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Asylgesetz

   Abschnitt 4 - Asylverfahren (§§ 12 - 43b)   
   Unterabschnitt 3 - Verfahren beim Bundesamt (§§ 23 - 33)   
Gliederung
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§ 29
Unzulässige Anträge

Das Bundesamt lehnt den Asylantrag als unzulässig ab, wenn

1. ein Fall des Artikels 38 Absatz 1 Buchstabe d oder e der Verordnung (EU) 1348/2024 vorliegt,
2. ein anderer Mitgliedstaat der Europäischen Union dem Ausländer bereits internationalen Schutz im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 2 gewährt hat,
3. ein Staat, der kein Mitgliedstaat der Europäischen Union ist und der bereit ist, den Ausländer wieder aufzunehmen, als für den Ausländer sicherer Drittstaat gemäß § 26a betrachtet wird,
4. ein Staat, der kein Mitgliedstaat der Europäischen Union ist, für den Ausländer als sicherer Drittstaat nach Artikel 59 der Verordnung (EU) 1348/2024 betrachtet wird, es sei denn, es ist eindeutig, dass der Ausländer von diesem Drittstaat nicht übernommen oder rückübernommen wird,
5. ein Staat, der kein Mitgliedstaat der Europäischen Union ist, als erster Asylstaat nach Artikel 58 der Verordnung (EU) 1348/2024 betrachtet wird, es sei denn, es ist eindeutig, dass der Ausländer von diesem Drittstaat nicht übernommen oder rückübernommen wird, oder
6. im Falle eines Folgeantrags nach § 71 ein weiteres Asylverfahren nicht durchzuführen ist.

Vorschrift neugefaßt durch das Gesetz zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz) vom 23.04.2026 (BGBl. I Nr. 111), in Kraft getreten am 12.06.2026 Gesetzesbegründung verfügbar

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
12.06.2026
Änderung
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Änderung
Gesetz zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz)23.04.2026BGBl. I Nr. 111
01.01.2023
Änderung
Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)
Änderung
Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren21.12.2022BGBl. I S. 2817
06.08.2016
Änderung
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Änderung
Integrationsgesetz31.07.2016BGBl. I S. 1939
28.08.2007
Änderung
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Änderung
Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union19.08.2007BGBl. I S. 1970

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Rechtsprechung zu § 29 AsylG

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Querverweise

Auf § 29 AsylG verweisen folgende Vorschriften:

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