Achtes Buch Sozialgesetzbuch
- Kinder- und Jugendhilfe -
Zweites Kapitel - Leistungen der Jugendhilfe (§§ 11 - 41a) |
Zweiter Abschnitt - Förderung der Erziehung in der Familie (§§ 16 - 21) |
(1) Eltern haben einen Anspruch auf Unterstützung bei der Betreuung und Versorgung des im Haushalt lebenden Kindes, wenn
(2) 1Unter der Voraussetzung, dass eine Vereinbarung nach Absatz 3 Satz 2 abgeschlossen wurde, können bei der Betreuung und Versorgung des Kindes auch ehrenamtlich tätige Patinnen und Paten zum Einsatz kommen. 2Die Art und Weise der Unterstützung und der zeitliche Umfang der Betreuung und Versorgung des Kindes sollen sich nach dem Bedarf im Einzelfall richten.
(3) 1§ 36a Absatz 2 gilt mit der Maßgabe entsprechend, dass die niedrigschwellige unmittelbare Inanspruchnahme insbesondere zugelassen werden soll, wenn die Hilfe von einer Erziehungsberatungsstelle oder anderen Beratungsdiensten und -einrichtungen nach § 28 zusätzlich angeboten oder vermittelt wird. 2In den Vereinbarungen entsprechend § 36a Absatz 2 Satz 2 sollen insbesondere auch die kontinuierliche und flexible Verfügbarkeit der Hilfe sowie die professionelle Anleitung und Begleitung beim Einsatz von ehrenamtlichen Patinnen und Paten sichergestellt werden.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG) vom 03.06.2021
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
10.06.2021 | Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG) | 03.06.2021 | |
16.12.2008 | Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kinderförderungsgesetz) | 10.12.2008 |
Rechtsprechung zu § 20 SGB VIII
49 Entscheidungen zu § 20 SGB VIII in unserer Datenbank:
- OVG Sachsen-Anhalt, 19.02.2019 - 4 K 165/17
Kinder- und Jugendhilfe-Pflege-Verordnung vom 30. März 2017 ungültig
- LSG Bayern, 14.06.2023 - L 8 SO 105/23
Sozialhilfe: Anspruch auf Kinderbetreuung im Rahmen von Haushaltshilfe
Zum selben Verfahren:
- SG München, 26.04.2023 - S 48 SO 109/23
Anspruch auf einfachen Elternassistenz bei Abwesenheit des Elternteils während ...
- SG München, 26.04.2023 - S 48 SO 109/23
- OVG Niedersachsen, 13.09.2019 - 10 LA 321/18
Erzieherischer Bedarf; Erziehungsfähigkeit; Hilfe in Notsituationen; Hilfe zur ...
- SG Halle, 23.11.2016 - S 35 KR 165/16
Krankenversicherung - Medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter - Mitnahme ...
- VGH Hessen, 20.12.2016 - 10 A 1895/15
Hilfe zur Erziehung
- OVG Sachsen, 21.12.2021 - 3 B 436/21 Corona
Corona; Genesen; Geimpft; G2-Regelung; Genesenennachweis
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2013 - 12 B 423/13
Gewährung von Unterstützungsleistungen nach § 20 SGB VIII
- VerfGH Sachsen, 24.11.2021 - 104-II-21 Corona
- BSG, 25.04.2013 - B 8 SO 12/12 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Rehabilitation und Teilhabe - ...
Querverweise
Auf § 20 SGB VIII verweisen folgende Vorschriften:
- Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfegesetz - (SGB VIII)
- Allgemeine Vorschriften
- § 2 (Aufgaben der Jugendhilfe)
- Kostenbeteiligung
- Kostenbeiträge für stationäre und teilstationäre Leistungen sowie vorläufige Maßnahmen
- § 91 (Anwendungsbereich)