Achtes Buch Sozialgesetzbuch
- Kinder- und Jugendhilfe -
Neuntes Kapitel - Kinder- und Jugendhilfestatistik (§§ 98 - 103) |
(1) 1Die Erhebungen nach § 99 Absatz 1 bis 5, 6a bis 7c und 10 sind jährlich durchzuführen, die Erhebungen nach § 99 Absatz 3 Nummer 3 erstmalig für das Jahr 2022; die Erhebungen nach § 99 Absatz 1, soweit sie die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung betreffen, sind 2007 beginnend jährlich durchzuführen. 2Die Erhebung nach § 99 Absatz 6 erfolgt laufend. 3Die übrigen Erhebungen nach § 99 sind alle zwei Jahre durchzuführen, die Erhebungen nach § 99 Absatz 8 erstmalig für das Jahr 2015 und die Erhebungen nach § 99 Absatz 9 erstmalig für das Jahr 2014.
(2) 1Die Angaben für die Erhebung nach
1. | § 99 Abs. 1 sind zu dem Zeitpunkt, zu dem die Hilfe endet, bei fortdauernder Hilfe zum 31. Dezember, | |
2. | bis 5. (weggefallen) | |
6. | § 99 Abs. 2 sind zum Zeitpunkt des Endes einer vorläufigen Maßnahme, | |
7. | § 99 Abs. 3 Nr. 1 sind zum Zeitpunkt der rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung über die Annahme als Kind, | |
8. | § 99 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe a, Nummer 3 und Absatz 6a, 6b und 10 sind für das abgelaufene Kalenderjahr, | |
9. | § 99 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe b und Absatz 4 und 5 sind zum 31. Dezember, | |
10. | § 99 Abs. 7, 7a bis 7c sind zum 1. März, | |
11. | § 99 Absatz 6 sind zum Zeitpunkt des Abschlusses der Gefährdungseinschätzung, | |
12. | § 99 Absatz 8 sind für das abgelaufene Kalenderjahr, | |
13. | § 99 Absatz 9 sind zum 15. Dezember. |
2zu erteilen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz) vom 02.10.2021
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.07.2022 | Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz) | 02.10.2021 | |
10.06.2021 | Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG) | 03.06.2021 | |
01.01.2014 | Gesetz zur Verwaltungsvereinfachung in der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeverwaltungsvereinfachungsgesetz) | 29.08.2013 | |
19.05.2013 | Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern | 16.04.2013 | |
01.01.2012 | Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz) | 22.12.2011 | |
16.12.2008 | Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kinderförderungsgesetz) | 10.12.2008 | |
01.01.2007 | Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz) | 08.09.2005 |