Strafgesetzbuch
Besonderer Teil (§§ 80 - 358) |
13. Abschnitt - Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (§§ 174 - 184l) |
Wer der Prostitution
1. | in der Nähe einer Schule oder anderen Örtlichkeit, die zum Besuch durch Personen unter achtzehn Jahren bestimmt ist, oder | |
2. | in einem Haus, in dem Personen unter achtzehn Jahren wohnen, |
in einer Weise nachgeht, die diese Personen sittlich gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Fassung aufgrund des Neunundvierzigsten Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht vom 21.01.2015
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
27.01.2015 | Neunundvierzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht | 21.01.2015 | |
05.11.2008 | Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie | 31.10.2008 |
oder Betreuungs-
verhältnisses § 175(weggefallen) § 176Sexueller Missbrauch von Kindern § 176aSexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind § 176bVorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern § 176cSchwerer sexueller Missbrauch von Kindern § 176dSexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge § 176eVerbreitung und Besitz von Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern § 177Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung § 178Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge § 179(weggefallen) § 180Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger § 180aAusbeutung von Prostituierten § 180b(weggefallen) § 181(weggefallen) § 181aZuhälterei § 181bFührungsaufsicht § 181c(weggefallen) § 182Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen § 183Exhibitionistische Handlungen § 183aErregung öffentlichen Ärgernisses § 184Verbreitung pornographischer Inhalte § 184aVerbreitung gewalt- oder tierpornographischer Inhalte § 184bVerbreitung, Erwerb und Besitz kinder-
pornographischer Inhalte § 184cVerbreitung, Erwerb und Besitz jugend-
pornographischer Inhalte § 184d(weggefallen) § 184eVeranstaltung und Besuch kinder-
und jugend-
pornographischer Darbietungen § 184fAusübung der verbotenen Prostitution § 184gJugendgefährdende Prostitution § 184hBegriffsbestimmungen § 184iSexuelle Belästigung § 184jStraftaten aus Gruppen § 184kVerletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen § 184lInverkehrbringen, Erwerb und Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild
Rechtsprechung zu § 184g StGB
110 Entscheidungen zu § 184g StGB in unserer Datenbank:
- LSG Berlin-Brandenburg, 26.09.2014 - L 11 VG 47/12
Opferentschädigungsrecht - vorsätzlicher, rechtswidriger tätlicher Angriff - ...
- BGH, 20.03.2012 - 1 StR 447/11
Gemeinschaftliche Körperverletzung; sexuelle Handlung (Erheblichkeit bei ...
- BGH, 21.10.2014 - 1 StR 79/14
Sexueller Missbrauch von Kindern (Vornahme von sexuellen Handlungen vor einem ...
- ArbG Wuppertal, 16.09.2014 - 2 Ca 1117/14
Verdachtskündigung; sexuelle Belästigung
Zum selben Verfahren:
- LAG Düsseldorf, 27.08.2015 - 3 Sa 140/15
Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Lehrers an einer ...
- LAG Düsseldorf, 27.08.2015 - 3 Sa 140/15
- BGH, 10.03.2016 - 3 StR 437/15
Erheblichkeit sexueller Handlungen (sozial nicht mehr hinnehmbare ...
- BGH, 11.02.2014 - 1 StR 485/13
Freispruch des "Freiburger Nacktläufers" wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern ...
- BGH, 15.12.2020 - 6 StR 397/20
Herstellen kinderpornographischer Schriften
- VG Neustadt, 18.09.2017 - 5 K 889/16
Gewicht des öffentlichen Interesses an der Durchführung erkennungsdienstlicher ...
- BGH, 23.07.2013 - 1 StR 204/13
Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (Begriff der sexuellen Handlung: ...
§ 184g StGB in Nachschlagewerken
- § 184g StGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
- Sexuelle Handlung
Querverweise
Auf § 184g StGB verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Verfahren in Familiensachen
- Verfahren in Kindschaftssachen
- § 158a (Eignung des Verfahrensbeistands)
- Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
- Öffentlichkeit und Sitzungspolizei
- § 171b
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Zeugen
- § 58a (Aufzeichnung der Vernehmung in Bild und Ton)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Hauptverhandlung
- § 255a (Vorführung einer aufgezeichneten Zeugenvernehmung)
- Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
- Das Zentralregister
- Auskunft aus dem Register
- 2. - Unbeschränkte Auskunft aus dem Register
- § 41 (Umfang der Auskunft)
- Tilgung
- § 46 (Länge der Tilgungsfrist)
- Übergangs- und Schlußvorschriften
- § 69 (Übergangsvorschriften)
- Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfegesetz - (SGB VIII)
- Träger der Jugendhilfe, Zusammenarbeit, Gesamtverantwortung
- Träger der öffentlichen Jugendhilfe
- § 72a (Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen)
- Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - (SGB IX)
- Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen (Eingliederungshilferecht)
- Vertragsrecht
- § 124 (Geeignete Leistungserbringer)
- Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (SGB XII)
- Vertragsrecht
- § 75 (Allgemeine Grundsätze)
- Asylgesetz (AsylG)
- Unterbringung und Verteilung
- § 44 (Schaffung und Unterhaltung von Aufnahmeeinrichtungen)