Achtes Buch Sozialgesetzbuch
- Kinder- und Jugendhilfe -
| Siebtes Kapitel - Zuständigkeit, Kostenerstattung (§§ 85 - 89h) |
| Zweiter Abschnitt - Örtliche Zuständigkeit (§§ 86 - 88a) |
| Zweiter Unterabschnitt - Örtliche Zuständigkeit für andere Aufgaben (§§ 87 - 87e) |
1Für die Inobhutnahme eines Kindes oder eines Jugendlichen (§ 42) ist der örtliche Träger zuständig, in dessen Bereich sich das Kind oder der Jugendliche vor Beginn der Maßnahme tatsächlich aufhält. 2Die örtliche Zuständigkeit für die Inobhutnahme eines unbegleiteten ausländischen Kindes oder Jugendlichen richtet sich nach § 88a Absatz 2.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher vom 28.10.2015
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.11.2015 | Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher | 28.10.2015 |
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 87 SGB VIII
144 Entscheidungen zu § 87 SGB VIII in unserer Datenbank:
- BVerwG, 27.01.2026 - 5 C 3.24
Keine Kostenerstattung unter örtlichen Jugendhilfeträgern im Fall der ...
Zum selben Verfahren:
- VG Karlsruhe, 19.07.2022 - 8 K 4700/21
Erstattung von Kosten für die Inobhutnahme eines unbegleiteten minderjährigen ...
- VG Karlsruhe, 19.07.2022 - 8 K 4700/21
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2025 - 12 A 2334/22
Zum selben Verfahren:
- VG Karlsruhe, 06.12.2022 - 8 K 108/21
Inobhutnahme unbegleiteter minderjähriger Ausländer; ausländerrechtliche ...
- VG Freiburg, 01.03.2017 - 4 K 3020/15
Inobhutnahme als vorläufige Schutzmaßnahme mit Clearing-Funktion für ...
- OLG Saarbrücken, 17.04.2026 - 6 UF 14/26
- VG Mainz, 24.11.2023 - 1 K 723/22
Erstattung der Kosten eines örtlichen Jugendhilfeträgers für eine Inobhutnahme ...
- OVG Niedersachsen, 11.10.2019 - 10 LA 57/18
Kostenerstattung nach § 89a Abs. 1 Satz 1 SGB VIII
- VG Magdeburg, 19.06.2014 - 4 A 65/14
Kostenerstattung für Maßnahmen nach dem SGB VIII
Querverweise
Auf § 87 SGB VIII verweisen folgende Vorschriften:
- Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfegesetz - (SGB VIII)
- Zuständigkeit, Kostenerstattung
- Örtliche Zuständigkeit
- Örtliche Zuständigkeit für Leistungen
- § 86 (Örtliche Zuständigkeit für Leistungen an Kinder, Jugendliche und ihre Eltern)