Asylgesetz
| Abschnitt 4 - Asylverfahren (§§ 12 - 43b) |
| Unterabschnitt 3 - Verfahren beim Bundesamt (§§ 23 - 33) |
Das Bundesamt lehnt den Asylantrag als unzulässig ab, wenn
| 1. | ein Fall des Artikels 38 Absatz 1 Buchstabe d oder e der Verordnung (EU) 1348/2024 vorliegt, | |
| 2. | ein anderer Mitgliedstaat der Europäischen Union dem Ausländer bereits internationalen Schutz im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 2 gewährt hat, | |
| 3. | ein Staat, der kein Mitgliedstaat der Europäischen Union ist und der bereit ist, den Ausländer wieder aufzunehmen, als für den Ausländer sicherer Drittstaat gemäß § 26a betrachtet wird, | |
| 4. | ein Staat, der kein Mitgliedstaat der Europäischen Union ist, für den Ausländer als sicherer Drittstaat nach Artikel 59 der Verordnung (EU) 1348/2024 betrachtet wird, es sei denn, es ist eindeutig, dass der Ausländer von diesem Drittstaat nicht übernommen oder rückübernommen wird, | |
| 5. | ein Staat, der kein Mitgliedstaat der Europäischen Union ist, als erster Asylstaat nach Artikel 58 der Verordnung (EU) 1348/2024 betrachtet wird, es sei denn, es ist eindeutig, dass der Ausländer von diesem Drittstaat nicht übernommen oder rückübernommen wird, oder | |
| 6. | im Falle eines Folgeantrags nach § 71 ein weiteres Asylverfahren nicht durchzuführen ist. |
Vorschrift neugefaßt durch das Gesetz zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz) vom 23.04.2026
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 12.06.2026 | Gesetz zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz) | 23.04.2026 | |
| 01.01.2023 | Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren | 21.12.2022 | |
| 06.08.2016 | Integrationsgesetz | 31.07.2016 | |
| 28.08.2007 | Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union | 19.08.2007 |
tatbestände § 29Unzulässige Anträge § 29aSichere Herkunftsstaaten im Sinne des Artikels 16a Absatz 3 des Grundgesetzes; Bericht; Verordnungs-
ermächtigung § 29bSichere Herkunftsstaaten im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1348 § 30Offensichtlich unbegründete Asylanträge § 30a(weggefallen) § 31Entscheidung des Bundesamtes über Asylanträge § 32Entscheidung bei ausdrücklicher oder stillschweigender Antragsrücknahme § 32aRuhen des Verfahrens § 33(weggefallen)
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Rechtsprechung zu § 29 AsylG
6.632 Entscheidungen zu § 29 AsylG in unserer Datenbank:
- VGH Bayern, 04.08.2026 - 24 B 26.30592
Asylrecht, Sekundärmigration (Griechenland), anerkannt Schutzberechtigte, ...
- VG Ansbach, 03.09.2026 - AN 17 S 26.50245
Unzulässigkeitsentscheidung, Folgeantrag, Abschiebungsandrohung, Gefahr der ...
- OVG Rheinland-Pfalz, 29.07.2026 - 13 A 10223/26
(Not-)Schlafstelle; (Not-)Unterkunft; alleinstehende Frau; Anerkennungs-RL; ...
- BVerwG, 24.04.2024 - 1 C 8.23
Voraussetzungen einer Unzulässigkeitsentscheidung im Asylverfahren
Zum selben Verfahren:
- VGH Baden-Württemberg, 07.07.2022 - A 4 S 3696/21
Bei der Überstellung von Familien mit (Klein-)Kindern nach Italien ist durch ...
- VGH Baden-Württemberg, 07.07.2022 - A 4 S 3696/21
- VG Hamburg, 10.07.2026 - 9 A 351/26
Zur Anwendbarkeit der AMMVO auf Rechtsbehelfe gegen Überstellungsentscheidungen, ...
- OVG Bremen, 21.09.2026 - 1 LB 204/26
Berufungsverfahren - männliche nicht vulnerable Schutzberechtigte in ...
- VG Hamburg, 09.09.2026 - 12 A 492/26
- VG Schleswig, 23.09.2026 - 5 A 71/26
Zuständigkeitsbestimmungsverfahren in Dublin-Altfällen: Zur Nichterfüllung der ...
- BVerwG, 17.11.2020 - 1 C 8.19
Internationaler Familienschutz in Deutschland auch bei Flüchtlingsstatus in einem ...
Querverweise
Auf § 29 AsylG verweisen folgende Vorschriften:
- Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- Beendigung des Aufenthalts
- Durchsetzung der Ausreisepflicht
- § 62c (Ergänzende Vorbereitungshaft)