Achtes Buch Sozialgesetzbuch
- Kinder- und Jugendhilfe -
In der Fassung der Bekanntmachung vom 14.12.2006 (BGBl. I S. 3134)zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.04.2026 (BGBl. I S. 111) m.W.v. 12.06.2026
Stand: 01.08.2026 aufgrund Gesetzes vom 29.03.2026 (BGBl. I S. 85)
Erstes KapitelAllgemeine Vorschriften (§§ 1 - 10b)
§ 1Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe
§ 2Aufgaben der Jugendhilfe
§ 3Freie und öffentliche Jugendhilfe
§ 4Zusammenarbeit der öffentlichen Jugendhilfe mit der freien Jugendhilfe
§ 4aSelbstorganisierte Zusammenschlüsse zur Selbstvertretung
§ 5Wunsch- und Wahlrecht
§ 6Geltungsbereich
§ 7Begriffsbestimmungen
§ 8Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
§ 8aSchutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
§ 8bFachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
§ 9Grundrichtung der Erziehung, Gleichberechtigung von jungen Menschen
§ 9aOmbudsstellen
§ 9bAufarbeitung
§ 10Verhältnis zu anderen Leistungen und Verpflichtungen
§ 10aBeratung
§ 10bVerfahrenslotse
Zweites KapitelLeistungen der Jugendhilfe (§§ 11 - 41a)
Erster Abschnitt
§ 11Jugendarbeit
§ 12Förderung der Jugendverbände
§ 13Jugendsozialarbeit
§ 13aSchulsozialarbeit
§ 14Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
§ 15Landesrechtsvorbehalt
Zweiter Abschnitt
§ 16Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie
§ 17Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung
§ 18Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts
§ 19Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder
§ 20Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen
§ 21Unterstützung bei notwendiger Unterbringung zur Erfüllung der Schulpflicht
Dritter Abschnitt
§ 22Grundsätze der Förderung
§ 22aFörderung in Tageseinrichtungen
§ 23Förderung in Kindertagespflege
§ 24Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
§ 24aBericht zum Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder
§ 25Unterstützung selbst organisierter Förderung von Kindern
§ 26Landesrechtsvorbehalt
Vierter Abschnitt
Erster UnterabschnittHilfe zur Erziehung (§§ 27 - 35)
§ 27Hilfe zur Erziehung
§ 28Erziehungsberatung
§ 29Soziale Gruppenarbeit
§ 30Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer
§ 31Sozialpädagogische Familienhilfe
§ 32Erziehung in einer Tagesgruppe
§ 33Vollzeitpflege
§ 34Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform
§ 35Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
Zweiter Unterabschnitt
§ 35aEingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung
Dritter Unterabschnitt
§ 36Mitwirkung, Hilfeplan
§ 36aSteuerungsverantwortung, Selbstbeschaffung
§ 36bZusammenarbeit beim Zuständigkeitsübergang
§ 37Beratung und Unterstützung der Eltern, Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie
§ 37aBeratung und Unterstützung der Pflegeperson
§ 37bSicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege
§ 37cErgänzende Bestimmungen zur Hilfeplanung bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie
§ 38Zulässigkeit von Auslandsmaßnahmen
§ 39Leistungen zum Unterhalt des Kindes oder des Jugendlichen
§ 40Krankenhilfe
Vierter UnterabschnittHilfe für junge Volljährige (§§ 41 - 41a)
Drittes KapitelAndere Aufgaben der Jugendhilfe (§§ 42 - 60)
Erster Abschnitt
§ 42Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen
§ 42aVorläufige Inobhutnahme von ausländischen Kindern und Jugendlichen nach unbegleiteter Einreise
§ 42bVerfahren zur Verteilung unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher
§ 42cAufnahmequote
§ 42dÜbergangsregelung
§ 42eBerichtspflicht
§ 42fBehördliches Verfahren zur Altersfeststellung
Zweiter Abschnitt
§ 43Erlaubnis zur Kindertagespflege
§ 44Erlaubnis zur Vollzeitpflege
§ 45Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung
§ 45aEinrichtung
§ 46Prüfung vor Ort und nach Aktenlage
§ 47Melde- und Dokumentationspflichten, Aufbewahrung von Unterlagen
§ 48Tätigkeitsuntersagung
§ 48aSonstige betreute Wohnform
§ 49Landesrechtsvorbehalt
Dritter Abschnitt
§ 50Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten
§ 51Beratung und Belehrung in Verfahren zur Annahme als Kind
§ 52Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz
Vierter Abschnitt
§ 52aBeratung und Unterstützung bei Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
