Achtes Buch Sozialgesetzbuch
- Kinder- und Jugendhilfe -
Zweites Kapitel - Leistungen der Jugendhilfe (§§ 11 - 41a) |
Vierter Abschnitt - Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige (§§ 27 - 41a) |
Erster Unterabschnitt - Hilfe zur Erziehung (§§ 27 - 35) |
1Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht (Heimerziehung) oder in einer sonstigen betreuten Wohnform soll Kinder und Jugendliche durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung fördern. 2Sie soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie
3Jugendliche sollen in Fragen der Ausbildung und Beschäftigung sowie der allgemeinen Lebensführung beraten und unterstützt werden.
Rechtsprechung zu § 34 SGB VIII
1.027 Entscheidungen zu § 34 SGB VIII in unserer Datenbank:
- FG Schleswig-Holstein, 27.02.2019 - 2 K 8/19
Voraussetzungen einer Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 11 EStG in Grenzfällen ...
- LSG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2022 - L 12 SO 204/19
- LSG Niedersachsen-Bremen, 08.09.2022 - L 8 SO 91/18
Zur Durchsetzung des Vorrang-Nachrang-Verhältnisses von Jugend- und Sozialhilfe ...
- BFH, 19.10.2017 - III R 25/15
Kindergeld: Streitgegenstand einer (Untätigkeits-)Klage gegen einen ...
Zum selben Verfahren:
- FG Hessen, 10.11.2014 - 2 K 936/08
§§ 32 I Nr. 2, 63 I 1 EStG, §§ 33, 34, 39, ...
- FG Hessen, 10.11.2014 - 2 K 936/08
- VG Würzburg, 10.01.2023 - W 5 E 22.1986
Vorläufiger Rechtsschutz, Glücksspielrecht, Mindestabstand von einer ...
- VGH Baden-Württemberg, 15.09.2021 - 12 S 487/19
Schweizer Kinderrente ist keine zweckidentische Leistung i.S.d. § 93 Abs. 1 Satz ...
Zum selben Verfahren:
- VG Freiburg, 30.11.2018 - 4 K 1584/17
Kostenbeitrag für eine Jugendhilfemaßnahme - Einsatz einer schweizerischen ...
- VG Freiburg, 30.11.2018 - 4 K 1584/17
- OVG Niedersachsen, 23.11.2022 - 14 LA 324/22
Zweckgleichheit zwischen dem von der Agentur für Arbeit geleisteten ...
- VGH Baden-Württemberg, 08.01.2021 - 12 S 1407/19
Kostenerstattung unter Leistungsträgern; Jugendhilfemaßnahmen für einen ...
Querverweise
Auf § 34 SGB VIII verweisen folgende Vorschriften:
- Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfegesetz - (SGB VIII)
- Allgemeine Vorschriften
- § 2 (Aufgaben der Jugendhilfe)
- Leistungen der Jugendhilfe
- Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige
- Hilfe zur Erziehung
- § 27 (Hilfe zur Erziehung)
- Gemeinsame Vorschriften für die Hilfe zur Erziehung und die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
- Hilfe für junge Volljährige
- § 41 (Hilfe für junge Volljährige)
- Träger der Jugendhilfe, Zusammenarbeit, Gesamtverantwortung
- Vereinbarungen über Leistungsangebote, Entgelte und Qualitätsentwicklung
- § 78a (Anwendungsbereich)
- Zuständigkeit, Kostenerstattung
- Sachliche Zuständigkeit
- § 85 (Sachliche Zuständigkeit)
- Kostenbeteiligung
- Kostenbeiträge für stationäre und teilstationäre Leistungen sowie vorläufige Maßnahmen
- § 91 (Anwendungsbereich)
- Kinder- und Jugendhilfestatistik
- § 99 (Erhebungsmerkmale)
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Familienrecht
- Verwandtschaft
- Elterliche Sorge
- § 1688
- Jugendgerichtsgesetz (JGG)
- Jugendliche
- 1. Hauptstück - Verfehlungen Jugendlicher und ihre Folgen
- Erziehungsmaßregeln
- § 12 (Hilfe zur Erziehung)