Achtes Buch Sozialgesetzbuch
- Kinder- und Jugendhilfe -
Zehntes Kapitel - Straf- und Bußgeldvorschriften (§§ 104 - 105) |
(1) Ordnungswidrig handelt, wer
1. | ohne Erlaubnis nach § 43 Abs. 1 oder § 44 Abs. 1 Satz 1 ein Kind oder einen Jugendlichen betreut oder ihm Unterkunft gewährt, | |
2. | entgegen § 45 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit § 48a Abs. 1, ohne Erlaubnis eine Einrichtung oder eine sonstige Wohnform betreibt oder | |
3. | entgegen § 47 eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet oder eine Meldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht oder vorsätzlich oder fahrlässig seiner Verpflichtung zur Dokumentation oder Aufbewahrung derselben oder zum Nachweis der ordnungsgemäßen Buchführung auf entsprechendes Verlangen nicht nachkommt oder | |
4. | entgegen § 97a Abs. 4 vorsätzlich oder fahrlässig als Arbeitgeber eine Auskunft nicht, nicht richtig oder nicht vollständig erteilt. |
(2) Die Ordnungswidrigkeiten nach Absatz 1 Nr. 1, 3 und 4 können mit einer Geldbuße bis zu fünfhundert Euro, die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 Nr. 2 kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzehntausend Euro geahndet werden.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG) vom 03.06.2021
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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10.06.2021 | Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG) | 03.06.2021 |
Rechtsprechung zu § 104 SGB VIII
31 Entscheidungen zu § 104 SGB VIII in unserer Datenbank:
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2021 - 12 A 395/18
Erlaubnispflicht für die betriebene Hochschule der Deutschen Gesetzlichen ...
- VG Bayreuth, 31.01.2022 - B 10 E 21.1315
Zum Einrichtungskontext familienähnlicher Betreuungsformen, die ausschließlich in ...
- VGH Bayern, 24.07.2017 - 12 CE 17.704
Voraussetzungen für die Erteilung der Betriebserlaubnis einer ...
Zum selben Verfahren:
- VG München, 09.03.2017 - M 18 E 17.315
Fachliche Voraussetzungen für Betrieb einer Mutter-Kind-Einrichtung fehlen
- VG München, 09.03.2017 - M 18 E 17.315
- VG Lüneburg, 16.04.2018 - 4 A 539/16
Zuverlässigkeit einer Tagespflegeperson, nachträgliche Aufhebung der ...
- VG Cottbus, 30.01.2015 - 3 K 565/13
Kinder- und Jugendhilfe sowie Jugendförderungsrecht
- VGH Baden-Württemberg, 12.07.2017 - 12 S 102/15
Kindertagespflegestelle mit Angestellten
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2020 - 12 B 1310/19
- VG Saarlouis, 11.05.2012 - 3 K 231/11
Voraussetzungen für die Erteilung einer Betriebserlaubnis für ein Internat
- VG München, 08.06.2022 - M 18 K 17.4961
Kostenerstattung, Betreuung in Eltern-Kind-Einrichtung, Mutter mit geistiger ...
Querverweise
Auf § 104 SGB VIII verweisen folgende Vorschriften:
- Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfegesetz - (SGB VIII)
- Straf- und Bußgeldvorschriften
- § 105 (Strafvorschriften)