§ 53Mitwirkung bei der Auswahl von Vormündern und Pflegern durch das Familiengericht
§ 53aBeratung und Unterstützung von Vormündern und Pflegern
§ 54Anerkennung als Vormundschaftsverein
§ 55Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft des Jugendamts
§ 56Führung der Beistandschaft, der Pflegschaft und der Vormundschaft durch das Jugendamt
§ 57Mitteilungspflichten des Jugendamts
§ 58Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister
Fünfter Abschnitt
Viertes KapitelSchutz von Sozialdaten (§§ 61 - 68)
§ 61Anwendungsbereich
§ 62Datenerhebung
§ 63Datenspeicherung
§ 64Datenübermittlung und -nutzung
§ 65Besonderer Vertrauensschutz in der persönlichen und erzieherischen Hilfe
§ 66Auskünfte aus dem Ausländerzentralregister
§ 67(weggefallen)
§ 68Sozialdaten im Bereich der Beistandschaft, Amtspflegschaft und der Amtsvormundschaft
Fünftes Kapitel
Erster Abschnitt
§ 69Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Jugendämter, Landesjugendämter
§ 70Organisation des Jugendamts und des Landesjugendamts
§ 71Jugendhilfeausschuss, Landesjugendhilfeausschuss
§ 72Mitarbeiter, Fortbildung
§ 72aTätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen
Zweiter Abschnitt
§ 73Ehrenamtliche Tätigkeit
§ 74Förderung der freien Jugendhilfe
§ 74aFinanzierung von Tageseinrichtungen für Kinder
§ 75Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe
§ 76Beteiligung anerkannter Träger der freien Jugendhilfe an der Wahrnehmung anderer Aufgaben
§ 77Vereinbarungen über Kostenübernahme und Qualitätsentwicklung bei ambulanten Leistungen
§ 78Arbeitsgemeinschaften
Dritter Abschnitt
§ 78aAnwendungsbereich
§ 78bVoraussetzungen für die Übernahme des Leistungsentgelts
§ 78cInhalt der Leistungs- und Entgeltvereinbarungen
§ 78dVereinbarungszeitraum
§ 78eÖrtliche Zuständigkeit für den Abschluss von Vereinbarungen
§ 78fRahmenverträge
§ 78gSchiedsstelle
Vierter Abschnitt
Sechstes KapitelZentrale Aufgaben (§§ 82 - 84)
Siebtes KapitelZuständigkeit, Kostenerstattung (§§ 85 - 89h)
Erster Abschnitt
§ 85Sachliche Zuständigkeit
Zweiter AbschnittÖrtliche Zuständigkeit (§§ 86 - 88a)
Erster Unterabschnitt
§ 86Örtliche Zuständigkeit für Leistungen an Kinder, Jugendliche und ihre Eltern
§ 86aÖrtliche Zuständigkeit für Leistungen an junge Volljährige
§ 86bÖrtliche Zuständigkeit für Leistungen in gemeinsamen Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder
§ 86cFortdauernde Leistungsverpflichtung und Fallübergabe bei Zuständigkeitswechsel
§ 86dVerpflichtung zum vorläufigen Tätigwerden
Zweiter Unterabschnitt
§ 87Örtliche Zuständigkeit für vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
§ 87aÖrtliche Zuständigkeit für Erlaubnis, Meldepflichten und Untersagung
§ 87bÖrtliche Zuständigkeit für die Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren
§ 87cÖrtliche Zuständigkeit für die Beistandschaft, die Pflegschaft, die Vormundschaft und die schriftliche Auskunft nach § 58
§ 87dÖrtliche Zuständigkeit für weitere Aufgaben im Vormundschaftswesen
§ 87eÖrtliche Zuständigkeit für Beurkundung und Beglaubigung
Dritter Unterabschnitt
§ 88Örtliche Zuständigkeit bei Aufenthalt im Ausland
Vierter Unterabschnitt
§ 88aÖrtliche Zuständigkeit für vorläufige Maßnahmen, Leistungen und die Amtsvormundschaft für unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche
Dritter AbschnittKostenerstattung (§§ 89 - 89h)
§ 89Kostenerstattung bei fehlendem gewöhnlichen Aufenthalt
§ 89aKostenerstattung bei fortdauernder Vollzeitpflege
§ 89bKostenerstattung bei vorläufigen Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
§ 89cKostenerstattung bei fortdauernder oder vorläufiger Leistungsverpflichtung
§ 89dKostenerstattung bei Gewährung von Jugendhilfe nach der Einreise
§ 89eSchutz der Einrichtungsorte
§ 89fUmfang der Kostenerstattung
§ 89gLandesrechtsvorbehalt
§ 89hÜbergangsvorschrift
Achtes KapitelKostenbeteiligung (§§ 90 - 97c)
Erster Abschnitt
§ 90Pauschalierte Kostenbeteiligung
Zweiter Abschnitt
§ 91Anwendungsbereich
§ 92Ausgestaltung der Heranziehung
§ 93Berechnung des Einkommens
§ 94Umfang der Heranziehung
Dritter AbschnittÜberleitung von Ansprüchen (§§ 95 - 96)
Vierter AbschnittErgänzende Vorschriften (§§ 97 - 97c)
Neuntes Kapitel
§ 98Zweck und Umfang der Erhebung
§ 99Erhebungsmerkmale
§ 100Hilfsmerkmale
§ 101Periodizität und Berichtszeitraum
§ 102Auskunftspflicht
§ 103Übermittlung