Achtes Buch Sozialgesetzbuch
- Kinder- und Jugendhilfe -
Zweites Kapitel - Leistungen der Jugendhilfe (§§ 11 - 41a) |
Vierter Abschnitt - Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige (§§ 27 - 41a) |
Erster Unterabschnitt - Hilfe zur Erziehung (§§ 27 - 35) |
1Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen und seinen persönlichen Bindungen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie Kindern und Jugendlichen in einer anderen Familie eine zeitlich befristete Erziehungshilfe oder eine auf Dauer angelegte Lebensform bieten. 2Für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche sind geeignete Formen der Familienpflege zu schaffen und auszubauen.
Rechtsprechung zu § 33 SGB VIII
1.030 Entscheidungen zu § 33 SGB VIII in unserer Datenbank:
- OVG Niedersachsen, 29.03.2023 - 14 PA 355/22
Geeignetheit einer Pflegeperson; Hilfe zur Erziehung; Vollzeitpflege; Zur ...
- VGH Bayern, 02.12.2019 - 12 BV 19.1737
Kein Wechsel des örtlich zuständigen Jugendhilfeträgers bei einem einheitlichen ...
- FG Schleswig-Holstein, 27.02.2019 - 2 K 8/19
Voraussetzungen einer Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 11 EStG in Grenzfällen ...
- VG München, 24.04.2020 - M 18 E 19.2711
Anspruch auf Bewilligung von Hilfe für junge Volljährige in Form der ...
- BSG, 16.06.2016 - B 13 R 15/14 R
Kindererziehungszeit - Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung - Zeiten der ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Baden-Württemberg, 29.04.2014 - L 11 R 3381/12
(Kindererziehungszeit - Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung - Zeiten der ...
- LSG Baden-Württemberg, 29.04.2014 - L 11 R 3381/12
- VGH Baden-Württemberg, 15.09.2021 - 12 S 487/19
Schweizer Kinderrente ist keine zweckidentische Leistung i.S.d. § 93 Abs. 1 Satz ...
Zum selben Verfahren:
- VG Freiburg, 30.11.2018 - 4 K 1584/17
Kostenbeitrag für eine Jugendhilfemaßnahme - Einsatz einer schweizerischen ...
- VG Freiburg, 30.11.2018 - 4 K 1584/17
- BFH, 19.10.2017 - III R 25/15
Kindergeld: Streitgegenstand einer (Untätigkeits-)Klage gegen einen ...
Zum selben Verfahren:
- FG Hessen, 10.11.2014 - 2 K 936/08
§§ 32 I Nr. 2, 63 I 1 EStG, §§ 33, 34, 39, ...
- FG Hessen, 10.11.2014 - 2 K 936/08
§ 33 SGB VIII in Nachschlagewerken
- § 33 SGB VIII wird im Betreuungsrecht-Lexikon unter folgenden Stichworten zitiert:
Bestattung
Querverweise
Auf § 33 SGB VIII verweisen folgende Vorschriften:
- Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfegesetz - (SGB VIII)
- Allgemeine Vorschriften
- § 2 (Aufgaben der Jugendhilfe)
- Leistungen der Jugendhilfe
- Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige
- Hilfe zur Erziehung
- § 27 (Hilfe zur Erziehung)
- Gemeinsame Vorschriften für die Hilfe zur Erziehung und die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
- Hilfe für junge Volljährige
- § 41 (Hilfe für junge Volljährige)
- Zuständigkeit, Kostenerstattung
- Sachliche Zuständigkeit
- § 85 (Sachliche Zuständigkeit)
- Kostenbeteiligung
- Kostenbeiträge für stationäre und teilstationäre Leistungen sowie vorläufige Maßnahmen
- § 91 (Anwendungsbereich)
- Kinder- und Jugendhilfestatistik
- § 99 (Erhebungsmerkmale)
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
- Elternzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- § 15 (Anspruch auf Elternzeit)
- Wohngeldgesetz (WoGG)
- Berechnung und Höhe des Wohngeldes
- Einkommen
- § 14 (Jahreseinkommen)
- Kinder- und Jugendhilfegesetz für Baden-Württemberg (LKJHG)
- Sonstige Vorschriften
- § 20 (Bereitstellung von Einrichtungen)
- Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- Entschädigung in besonderen Fällen
- § 56 (Entschädigung)