Asylgesetz
Abschnitt 5 - Unterbringung und Verteilung (§§ 44 - 54) |
(1) Die Verpflichtung, in der Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, ist zu beenden, wenn eine Abschiebungsandrohung vollziehbar und die Abschiebung nicht in angemessener Zeit möglich ist oder wenn dem Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes erteilt werden soll.
(2) Die Verpflichtung kann aus Gründen der öffentlichen Gesundheitsvorsorge sowie aus sonstigen Gründen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung, insbesondere zur Gewährleistung der Unterbringung und Verteilung, oder aus anderen zwingenden Gründen beendet werden.
Fassung aufgrund des Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht vom 15.08.2019
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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21.08.2019 | Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht | 15.08.2019 |
einrichtungen § 45Aufnahmequoten § 46Bestimmung der zuständigen Aufnahmeeinrichtung § 47Aufenthalt in Aufnahme-
einrichtungen § 48Beendigung der Verpflichtung, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen § 49Entlassung aus der Aufnahmeeinrichtung § 50Landesinterne Verteilung § 51Länderübergreifende Verteilung § 52Quotenanrechnung § 53Unterbringung in Gemeinschafts-
unterkünften § 54Unterrichtung des Bundesamtes
Rechtsprechung zu § 49 AsylG
35 Entscheidungen zu § 49 AsylG in unserer Datenbank:
- VG Leipzig, 22.04.2020 - 3 L 204/20 Corona
Corona-Pandemie: Abstand halten muss auch in Flüchtlingsunterkunft möglich sein
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2021 - 15 A 3142/19
Anreizfunktion; Amtshilfe; Aufnahme; Aufnahmeeinrichtung; Drittwirkung; ...
Zum selben Verfahren:
- VG Düsseldorf, 05.07.2019 - 1 K 9288/17
Klagen der Städte Lennestadt und Xanten gegen das Land Nordrhein-Westfalen auf ...
- VG Düsseldorf, 05.07.2019 - 1 K 9288/17
- VG Münster, 07.05.2020 - 6a L 365/20 Corona
Schwangere Asylsuchende und Ehemann müssen wegen Corona-Ansteckungsgefahr nicht ...
- VGH Baden-Württemberg, 28.06.2021 - 12 S 921/21
Rechtsnatur einer Hausordnung in einer Erstaufnahmeeinrichtung; grundrechtlich ...
- VG Aachen, 29.10.2020 - 4 L 655/20
Analogie; Regelungslücke; Verteilung; Asylbewerber
- VG Düsseldorf, 05.07.2019 - 1 K 15351/16
Klagen der Städte Lennestadt und Xanten gegen das Land Nordrhein-Westfalen auf ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2020 - 9 E 649/20
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2021 - 15 A 3143/19
Kostenerstattungsanspruch einer Kommune gegen das Land für Aufnahme und ...
- VG Karlsruhe, 29.08.2017 - A 4 K 7956/17
Anspruch des Asylbewerbers auf Umverteilung
Querverweise
Auf § 49 AsylG verweisen folgende Vorschriften:
- Asylgesetz (AsylG)
- Asylverfahren
- Verfahren beim Bundesamt
- § 30a (Beschleunigte Verfahren)
- Unterbringung und Verteilung
- § 47 (Aufenthalt in Aufnahmeeinrichtungen)