Achtes Buch Sozialgesetzbuch
- Kinder- und Jugendhilfe -
Drittes Kapitel - Andere Aufgaben der Jugendhilfe (§§ 42 - 60) |
Vierter Abschnitt - Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft für Kinder und Jugendliche, Auskunft über Nichtabgabe von Sorgeerklärungen (§§ 52a - 58) |
(1) Ein rechtsfähiger Verein kann von dem überörtlichen Träger der Jugendhilfe als Vormundschaftsverein anerkannt werden, wenn er gewährleistet, dass
(2) 1Die Anerkennung gilt für das jeweilige Land, in dem der Verein seinen Sitz hat. 2Sie kann auf den Bereich eines überörtlichen Trägers der Jugendhilfe beschränkt werden.
(3) Der nach Absatz 1 anerkannte Vormundschaftsverein kann eine Beistandschaft übernehmen, soweit Landesrecht dies vorsieht.
(4) 1Das Nähere regelt das Landesrecht. 2Es kann auch weitere Voraussetzungen für die Erteilung der Anerkennung vorsehen.
(5) Eine bei Ablauf des 31. Dezember 2022 erteilte Erlaubnis zur Übernahme von Vereinsvormundschaften gilt als Anerkennung als Vormundschaftsverein fort.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 04.05.2021
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.01.2023 | Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts | 04.05.2021 |
feststellung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen § 53Mitwirkung bei der Auswahl von Vormündern und Pflegern durch das Familiengericht § 53aBeratung und Unterstützung von Vormündern und Pflegern § 54Anerkennung als Vormundschaftsverein § 55Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft des Jugendamts § 56Führung der Beistandschaft, der Pflegschaft und der Vormundschaft durch das Jugendamt § 57Mitteilungspflichten des Jugendamts § 58Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister
Rechtsprechung zu § 54 SGB VIII
31 Entscheidungen zu § 54 SGB VIII in unserer Datenbank:
- OLG Schleswig, 04.08.2020 - 15 WF 51/19
Vergütungsfähige Tätigkeiten des für "Aufenthaltsbestimmungsrecht" bestellten ...
- VG Mainz, 10.08.2017 - 1 K 1419/16
Erstattungsfähigkeit von Vormundschaftskosten für minderjährigen Flüchtling
Zum selben Verfahren:
- OVG Rheinland-Pfalz, 12.01.2018 - 7 A 11652/17
Finanzielle Förderung der freien Jugendhilfe zwecks Einwilligung eines ...
- OVG Rheinland-Pfalz, 12.01.2018 - 7 A 11652/17
- VG Hannover, 07.12.2017 - 3 A 7356/16
Finanzierung; Kostenerstattung bei Gewährung von Jugendhilfe nach der Einreise; ...
- BGH, 25.05.2011 - XII ZB 625/10
Vormundschaft über Minderjährige: Vergütungs- und Aufwendungsersatzanspruch des ...
- VG Oldenburg, 28.02.2014 - 13 A 4895/12
Interessenwahrungsgrundsatz; Kostenerstattung
- BGH, 25.05.2011 - XII ZB 626/10
Zum Betreuer bestellter Verein kann nicht von der Staatskasse eine Vergütung bzw. ...
- BGH, 25.05.2011 - XII ZB 627/10
Zum Betreuer bestellter Verein kann nicht von der Staatskasse eine Vergütung bzw. ...
- VG Köln, 12.07.2017 - 26 K 2300/17
- VG Saarlouis, 16.03.2018 - 3 K 2297/16
Kostenerstattungsstreit zwischen Sozialhilfe- und Jugendhilfeträger
Querverweise
Auf § 54 SGB VIII verweisen folgende Vorschriften:
- Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfegesetz - (SGB VIII)
- Allgemeine Vorschriften
- § 2 (Aufgaben der Jugendhilfe)
- Träger der Jugendhilfe, Zusammenarbeit, Gesamtverantwortung
- Träger der öffentlichen Jugendhilfe
- § 72a (Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen)
- Einführungsgesetz BGB (EGBGB)
- Verhältnis des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu den Landesgesetzen
- Art. 144
Redaktionelle Querverweise zu § 54 SGB VIII:
- § 1791a