Deutschland

Asylgesetz

In der Fassung der Bekanntmachung vom 02.09.2008 (BGBl. I S. 1798)

zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.02.2024 (BGBl. I S. 54) m.W.v. 27.02.2024

Abschnitt 1

§ 1 Geltungsbereich

Abschnitt 2
Unterabschnitt 1
Asyl 2)

§ 2 Rechtsstellung Asylberechtigter

Unterabschnitt 2

§ 3 Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

§ 3a Verfolgungshandlungen

§ 3b Verfolgungsgründe

§ 3c Akteure, von denen Verfolgung ausgehen kann

§ 3d Akteure, die Schutz bieten können

§ 3e Interner Schutz

§ 4 Subsidiärer Schutz

Abschnitt 3

§ 5 Bundesamt

§ 6 Verbindlichkeit asylrechtlicher Entscheidungen

§ 7 Erhebung personenbezogener Daten

§ 8 Übermittlung personenbezogener Daten

§ 9 Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen

§ 10 Zustellungsvorschriften

§ 11 Ausschluss des Widerspruchs

§ 11a (weggefallen)

Abschnitt 4
Unterabschnitt 1

§ 12 Handlungsfähigkeit

§ 12a Asylverfahrensberatung

§ 13 Asylantrag

§ 14 Antragstellung

§ 14a Familieneinheit

§ 15 Allgemeine Mitwirkungspflichten

§ 15a Auswertung von Datenträgern

§ 16 Sicherung, Feststellung und Überprüfung der Identität

§ 17 Sprachmittler

Unterabschnitt 2

§ 18 Aufgaben der Grenzbehörde

§ 18a Verfahren bei Einreise auf dem Luftwege

§ 19 Aufgaben der Ausländerbehörde und der Polizei

§ 20 Weiterleitung an eine Aufnahmeeinrichtung

§ 21 Verwahrung und Weitergabe von Unterlagen

§ 22 Meldepflicht

§ 22a Übernahme zur Durchführung eines Asylverfahrens

Unterabschnitt 3

§ 23 Antragstellung bei der Außenstelle

§ 24 Pflichten des Bundesamtes

§ 25 Anhörung

§ 26 Familienasyl und internationaler Schutz für Familienangehörige

§ 26a Sichere Drittstaaten

§ 27 Anderweitige Sicherheit vor Verfolgung

§ 27a (weggefallen)

§ 28 Nachfluchttatbestände

§ 29 Unzulässige Anträge

§ 29a Sicherer Herkunftsstaat; Bericht; Verordnungsermächtigung

§ 30 Offensichtlich unbegründete Asylanträge

§ 30a Beschleunigte Verfahren

§ 31 Entscheidung des Bundesamtes über Asylanträge

§ 32 Entscheidung bei Antragsrücknahme oder Verzicht

§ 32a Ruhen des Verfahrens

§ 33 Nichtbetreiben des Verfahrens

Unterabschnitt 4

§ 34 Abschiebungsandrohung

§ 34a Abschiebungsanordnung

§ 35 Abschiebungsandrohung bei Unzulässigkeit des Asylantrags

§ 36 Verfahren bei Unzulässigkeit nach § 29 Absatz 1 Nummer 2 und 4 und bei offensichtlicher Unbegründetheit

§ 37 Weiteres Verfahren bei stattgebender gerichtlicher Entscheidung

§ 38 Ausreisefrist bei sonstiger Ablehnung und bei Rücknahme des Asylantrags

§ 39 (weggefallen)

§ 40 Unterrichtung der Ausländerbehörde

§ 41 (weggefallen)

§ 42 Bindungswirkung ausländerrechtlicher Entscheidungen

§ 43 Vollziehbarkeit und Aussetzung der Abschiebung

§ 43a (weggefallen)

§ 43b (weggefallen)

Abschnitt 5

§ 44 Schaffung und Unterhaltung von Aufnahmeeinrichtungen

§ 45 Aufnahmequoten

§ 46 Bestimmung der zuständigen Aufnahmeeinrichtung

§ 47 Aufenthalt in Aufnahmeeinrichtungen

§ 48 Beendigung der Verpflichtung, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen

