Asylgesetz
Abschnitt 4 - Asylverfahren (§§ 12 - 43b) |
Unterabschnitt 4 - Aufenthaltsbeendigung (§§ 34 - 43b) |
(1) 1Das Bundesamt unterrichtet unverzüglich die Ausländerbehörde, in deren Bezirk sich der Ausländer aufzuhalten oder Wohnung zu nehmen hat, über eine vollziehbare Abschiebungsandrohung und leitet ihr unverzüglich alle für die Abschiebung erforderlichen Unterlagen zu. 2Das Gleiche gilt, wenn das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung der Klage wegen des Vorliegens der Voraussetzungen des § 60 Absatz 5 oder 7 des Aufenthaltsgesetzes nur hinsichtlich der Abschiebung in den betreffenden Staat angeordnet hat und das Bundesamt das Asylverfahren nicht fortführt.
(2) Das Bundesamt unterrichtet unverzüglich die Ausländerbehörde, wenn das Verwaltungsgericht in den Fällen des § 38 Absatz 2 die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Abschiebungsandrohung anordnet.
(3) Stellt das Bundesamt dem Ausländer die Abschiebungsanordnung (§ 34a) zu, unterrichtet es unverzüglich die für die Abschiebung zuständige Behörde über die Zustellung.
Fassung aufgrund des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes vom 20.10.2015
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
24.10.2015 | Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz | 20.10.2015 | |
01.12.2013 | Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/95/EU | 28.08.2013 | |
28.08.2007 | Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union | 19.08.2007 |
androhung § 34aAbschiebungs-
anordnung § 35Abschiebungs-
androhung bei Unzulässigkeit des Asylantrags § 36Verfahren bei Unzulässigkeit nach § 29 Absatz 1 Nummer 2 und 4 und bei offensichtlicher Unbegründetheit § 37Weiteres Verfahren bei stattgebender gerichtlicher Entscheidung § 38Ausreisefrist bei sonstiger Ablehnung und bei Rücknahme des Asylantrags § 39(weggefallen) § 40Unterrichtung der Ausländerbehörde § 41(weggefallen) § 42Bindungswirkung ausländerrechtlicher Entscheidungen § 43Vollziehbarkeit und Aussetzung der Abschiebung § 43a(weggefallen) § 43b(weggefallen)
Rechtsprechung zu § 40 AsylG
79 Entscheidungen zu § 40 AsylG in unserer Datenbank:
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- VG Düsseldorf, 08.11.2017 - 22 L 5343/17
Abschiebung; Überstellung; Dublin; Aufenthaltsgestattung; Zustellung