Kinder- und Jugendhilfegesetz für Baden-Württemberg
5. Abschnitt - Sonstige Vorschriften (§§ 18 - 28) |
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__paste_bez____paste_norm__ Kinder- und Jugendhilfegesetz für Baden-Württemberg (https://dejure.org/gesetze/LKJHG/__paste_norm__.html)
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§ 18Zuständige Behörde
§ 19Heimaufsicht
§ 19aUnbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche
§ 20Bereitstellung von Einrichtungen
§ 21Betreuungskräfte
§ 22Informationsrecht
§ 23Zusammenwirken aufsichtsführender Stellen
§ 24Aufsicht des Familiengerichts und des Betreuungsgerichts
§ 25Verwaltung des Mündelvermögens
§ 26Zusammenarbeit von Jugendamt und Polizei
§ 27Überwachung der Vorschriften zum Schutze der Jugend
§ 28Zuschüsse für Schulen an anerkannten Heimen für Minderjährige und Berufsbildungswerken
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Rechtsprechung zu § 19 LKJHG
Entscheidung zu § 19 LKJHG in unserer Datenbank:
- VG Karlsruhe, 27.02.2017 - 3 K 412/17
Einstweiliger Nachbarrechtsschutz gegen Baugenehmigung für Kindertagesstätte mit ...