Asylgesetz
Abschnitt 4 - Asylverfahren (§§ 12 - 43b) |
Unterabschnitt 2 - Einleitung des Asylverfahrens (§§ 18 - 22a) |
(1) 1Ein Ausländer, der den Asylantrag bei einer Außenstelle des Bundesamtes zu stellen hat (§ 14 Abs. 1), hat sich in einer Aufnahmeeinrichtung persönlich zu melden. 2Diese nimmt ihn auf oder leitet ihn an die für seine Aufnahme zuständige Aufnahmeeinrichtung weiter; im Falle der Weiterleitung ist der Ausländer, soweit möglich, erkennungsdienstlich zu behandeln.
(2) 1Die Landesregierung oder die von ihr bestimmte Stelle kann bestimmen, dass
2Der Ausländer ist während seines Aufenthaltes in der nach Satz 1 bestimmten Aufnahmeeinrichtung erkennungsdienstlich zu behandeln. 3In den Fällen des § 18 Abs. 1 und des § 19 Abs. 1 ist der Ausländer an diese Aufnahmeeinrichtung weiterzuleiten.
(3) 1Der Ausländer ist verpflichtet, der Weiterleitung an die für ihn zuständige Aufnahmeeinrichtung nach Absatz 1 Satz 2 oder Absatz 2 unverzüglich oder bis zu einem ihm von der Aufnahmeeinrichtung genannten Zeitpunkt zu folgen. 2Kommt der Ausländer der Verpflichtung nach Satz 1 nicht nach, so findet § 33 Absatz 1, 5 und 6 entsprechend Anwendung. 3Dies gilt nicht, wenn der Ausländer unverzüglich nachweist, dass das Versäumnis auf Umstände zurückzuführen war, auf die er keinen Einfluss hatte. 4§ 20 Absatz 1 Satz 4 und Absatz 2 findet entsprechend Anwendung.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Einführung beschleunigter Asylverfahren vom 11.03.2016
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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17.03.2016 | Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren | 11.03.2016 |
Rechtsprechung zu § 22 AsylG
320 Entscheidungen zu § 22 AsylG in unserer Datenbank:
- VG Schwerin, 08.04.2016 - 15 A 262/16
Weiterleitung unbegleiteter minderjähriger Asylbewerber
- VG München, 10.02.2015 - M 24 K 14.5502
Erfolgreiche Anfechtungsklage wegen Verstoßes gegen Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG bei ...
- VG München, 12.11.2012 - M 24 S 12.4981
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (abgelehnt); Anfechtungsklage ...
- VerfGH Berlin, 18.10.2013 - VerfGH 115/13
Begründete Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Rechts auf körperliche ...
- BVerwG, 20.01.2010 - 1 B 1.09
Unterbringungspflicht; bestandskräftig abgelehnte Asylbewerber; Asylverfahren; ...
Zum selben Verfahren:
- OVG Niedersachsen, 18.09.2008 - 11 LC 314/07
Kostenerstattung für rechtskräftig abgelehnte Asylbewerber nach dem ...
- OVG Niedersachsen, 18.09.2008 - 11 LC 314/07
- OVG Bremen, 09.09.2020 - 2 B 243/20
- VG Trier, 05.03.2020 - 10 K 5062/19
Verteilung von Asylbewerbern (K)
- VG Gelsenkirchen, 05.10.2010 - 5a L 1057/10
Asylgesuch, Asylantrag, Folgeantrag, Aufnahmeeinrichtung, Außenstelle, ...
- VG Hamburg, 14.02.2019 - 8 A 1814/18
Minderjährigkeit des Stammberechtigten; Ableitung eines Anspruchs vom ...
Querverweise
Auf § 22 AsylG verweisen folgende Vorschriften:
- Asylgesetz (AsylG)
- Asylverfahren
- Allgemeine Verfahrensvorschriften
- § 13 (Asylantrag)
- Folgeantrag, Zweitantrag
- § 71a (Zweitantrag)