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Deutschland

Asylgesetz

In der Fassung der Bekanntmachung vom 02.09.2008 (BGBl. I S. 1798)

zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.07.2026 (BGBl. I S. 221) m.W.v. 29.07.2026 bzw. 01.10.2026

Abschnitt 1

§ 1Geltungsbereich

Abschnitt 2
Unterabschnitt 1
Asyl (§ 2)

§ 2Rechtsstellung Asylberechtigter

Unterabschnitt 2

§ 3Zuerkennung des internationalen Schutzes

§ 3a(weggefallen)

§ 3b(weggefallen)

§ 3c(weggefallen)

§ 3d(weggefallen)

§ 3e(weggefallen)

§ 4(weggefallen)

Abschnitt 3

§ 5Bundesamt

§ 6Verbindlichkeit asylrechtlicher Entscheidungen

§ 7Erhebung personenbezogener Daten

§ 8Übermittlung personenbezogener Daten

§ 9(weggefallen)

§ 10Zustellungsvorschriften

§ 11Ausschluss des Widerspruchs

§ 11a(weggefallen)

Abschnitt 4
Unterabschnitt 1

§ 12Handlungsfähigkeit

§ 12aAsylverfahrensberatung

§ 12bUnentgeltliche Rechtsauskunft

§ 12cBeschränkung des Zugangs zu abgeschlossenen Bereichen, zu Hafteinrichtungen und zu Grenzübergangsstellen

§ 13Stellung eines Asylantrags

§ 13aRegistrierung eines Asylantrags

§ 14Einreichung eines Asylantrags

§ 14a(weggefallen)

§ 15Allgemeine Mitwirkungspflichten

§ 15aAuslesen und Auswerten von Datenträgern

§ 15bNachträglicher biometrischer Abgleich mit allgemein öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet; Verordnungsermächtigung

§ 16Sicherung, Feststellung und Überprüfung der Identität

§ 17Sprachmittler

Unterabschnitt 2

§ 18Aufgaben der Grenzbehörde

§ 18aAsylverfahren und Rückkehrverfahren an der Grenze

§ 19Aufgaben der Ausländerbehörde und der Polizei

§ 20Weiterleitung an eine Aufnahmeeinrichtung

§ 21Verwahrung und Weitergabe von Unterlagen

§ 22Meldepflicht

§ 22aÜbernahme eines Antragstellers oder einer Person, der internationaler Schutz zuerkannt wurde

Unterabschnitt 3

§ 23Entscheidung über das Verbot der Abschiebung

§ 24(weggefallen)

§ 25Anhörung im Asylverfahren

§ 26Asylanträge von Familienangehörigen

§ 26aSichere Drittstaaten im Sinne des Artikels 16a Absatz 2 des Grundgesetzes

§ 27Sichere Drittstaaten im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1348

§ 27a(weggefallen)

§ 28Nachfluchttatbestände

§ 29Unzulässige Anträge

§ 29aSichere Herkunftsstaaten im Sinne des Artikels 16a Absatz 3 des Grundgesetzes; Bericht; Verordnungsermächtigung

§ 29bSichere Herkunftsstaaten im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1348

§ 30Offensichtlich unbegründete Asylanträge

§ 30a(weggefallen)

§ 31Entscheidung des Bundesamtes über Asylanträge

§ 32Entscheidung bei ausdrücklicher oder stillschweigender Antragsrücknahme

§ 32aRuhen des Verfahrens

§ 33(weggefallen)

Unterabschnitt 4

§ 34Abschiebungsandrohung

§ 34aAbschiebungsanordnung

§ 35(weggefallen)

§ 36Verfahren bei Fällen des Artikels 68 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2024/1348

§ 37(weggefallen)

§ 38Ausreisefrist

§ 39Zuständigkeit der Ausländerbehörden bei Aufenthaltsbeendigung

§ 40Unterrichtung der Ausländerbehörde

§ 41(weggefallen)

§ 42Bindungswirkung ausländerrechtlicher Entscheidungen

§ 43Vollziehbarkeit und Aussetzung der Abschiebung

§ 43a(weggefallen)

§ 43b(weggefallen)

Abschnitt 5

§ 44Schaffung und Unterhaltung von Aufnahmeeinrichtungen; Aufnahmeeinrichtungen zur Durchführung von Verfahren bei Sekundärmigration

§ 45Aufnahmequoten

§ 46Bestimmung der zuständigen Aufnahmeeinrichtung

§ 47Aufenthalt in Aufnahmeeinrichtungen

§ 48Beendigung der Verpflichtung, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen

