Achtes Buch Sozialgesetzbuch
- Kinder- und Jugendhilfe -
Erstes Kapitel - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 10b) |
(1) 1Leistungen nach diesem Buch werden jungen Menschen, Müttern, Vätern und Personensorgeberechtigten von Kindern und Jugendlichen gewährt, die ihren tatsächlichen Aufenthalt im Inland haben. 2Für die Erfüllung anderer Aufgaben gilt Satz 1 entsprechend. 3Umgangsberechtigte haben unabhängig von ihrem tatsächlichen Aufenthalt Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts, wenn das Kind oder der Jugendliche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat.
(2) 1Ausländer können Leistungen nach diesem Buch nur beanspruchen, wenn sie rechtmäßig oder aufgrund einer ausländerrechtlichen Duldung ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben. 2Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
(3) Deutschen können Leistungen nach diesem Buch auch gewährt werden, wenn sie ihren Aufenthalt im Ausland haben und soweit sie nicht Hilfe vom Aufenthaltsland erhalten.
(4) Regelungen des über- und zwischenstaatlichen Rechts bleiben unberührt.
Rechtsprechung zu § 6 SGB VIII
101 Entscheidungen zu § 6 SGB VIII in unserer Datenbank:
- BVerwG, 31.05.2018 - 5 C 1.17
Anschlussrevision; Antragstellung; Aufenthalt; Aufenthalt im Ausland; Aufenthalt ...
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 05.01.2017 - 5 B 21.16
Revisionszulassung; Leistung der Jugendhilfe im Inland oder Ausland
- OVG Niedersachsen, 20.01.2016 - 4 LB 14/13
Aufenthalt; tatsächlicher Aufenthalt; Auslandshilfe; Brüssel-IIa-Verordnung; ...
- VG Hannover, 22.07.2011 - 3 A 3879/08
Hilfe für Deutsche im Ausland; Hilfe zur Erziehung; Kostenerstattung; ...
- BVerwG, 05.01.2017 - 5 B 21.16
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2023 - 12 A 1329/22
- OVG Hamburg, 26.09.2017 - 4 Bf 146/16
Erstattungsanspruch eines Jugendhilfeträgers bei Jugendhilfeleistungen im Ausland
- LSG Hamburg, 12.03.2018 - L 4 SO 56/15
Erstattung von Kosten für Leistungen der Eingliederungshilfe
- BVerwG, 12.05.2011 - 5 C 4.10
Vollzeitpflege; Pflegefamilie; Rückerstattung; Kostenerstattung; ...
- VG Aachen, 31.08.2021 - 2 K 2791/20
Auslandsfall; Der kleine Jasper; U3 Platz; Kapazitätserschöpfung
- VG Saarlouis, 22.08.2008 - 11 K 90/07
Jugendhilferecht; Auslandshilfeleistung; Pflegegeld; Zuständigkeit ...
Querverweise
Auf § 6 SGB VIII verweisen folgende Vorschriften:
- Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfegesetz - (SGB VIII)
- Zuständigkeit, Kostenerstattung
- Sachliche Zuständigkeit
- § 85 (Sachliche Zuständigkeit)
Redaktionelle Querverweise zu § 6 SGB VIII:
- Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- Allgemeine Bestimmungen
- §§ 1 ff. (Zweck des Gesetzes; Anwendungsbereich) (zu 6 II)