Achtes Buch Sozialgesetzbuch
- Kinder- und Jugendhilfe -
| Erstes Kapitel - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 10b) |
(1) Im Sinne dieses Buches ist
(2) 1Kinder, Jugendliche, junge Volljährige und junge Menschen mit Behinderungen im Sinne dieses Buches sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. 2Eine Beeinträchtigung nach Satz 1 liegt vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. 3Kinder, Jugendliche, junge Volljährige und junge Menschen sind von Behinderung bedroht, wenn eine Beeinträchtigung nach Satz 1 zu erwarten ist.
(3) Kind im Sinne des § 1 Abs. 2 ist, wer noch nicht 18 Jahre alt ist.
(4) Werktage im Sinne des § 24 Absatz 4 und der §§ 42a bis 42c sind die Wochentage Montag bis Freitag; ausgenommen sind gesetzliche Feiertage.
(5) Die Bestimmungen dieses Buches, die sich auf die Annahme als Kind beziehen, gelten nur für Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz) vom 02.10.2021
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.08.2026 | Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz) | 02.10.2021 | |
| 10.06.2021 | Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG) | 03.06.2021 | |
| 01.11.2015 | Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher | 28.10.2015 |
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Rechtsprechung zu § 7 SGB VIII
392 Entscheidungen zu § 7 SGB VIII in unserer Datenbank:
- VG Würzburg, 30.07.2026 - W 3 K 25.344
Hilfe für junge Volljährige, Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2023 - 12 A 566/22
Keine Beitragspflicht des Partners einer eheähnlichen Gemeinschaft ohne ...
Zum selben Verfahren:
- BSG, 14.07.2021 - B 6 KA 15/20 R
Vertragsärztliche Versorgung - Beschäftigung eines Vertreters oder ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.10.2020 - L 3 KA 31/20
Genehmigung einer Entlastungsassistentin zur Betreuung eines Kindes; ...
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.10.2020 - L 3 KA 31/20
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2020 - 21 A 2863/18
Zum selben Verfahren:
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2020 - 21 A 2862/18
Zum selben Verfahren:
- VG Berlin, 11.09.2026 - 38 L 503.26
Querverweise
Auf § 7 SGB VIII verweisen folgende Vorschriften:
- Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfegesetz - (SGB VIII)
- Andere Aufgaben der Jugendhilfe
- Beurkundung, vollstreckbare Urkunden
- § 59 (Beurkundung)
- Jugendschutzgesetz (JuSchG)
- Jugendschutz in der Öffentlichkeit
- § 8 (Jugendgefährdende Orte)
- Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG)
- § 5 (Eltern, Elternbeirat)