Achtes Buch Sozialgesetzbuch
- Kinder- und Jugendhilfegesetz -
Erstes Kapitel - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 10a) |
(1) Die Jugendhilfe ist gekennzeichnet durch die Vielfalt von Trägern unterschiedlicher Wertorientierungen und die Vielfalt von Inhalten, Methoden und Arbeitsformen.
(2) 1Leistungen der Jugendhilfe werden von Trägern der freien Jugendhilfe und von Trägern der öffentlichen Jugendhilfe erbracht. 2Leistungsverpflichtungen, die durch dieses Buch begründet werden, richten sich an die Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
(3) 1Andere Aufgaben der Jugendhilfe werden von Trägern der öffentlichen Jugendhilfe wahrgenommen. 2Soweit dies ausdrücklich bestimmt ist, können Träger der freien Jugendhilfe diese Aufgaben wahrnehmen oder mit ihrer Ausführung betraut werden.
Rechtsprechung zu § 3 SGB VIII
243 Entscheidungen zu § 3 SGB VIII in unserer Datenbank:
- VGH Bayern, 06.12.2021 - 12 CE 21.2846
Auswahlermessen bei mehreren Bewerbern als Träger zur Durchführung von ...
Zum selben Verfahren:
- VG München, 22.07.2021 - M 18 E 21.2712
Vorabentscheidung, Verwaltungsrechtsweg (eröffnet)
- VG München, 28.10.2021 - M 18 E 21.2712
Einstweiliger Rechtsschutz, Vergabe von Jugendhilfeleistungen, ...
- VG München, 22.07.2021 - M 18 E 21.2712
- VGH Bayern, 05.04.2022 - 4 CS 22.504 Corona
Gemeindliche Kindertageseinrichtung, Ausschluss wegen Fehlverhaltens von ...
- VG München, 22.09.2021 - M 18 K 20.737
Münchner Förderformel" - Klage einer privaten Kindertageseinrichtung auf ...
- FG Köln, 19.02.2015 - 13 K 3354/10
Betrieb eines Hotels als Zweckbetrieb
Zum selben Verfahren:
- BFH, 21.09.2016 - V R 50/15
Familienhotel als steuerbegünstigter Zweckbetrieb
- BFH, 21.09.2016 - V R 50/15
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.08.2017 - 6 S 30.17
Anspruch auf Kitaplatz
- OVG Bremen, 14.07.2021 - 2 LC 112/20
Zuwendungen zur Finanzierung von Einrichtungen zur Tagesbetreuung von Kindern ...
Zum selben Verfahren:
- VG Bremen, 29.01.2020 - 3 K 2110/13
Zuwendungen zur Finanzierung von Einrichtungen zur Tagesbetreuung von Kindern ...
- VG Bremen, 29.01.2020 - 3 K 2110/13