger mit kinderpornograhischem Inhalt
- LG Aschaffenburg, 23.01.2020 - KLs 102 Js 6142/19
- BGH, 06.11.2013 - 5 StR 386/13
Verhältnis von sexuellem Missbrauch eines Schutzbefohlenen und sexuellem ...
- BGH, 24.07.2014 - 3 StR 286/14
Sexueller Missbrauch von Jugendlichen bei entgegenstehendem Willen des Opfers ...
- BGH, 20.08.2013 - 3 StR 222/13
Sexueller Missbrauch von Jugendlichen (fehlende Fähigkeit zur sexuellen ...
- BGH, 16.11.2017 - 3 StR 83/17
Sachlich-rechtlicher Mangel durch Verstoß gegen die allseitige Kognitionspflicht; ...
- BGH, 10.07.2020 - 1 StR 221/20
Sexueller Missbrauch von Jugendlichen durch eine Person über 21 Jahren (Ausnutzen ...
Bekanntmachungen im Bundesgesetzblatt mit Bezug auf § 182 StGB
31.05.1994 | Neunundzwanzigstes Strafrechtsänderungsgesetz - §§ 175, 182 StGB (29. StrÄndG) | BGBl. I S. 1168 |
§ 182 StGB in Nachschlagewerken
- § 182 StGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Schutzalter
Sexueller Missbrauch von Jugendlichen
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 182 StGB:
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Öffentliche Klage
- § 153b (Absehen von der Verfolgung bei möglichem Absehen von Strafe) (zu § 182 IV)