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   OVG Sachsen-Anhalt, 28.03.2018 - 4 M 48/18   

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OVG Sachsen-Anhalt, 28.03.2018 - 4 M 48/18 (https://dejure.org/2018,17987)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 28.03.2018 - 4 M 48/18 (https://dejure.org/2018,17987)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 28. März 2018 - 4 M 48/18 (https://dejure.org/2018,17987)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Verschaffung eines Betreuungsplatzes außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des örtlich zuständigen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe; Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Verschaffung eines Betreuungsplatzes außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des örtlich zuständigen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe; Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.10.2016 - III ZR 278/15

    Mögliche Amtshaftungsansprüche von Eltern wegen nicht rechtzeitig zur Verfügung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.03.2018 - 4 M 48/18
    Insoweit heißt es teilweise pauschal, der Anspruch nach § 24 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII werde erfüllt, indem ein Platz "zugewiesen" (vgl. BGH, Urteil vom 20. Oktober 2016 - III ZR 278/15 -, juris, Rn. 18) bzw. "verschafft" werde (vgl. VGH Baden-Württemberg, a.a.O., juris, Rn. 40), teilweise wird ausdrücklich differenziert zwischen einem Platz in einer eigenen Tageseinrichtung des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, der "zuzuweisen (zu verschaffen)" sei, und einem Platz in einer Einrichtung eines anderen (freien) Trägers bzw. einer Gemeinde, der "nachzuweisen (bereitzustellen)" sei (vgl. VGH Bayern, a.a.O., juris, Rn. 25).
  • BVerwG, 26.10.2017 - 5 C 19.16

    Ersatz von Aufwendungen für einen selbstbeschafften Platz in einer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.03.2018 - 4 M 48/18
    Nichts anderes folgt aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Oktober 2017 (5 C 19/16).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.12.2016 - 12 S 1782/15

    Aufwendungsersatz für selbstgeschaffenen Betreuungsplatz für Kinder unter drei

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.03.2018 - 4 M 48/18
    Der örtlich zuständige Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat im Rahmen seiner Gewährleistungsverantwortung (vgl. § 79 Abs. 2 SGB SGB VIII) sicherzustellen, dass für jedes Kind, das einen Rechtsanspruch (§ 24 Abs. 2 SGB VIII) besitzt und für das ein entsprechender Bedarf angemeldet wurde, auch tatsächlich ein Platz zur Verfügung steht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 8. Dezember 2016 - 12 S 1782/15 -, juris, Rn. 40; VGH Bayern, Beschluss vom 17. November 2015 - 12 ZB 15.1191 -, juris, Rn. 24; Rixen , NJW 2012, S. 2839 ; Schübel-Pfister , NVwZ 2013, S. 385 ).
  • VGH Bayern, 17.11.2015 - 12 ZB 15.1191

    Anspruch auf Kinderkrippenplatz; Sekundäranspruch; Aufwendungsersatz;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.03.2018 - 4 M 48/18
    Der örtlich zuständige Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat im Rahmen seiner Gewährleistungsverantwortung (vgl. § 79 Abs. 2 SGB SGB VIII) sicherzustellen, dass für jedes Kind, das einen Rechtsanspruch (§ 24 Abs. 2 SGB VIII) besitzt und für das ein entsprechender Bedarf angemeldet wurde, auch tatsächlich ein Platz zur Verfügung steht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 8. Dezember 2016 - 12 S 1782/15 -, juris, Rn. 40; VGH Bayern, Beschluss vom 17. November 2015 - 12 ZB 15.1191 -, juris, Rn. 24; Rixen , NJW 2012, S. 2839 ; Schübel-Pfister , NVwZ 2013, S. 385 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.04.2015 - 4 M 41/15

    Verpflichtung eines örtlichen Trägers der Jugendhilfe, einen Platz in einer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.03.2018 - 4 M 48/18
    Denn nur darauf bezieht sich seine Gewährleistungs- und Planungsverantwortung gemäß §§ 79, 80 SGB VIII und allein soweit reichen seine rechtlichen Einflussmöglichkeiten, z. B. im Hinblick auf den Abschluss von Entgelt- und Leistungsvereinbarungen mit freien Trägern von Kindertageseinrichtungen gemäß § 78b bis § 78e SGB VIII (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 30. April 2015 - 4 M 41/15 -, juris, Rn. 10).
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