Achtes Buch Sozialgesetzbuch
- Kinder- und Jugendhilfegesetz -
Viertes Kapitel - Schutz von Sozialdaten (§§ 61 - 68) |
(1) 1Für den Schutz von Sozialdaten bei ihrer Verarbeitung in der Jugendhilfe gelten § 35 des Ersten Buches, §§ 67 bis 85a des Zehnten Buches sowie die nachfolgenden Vorschriften. 2Sie gelten für alle Stellen des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, soweit sie Aufgaben nach diesem Buch wahrnehmen. 3Für die Wahrnehmung von Aufgaben nach diesem Buch durch kreisangehörige Gemeinden und Gemeindeverbände, die nicht örtliche Träger sind, gelten die Sätze 1 und 2 entsprechend.
(2) Für den Schutz von Sozialdaten bei ihrer Verarbeitung im Rahmen der Tätigkeit des Jugendamts als Amtspfleger, Amtsvormund, Beistand und Gegenvormund gilt nur § 68.
(3) Werden Einrichtungen und Dienste der Träger der freien Jugendhilfe in Anspruch genommen, so ist sicherzustellen, dass der Schutz der personenbezogenen Daten bei der Verarbeitung in entsprechender Weise gewährleistet ist.
Fassung aufgrund des Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU) vom 20.11.2019
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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26.11.2019 | Zweites Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU) | 20.11.2019 |
Rechtsprechung zu § 61 SGB VIII
38 Entscheidungen zu § 61 SGB VIII in unserer Datenbank:
- VGH Hessen, 16.09.2014 - 10 A 500/13
Zum Datenschutz im Sozialgesetzbuch
- VG Würzburg, 17.01.2019 - W 3 K 18.67
Anspruch auf Aufnahme in eine Liste von Pflegeelternbewerbern
- OVG Saarland, 29.10.2021 - 2 D 223/21
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- VG Augsburg, 12.01.2016 - Au 3 K 15.402
Versagung der Akteneinsichtsgewährung wegen des Schutzes von Sozialdaten
- VG Düsseldorf, 18.03.2014 - 26 K 5849/12
- OLG Saarbrücken, 27.04.2015 - 9 WF 13/15
Abstammungssache: Zeugnisverweigerungsrecht eines Jugendamtsmitarbeiters für ...
Zum selben Verfahren:
- FG Rheinland-Pfalz, 06.09.2012 - 4 K 1970/10
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- VGH Bayern, 05.12.2012 - 12 BV 12.526
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- VG München, 30.04.2008 - M 18 E 08.1734
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