Achtes Buch Sozialgesetzbuch
- Kinder- und Jugendhilfe -
Fünftes Kapitel - Träger der Jugendhilfe, Zusammenarbeit, Gesamtverantwortung (§§ 69 - 81) |
Vierter Abschnitt - Gesamtverantwortung, Jugendhilfeplanung (§§ 79 - 81) |
Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen, deren Tätigkeit sich auf die Lebenssituation junger Menschen und ihrer Familien auswirkt, insbesondere mit
1. | den Trägern von Sozialleistungen nach dem Zweiten, Dritten, Vierten, Fünften, Sechsten und dem Zwölften Buch sowie Trägern von Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz, | |
2. | Rehabilitationsträger nach § 6 Absatz 1 Nummer 7 des Neunten Buches, | |
3. | den Familien- und Jugendgerichten, den Staatsanwaltschaften sowie den Justizvollzugsbehörden, | |
4. | Schulen und Stellen der Schulverwaltung, | |
5. | Einrichtungen und Stellen des öffentlichen Gesundheitsdienstes und sonstigen Einrichtungen und Diensten des Gesundheitswesens, | |
6. | den Beratungsstellen nach den §§ 3 und 8 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes und Suchtberatungsstellen, | |
7. | Einrichtungen und Diensten zum Schutz gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen, | |
8. | den Stellen der Bundesagentur für Arbeit, | |
9. | Einrichtungen und Stellen der beruflichen Aus- und Weiterbildung, | |
10. | den Polizei- und Ordnungsbehörden, | |
11. | der Gewerbeaufsicht, | |
12. | Einrichtungen der Ausbildung für Fachkräfte, der Weiterbildung und der Forschung und | |
13. | Einrichtungen, die auf örtlicher Ebene Familien und den sozialen Zusammenhalt zwischen den Generationen stärken (Mehrgenerationenhäuser), |
im Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse zusammenzuarbeiten.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG) vom 03.06.2021
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
10.06.2021 | Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG) | 03.06.2021 | |
01.01.2020 | Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften | 30.11.2019 | |
01.01.2012 | Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz) | 22.12.2011 |
Rechtsprechung zu § 81 SGB VIII
15 Entscheidungen zu § 81 SGB VIII in unserer Datenbank:
- BSG, 14.12.2021 - B 14 AS 21/20 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bildung und Teilhabe - Teilhabe am sozialen ...
- BSG, 14.12.2021 - B 14 AS 27/20 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bildung und Teilhabe - Teilhabe am sozialen ...
- OVG Rheinland-Pfalz, 24.10.2014 - 7 D 10511/14
Jugendhilferechtliche Heranziehung zu einem Kostenbeitrag für vorübergehende ...
- VG Augsburg, 18.09.2012 - Au 3 E 12.953
Eingliederungshilfe; seelische Behinderung; Teilhabebeeinträchtigung
- VG Saarlouis, 02.06.2010 - 11 K 164/09
Unterhaltspflicht und Kostenbeitrag
- OVG Niedersachsen, 11.05.1999 - 4 L 4349/98
Kostenbeitrag zur Jugendhilfe; Jugendhilfe; Kostenbeitrag
- VGH Bayern, 23.09.2014 - 12 CE 14.1833
Einstweilige Anordnung; Inobhutnahme unbegleitet eingereister (asylsuchender) ...
- VGH Bayern, 23.09.2014 - 12 C 14.1865
In-Obhutnahme unbegleitet eingereister minderjährigerAsylbewerber
- BSG, 10.12.2002 - B 9 VG 6/01 R
Kostenerstattung - Erstattungsanspruch - Vorrang-Nachrangverhältnis - Träger der ...
- BAG, 13.12.1995 - 4 AZR 738/94
Eingruppierung einer Hortleiterin