Achtes Buch Sozialgesetzbuch
- Kinder- und Jugendhilfe -
| Fünftes Kapitel - Träger der Jugendhilfe, Zusammenarbeit, Gesamtverantwortung (§§ 69 - 81) |
| Dritter Abschnitt - Vereinbarungen über Leistungsangebote, Entgelte und Qualitätsentwicklung (§§ 78a - 78g) |
(1) 1Soweit Landesrecht nicht etwas anderes bestimmt, ist für den Abschluss von Vereinbarungen nach § 78b Abs. 1 der örtliche Träger der Jugendhilfe zuständig, in dessen Bereich die Einrichtung gelegen ist. 2Die von diesem Träger abgeschlossenen Vereinbarungen sind für alle örtlichen Träger bindend.
(2) Werden in der Einrichtung Leistungen erbracht, für deren Gewährung überwiegend ein anderer örtlicher Träger zuständig ist, so hat der nach Absatz 1 zuständige Träger diesen Träger zu hören.
(3) 1Die kommunalen Spitzenverbände auf Landesebene und die Verbände der Träger der freien Jugendhilfe sowie die Vereinigungen sonstiger Leistungserbringer im jeweiligen Land können regionale oder landesweite Kommissionen bilden. 2Die Kommissionen können im Auftrag der Mitglieder der in Satz 1 genannten Verbände und Vereinigungen Vereinbarungen nach § 78b Abs. 1 schließen. 3Landesrecht kann die Beteiligung der für die Wahrnehmung der Aufgaben nach § 85 Abs. 2 Nr. 5 und 6 zuständigen Behörde vorsehen.
und Entgelt-
vereinbarungen § 78dVereinbarungs-
zeitraum § 78eÖrtliche Zuständigkeit für den Abschluss von Vereinbarungen § 78fRahmenverträge § 78gSchiedsstelle
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Rechtsprechung zu § 78e SGB VIII
34 Entscheidungen zu § 78e SGB VIII in unserer Datenbank:
- VG München, 21.06.2023 - M 18 K 22.3190
Überprüfung einer Schiedsstellenentscheidung
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 20.12.2024 - 5 B 5.24
- VGH Bayern, 13.02.2024 - 12 BV 23.1331
Schiedsbeschluss in der Kinder- und Jugendhilfe
- VG Würzburg, 21.01.2016 - W 3 K 15.7
Kostenübernahme für die Unterbringung im Internat bei seelischer Behinderung
- VG München, 17.05.2023 - M 18 K 18.914
Überprüfung eines Beschlusses der Jugendhilfe-Schiedsstelle zur ...
Zum selben Verfahren:
- VGH Bayern, 13.02.2024 - 12 BV 23.1882
Einschätzungsprärogative der Schiedsstelle
- VGH Bayern, 13.02.2024 - 12 BV 23.1882
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 19.05.2022 - LVerfG 2/20
Erfolglose Rechtssatzverfassungsbeschwerde mehrerer KiTa-Betreiber gegen ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2023 - 12 A 2023/20
Klage eines anerkannten gemeinnütziger Trägers der freien Jugendhilfe gegen den ...
- VG Hannover, 14.01.2020 - 3 B 5668/19
Eingliederungshilfe; Kostenvereinbarung; Wunsch - und Wahlrecht
- OVG Sachsen-Anhalt, 28.03.2018 - 4 M 48/18
Verschaffung eines Betreuungsplatzes in einer Kindertageseinrichtung
Querverweise
Auf § 78e SGB VIII verweisen folgende Vorschriften:
- Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfegesetz - (SGB VIII)
- Träger der Jugendhilfe, Zusammenarbeit, Gesamtverantwortung
- Zusammenarbeit mit der freien Jugendhilfe, ehrenamtliche Tätigkeit
- § 77 (Vereinbarungen über Kostenübernahme und Qualitätsentwicklung bei ambulanten Leistungen)
- Vereinbarungen über Leistungsangebote, Entgelte und Qualitätsentwicklung
- § 78a (Anwendungsbereich)