Asylgesetz
| Abschnitt 4 - Asylverfahren (§§ 12 - 43b) |
| Unterabschnitt 2 - Einleitung des Asylverfahrens (§§ 18 - 22a) |
(1) Ein Ausländer, der bei einer mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörde (Grenzbehörde) einen Asylantrag stellt, ist unverzüglich nach der Antragstellung oder nach Abschluss der Überprüfung im Sinne der Verordnung (EU) 1356/2024, soweit eine solche erforderlich ist, an die zuständige oder, sofern diese nicht bekannt ist, an die nächstgelegene Aufnahmeeinrichtung zur Meldung weiterzuleiten.
(2) Dem Ausländer ist die Einreise zu verweigern, wenn
(3) Der Ausländer ist zurückzuschieben, wenn er von der Grenzbehörde im grenznahen Raum in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit einer unerlaubten Einreise angetroffen wird und die Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen.
(4) Von der Einreiseverweigerung oder Zurückschiebung ist im Falle der Einreise aus einem sicheren Drittstaat nach § 26a abzusehen, soweit
(5) Die Grenzbehörde hat den Ausländer erkennungsdienstlich zu behandeln.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz) vom 23.04.2026
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 12.06.2026 | Gesetz zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz) | 23.04.2026 | |
| 27.06.2020 | Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung | 19.06.2020 | |
| 28.08.2007 | Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union | 19.08.2007 |
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Rechtsprechung zu § 18 AsylG
466 Entscheidungen zu § 18 AsylG in unserer Datenbank:
- BGH, 31.08.2026 - XIII ZB 57/23
- VG Berlin, 22.05.2026 - 28 L 270.26
Trotz Einreiseverbots: Bundespolizei muss Asylsuchendem Einlass gewähren
- VG Berlin, 02.06.2025 - 6 L 191.25
Zurückweisungen bei Grenzkontrollen sind rechtswidrig
- BGH, 14.07.2020 - XIII ZB 81/19
Haft zur Sicherung einer Zurückweisung oder Einreiseverweigerung - und die ...
Zum selben Verfahren:
- LG Ingolstadt, 12.03.2019 - 33 T 89/19
Unzureichende Reisedokumente
- LG Ingolstadt, 12.03.2019 - 33 T 89/19
- VG München, 08.08.2019 - M 18 E 19.32238
Anspruch auf Rückführung eines Asylbewerbers von Griechenland nach Deutschland ...
- VG Berlin, 02.06.2025 - 6 L 192.25
Zurückweisung und Einreiseverweigerung eines Asylsuchenden an der ...
- VG München, 04.05.2021 - M 22 E 21.30294
Rechtswidrige Einreiseverweigerung und Rückführungsanordnung
- BVerwG, 29.08.2023 - 1 B 17.23
Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht des Gerichts wegen Ablehnung der in ...
Zum selben Verfahren:
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.03.2023 - 6 B 12.22
Kostenbescheid nach gescheiterter Zurückschiebung eines Asylbewerbers nach Polen
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.03.2023 - 6 B 12.22
Querverweise
Auf § 18 AsylG verweisen folgende Vorschriften:
- Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet
- Einreise
- § 13 (Grenzübertritt)
- Beendigung des Aufenthalts
- Durchsetzung der Ausreisepflicht
- § 60b (Duldung für Personen mit ungeklärter Identität)