Asylgesetz
Abschnitt 8 - Erlöschen, Widerruf und Rücknahme der Rechtsstellung (§§ 72 - 73c) |
(1) 1Ist bei einem Ausländer, der von einem ausländischen Staat als Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge anerkannt worden ist, die Verantwortung für die Ausstellung des Reiseausweises auf die Bundesrepublik Deutschland übergegangen (Verantwortungsübergang), so erlischt seine Rechtsstellung als Flüchtling in der Bundesrepublik Deutschland, wenn einer der in § 72 Absatz 1 genannten Umstände eintritt. 2Der Ausländer hat den Reiseausweis unverzüglich bei der Ausländerbehörde abzugeben.
(2) 1Im Falle des Verantwortungsübergangs auf die Bundesrepublik Deutschland wird dem Ausländer durch das Bundesamt die Rechtsstellung als Flüchtling in der Bundesrepublik Deutschland entzogen, wenn die Voraussetzungen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nicht oder nicht mehr vorliegen. 2Die §§ 73 bis 73b gelten entsprechend.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren vom 21.12.2022
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.01.2023 | Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren | 21.12.2022 | |
01.12.2013 | Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/95/EU | 28.08.2013 |
Rechtsprechung zu § 73c AsylG
286 Entscheidungen zu § 73c AsylG in unserer Datenbank:
- VG Hamburg, 30.09.2020 - 1 A 2533/20
Widerruf eines nationalen Abschiebungsverbotes, hier: Afghanistan
- VG Berlin, 06.12.2023 - 12 K 52.23
- VG Saarlouis, 27.01.2021 - 5 K 174/19
Widerruf eines Abschiebungsverbots bezüglich Afghanistan; alleinstehender, junger ...
- VG Gelsenkirchen, 12.07.2018 - 7a L 1200/18
Abschiebung eines als Gefährder eingestuften Tunesiers nach vorläufiger ...
Zum selben Verfahren:
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.04.2017 - 11 A 1613/16
Erfordernis der Darlegung der Rüge der Divergenz i.R.e. Antrags auf Zulassung der ...
- VG Gelsenkirchen, 15.06.2016 - 7a K 3661/14
BAMF durfte Abschiebungsverbot nicht widerrufen
- VG Gelsenkirchen, 11.07.2018 - 8 L 1240/18
Zeitlicher Ablauf der gerichtlichen Verfahren um die Abschiebung eines als ...
- VG Gelsenkirchen, 16.01.2019 - 7a K 3425/18
Fall Sami A.: Kein Abschiebungsverbot nach Tunesien
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.04.2017 - 11 A 1613/16
- BVerwG, 29.06.2015 - 1 C 2.15
Abschiebungsschutz; Widerruf; Überprüfung, umfassende.
Zum selben Verfahren:
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2014 - 13 A 1828/09
Widerruf eines Abschiebungsverbotes bei Austausch der Begründung im ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2014 - 13 A 1828/09