Kinder- und Jugendhilfegesetz für Baden-Württemberg
5. Abschnitt - Sonstige Vorschriften (§§ 18 - 28) |
§ 18Zuständige Behörde
§ 19Heimaufsicht
§ 19aUnbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche
§ 20Bereitstellung von Einrichtungen
§ 21Betreuungskräfte
§ 22Informationsrecht
§ 23Zusammenwirken aufsichtsführender Stellen
§ 24Aufsicht des Familiengerichts und des Betreuungsgerichts
§ 25Verwaltung des Mündelvermögens
§ 26Zusammenarbeit von Jugendamt und Polizei
§ 27Überwachung der Vorschriften zum Schutze der Jugend
§ 28Zuschüsse für Schulen an anerkannten Heimen für Minderjährige und Berufsbildungswerken