§ 49Entlassung aus der Aufnahmeeinrichtung

§ 50Landesinterne Verteilung

§ 51Länderübergreifende Verteilung

§ 52Quotenanrechnung

§ 53Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften

§ 54Unterrichtung des Bundesamtes

Abschnitt 6

§ 55Aufenthaltsgestattung

§ 56Räumliche Beschränkung

§ 57Verlassen des Aufenthaltsbereichs einer Aufnahmeeinrichtung

§ 58Verlassen eines zugewiesenen Aufenthaltsbereichs

§ 59Durchsetzung der räumlichen Beschränkung

§ 59aErlöschen der räumlichen Beschränkung

§ 59bAnordnung der räumlichen Beschränkung

§ 60Auflagen

§ 61Erwerbstätigkeit

§ 62Gesundheitsuntersuchung

§ 63Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung

§ 63aAnkunftsnachweis

§ 63bAnkunftsnachweis und Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung im Asylverfahren an der Grenze

§ 64Ausweispflicht

§ 65Herausgabe des Passes

§ 66Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung

§ 67Erlöschen der Aufenthaltsgestattung

§ 68Beschränkung der Bewegungsfreiheit in Aufnahmeeinrichtungen zur Durchführung von Verfahren bei Sekundärmigration; Verordnungsermächtigung

§ 68aBeschränkung der Bewegungsfreiheit in sonstigen Aufnahmeeinrichtungen; Verordnungsermächtigung

§ 69Asylverfahrenshaft; Verordnungsermächtigung

§ 70Vollzug der Asylverfahrenshaft

§ 70aInhaftnahme von Ausländern mit besonderen Bedürfnissen

§ 70bHaft im Rückkehrgrenzverfahren

Abschnitt 7

§ 71Folgeantrag

§ 71a(weggefallen)

Abschnitt 8

§ 72Erlöschen

§ 73(weggefallen)

§ 73a(weggefallen)

§ 73bGründe und Verfahren für Entzug, Widerruf und Rücknahme

§ 73cAusländische Anerkennung als Flüchtling

Abschnitt 9

§ 74Klagefrist, Zurückweisung verspäteten Vorbringens, Verhandlung durch den abgelehnten Richter

§ 75Aufschiebende Wirkung der Klage, Recht auf Verbleib

§ 76Einzelrichter

§ 77Entscheidung des Gerichts

§ 78Rechtsmittel

§ 79Besondere Vorschriften für das Berufungsverfahren

§ 80Ausschluss der Beschwerde

§ 80aRuhen des Verfahrens

§ 81Nichtbetreiben des Verfahrens

§ 82Akteneinsicht in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes

§ 83Besondere Spruchkörper

§ 83aUnterrichtung der Ausländerbehörde

§ 83bGerichtskosten, Gegenstandswert

§ 83cAnwendbares Verfahren für die Anordnung und Befristung von Einreise- und Aufenthaltsverboten

Abschnitt 10

§ 84Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung

§ 84aGewerbs- und bandenmäßige Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung

§ 85Sonstige Straftaten

§ 86Bußgeldvorschriften

Abschnitt 11

§ 87Übergangsvorschriften

§ 87aÜbergangsvorschriften aus Anlass der am 1. Juli 1993 in Kraft getretenen Änderungen

§ 87bÜbergangsvorschrift aus Anlass der am 1. September 2004 in Kraft getretenen Änderungen

§ 87cÜbergangsvorschriften aus Anlass der am 6. August 2016 in Kraft getretenen Änderungen

§ 87dÜbergangsvorschrift aus Anlass der am 23. Dezember 2023 in Kraft getretenen Änderung

§ 87eÜbergangsvorschrift aus Anlass der am 12. Juni 2026 in Kraft getretenen Änderung

§ 88Verordnungsermächtigungen

§ 88aBestimmungen zum Verwaltungsverfahren

§ 89Einschränkung von Grundrechten

§ 90Ermächtigung zur vorübergehenden Ausübung von Heilkunde

Anlagen

Anlage I(zu § 26a)

Anlage II(zu § 29a)

Amtliche Anmerkung

Dieses Gesetz dient der Umsetzung folgender Richtlinien:

1. Richtlinie 2003/9/EG des Rates vom 27. Januar 2003 zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (ABl. EU Nr. L 31 S. 18),
2. Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29. April 2004 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes (ABl. EU Nr. L 304 S. 12),
3. Richtlinie 2005/85/EG des Rates vom 1. Dezember 2005 über Mindestnormen für Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Zuerkennung und Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft (ABl. EU Nr. L 326 S. 13).
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