§ 49 Entlassung aus der Aufnahmeeinrichtung

§ 50 Landesinterne Verteilung

§ 51 Länderübergreifende Verteilung

§ 52 Quotenanrechnung

§ 53 Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften

§ 54 Unterrichtung des Bundesamtes

Abschnitt 6

§ 55 Aufenthaltsgestattung

§ 56 Räumliche Beschränkung

§ 57 Verlassen des Aufenthaltsbereichs einer Aufnahmeeinrichtung

§ 58 Verlassen eines zugewiesenen Aufenthaltsbereichs

§ 59 Durchsetzung der räumlichen Beschränkung

§ 59a Erlöschen der räumlichen Beschränkung

§ 59b Anordnung der räumlichen Beschränkung

§ 60 Auflagen

§ 61 Erwerbstätigkeit

§ 62 Gesundheitsuntersuchung

§ 63 Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung

§ 63a Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender

§ 64 Ausweispflicht

§ 65 Herausgabe des Passes

§ 66 Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung

§ 67 Erlöschen der Aufenthaltsgestattung

§ 68 (weggefallen)

§ 69 (weggefallen)

§ 70 (weggefallen)

Abschnitt 7

§ 71 Folgeantrag

§ 71a Zweitantrag

Abschnitt 8

§ 72 Erlöschen

§ 73 Widerrufs- und Rücknahmegründe

§ 73a Gründe für einen Widerruf von Familienasyl und internationalem Schutz für Familienangehörige

§ 73b Widerrufs- und Rücknahmeverfahren

§ 73c Ausländische Anerkennung als Flüchtling

Abschnitt 9

§ 74 Klagefrist, Zurückweisung verspäteten Vorbringens, Verhandlung durch den abgelehnten Richter

§ 75 Aufschiebende Wirkung der Klage

§ 76 Einzelrichter

§ 77 Entscheidung des Gerichts

§ 78 Rechtsmittel

§ 79 Besondere Vorschriften für das Berufungsverfahren

§ 80 Ausschluss der Beschwerde

§ 80a Ruhen des Verfahrens

§ 81 Nichtbetreiben des Verfahrens

§ 82 Akteneinsicht in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes

§ 83 Besondere Spruchkörper

§ 83a Unterrichtung der Ausländerbehörde

§ 83b Gerichtskosten, Gegenstandswert

§ 83c Anwendbares Verfahren für die Anordnung und Befristung von Einreise- und Aufenthaltsverboten

Abschnitt 10

§ 84 Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung

§ 84a Gewerbs- und bandenmäßige Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung

§ 85 Sonstige Straftaten

§ 86 Bußgeldvorschriften

Abschnitt 11

§ 87 Übergangsvorschriften

§ 87a Übergangsvorschriften aus Anlass der am 1. Juli 1993 in Kraft getretenen Änderungen

§ 87b Übergangsvorschrift aus Anlass der am 1. September 2004 in Kraft getretenen Änderungen

§ 87c Übergangsvorschriften aus Anlass der am 6. August 2016 in Kraft getretenen Änderungen

§ 87d Übergangsvorschrift aus Anlass der am 23. Dezember 2023 in Kraft getretenen Änderung

§ 88 Verordnungsermächtigungen

§ 88a Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren

§ 89 Einschränkung von Grundrechten

§ 90 Ermächtigung zur vorübergehenden Ausübung von Heilkunde

Anlagen

Anlage I (zu § 26a)

Anlage II (zu § 29a)

Amtliche Anmerkung

Dieses Gesetz dient der Umsetzung folgender Richtlinien:

1. Richtlinie 2003/9/EG des Rates vom 27. Januar 2003 zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (ABl. EU Nr. L 31 S. 18),
2. Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29. April 2004 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes (ABl. EU Nr. L 304 S. 12),
3. Richtlinie 2005/85/EG des Rates vom 1. Dezember 2005 über Mindestnormen für Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Zuerkennung und Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft (ABl. EU Nr. L 326 S. 13).
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