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   VG Neustadt, 18.09.2017 - 5 K 889/16.NW   

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VG Neustadt, 18.09.2017 - 5 K 889/16.NW (https://dejure.org/2017,40760)
VG Neustadt, Entscheidung vom 18.09.2017 - 5 K 889/16.NW (https://dejure.org/2017,40760)
VG Neustadt, Entscheidung vom 18. September 2017 - 5 K 889/16.NW (https://dejure.org/2017,40760)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 11 Abs 1 Nr 2 PolG RP, § 176 Abs 4 StGB, § 183 StGB, § 184h StGB, § 153 Abs 2 StPO
    Gewicht des öffentlichen Interesses an der Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen; Erkennungsdienstliche Behandlung bei Sexualdelikten; erkennungsdienstliche Behandlung bei Einstellung des Verfahrens nach StPO § 170 Abs 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • VGH Baden-Württemberg, 05.04.2016 - 1 S 275/16

    Rechtsgrundlage für Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung

    Auszug aus VG Neustadt, 18.09.2017 - 5 K 889/16
    Die genannte Vorschrift - und nicht die Bestimmung des § 81 b 2. Alternative StPO - ist hier einschlägig, denn im maßgebenden Zeitpunkt - Erlass des Widerspruchsbescheides vom 15. September 2016 (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 5. April 2016 - 1 S 275/16 -, VBlBW 2016, 424) - war das Ende 2015 eingeleitete Ermittlungsverfahren gegen den Kläger wegen Beleidigung bereits aufgrund der am 11. April 2016 erfolgten Einstellung des Verfahrens durch das Amtsgericht Germersheim abgeschlossen.

    Die Notwendigkeit einer erkennungsdienstlichen Behandlung entscheidet sich dabei immer danach, ob die erkennungsdienstlichen Unterlagen gerade für die Aufklärung solcher Straftaten geeignet und erforderlich sind, für die eine Wiederholungsgefahr prognostiziert werden kann (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 05. April 2016 - 1 S 275/16 -, VBlBW 2016, 424).

    Daher können trotz der Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO Verdachtsmomente gegen den Betroffenen bestehen bleiben (s. z.B. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 4. Dezember 2015 - 7 A 10187/15.OVG - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 05. April 2016 - 1 S 275/16 -, VBlBW 2016, 424).

    Allerdings setzt die Annahme eines solchen Restverdachts die eingehende Würdigung aller relevanten Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Gründe für die Einstellung des Verfahrens voraus (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 05. April 2016 - 1 S 275/16 -, VBlBW 2016, 424).

  • BGH, 26.04.2017 - 2 StR 574/16

    Begriffsbestimmungen (Erheblichkeit einer sexuellen Handlung; Auslegung des

    Auszug aus VG Neustadt, 18.09.2017 - 5 K 889/16
    Liegt danach eine sozial nicht mehr hinnehmbare Beeinträchtigung vor, ist die Erheblichkeitsschwelle überschritten (BGH, Urteil vom 26. April 2017 - 2 StR 574/16 -, NStZ-RR 2017, 277).

    Zur Beurteilung der Erheblichkeit bedarf es einer Gesamtbetrachtung aller Umstände im Hinblick auf die Gefährlichkeit der Handlung für das jeweils betroffene Rechtsgut; unter diesem Gesichtspunkt belanglose Handlungen scheiden aus (BGH, Urteil vom 26. April 2017 - 2 StR 574/16 -, NStZ-RR 2017, 277).

  • OVG Sachsen, 01.08.2017 - 3 A 418/16

    Erkennungsdienstliche Behandlung, Anfangsverdacht

    Auszug aus VG Neustadt, 18.09.2017 - 5 K 889/16
    Lediglich das der polizeilichen Prognose über das künftige Verhalten des Betroffenen zugrunde liegende Wahrscheinlichkeitsurteil ist einer Kontrolle nur begrenzt zugänglich; diese erstreckt sich nur darauf, ob die Prognose auf zutreffender Tatsachengrundlage beruht und ob sie nach gegebenem Erkenntnisstand unter Einbeziehung des kriminalistischen Erfahrungswissens sachgerecht und vertretbar ist (vgl. OVG Sachsen, Beschluss vom 1. August 2017 - 3 A 418/16 -, juris).

    Taten mit sexuellem Hintergrund bergen - ebenso wie etwa Betäubungsmitteldelikte - statistisch eine signifikant erhebliche Rückfallgefahr, so dass auch eine erstmalige Begehung beziehungsweise Verurteilung wegen einer solchen Tat die Annahme einer Wiederholungsgefahr zu begründen vermag, wenn nicht die Tatumstände einschließlich aller weiteren bedeutsamen Faktoren auf eine zu erwartende "Einmaligkeit" der Tat hindeuten (vgl. OVG Sachsen, Beschluss vom 1. August 2017 - 3 A 418/16 -, juris; OVG Saarland, Beschluss vom 13. März 2009 - 3 B 34/09 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23. Oktober 2007 - 5 B 1284/07 -, juris; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 14. März 2016 - 17 K 3859/12 -, juris).

  • VG Gelsenkirchen, 14.03.2016 - 17 K 3859/12

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Kind; Kinderpornografie; Kinderpornographie;

    Auszug aus VG Neustadt, 18.09.2017 - 5 K 889/16
    Taten mit sexuellem Hintergrund bergen - ebenso wie etwa Betäubungsmitteldelikte - statistisch eine signifikant erhebliche Rückfallgefahr, so dass auch eine erstmalige Begehung beziehungsweise Verurteilung wegen einer solchen Tat die Annahme einer Wiederholungsgefahr zu begründen vermag, wenn nicht die Tatumstände einschließlich aller weiteren bedeutsamen Faktoren auf eine zu erwartende "Einmaligkeit" der Tat hindeuten (vgl. OVG Sachsen, Beschluss vom 1. August 2017 - 3 A 418/16 -, juris; OVG Saarland, Beschluss vom 13. März 2009 - 3 B 34/09 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23. Oktober 2007 - 5 B 1284/07 -, juris; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 14. März 2016 - 17 K 3859/12 -, juris).

    Folgerichtig kann erst nach einem entsprechend längerem Zeitraum die notwendige Prognose auch künftigen rechtmäßigen Verhaltens eines Täters gewonnen werden (s. VG Gelsenkirchen, Urteil vom 14. März 2016 - 17 K 3859/12 -, juris).

  • BGH, 21.09.2016 - 2 StR 558/15

    Sexueller Missbrauch von Jugendlichen (Begriff der sexuellen Handlung:

    Auszug aus VG Neustadt, 18.09.2017 - 5 K 889/16
    Bestimmend ist auch der Grad der Gefährlichkeit der Handlung, weshalb eine sexuell getönte Handlung gegenüber einem Kind eher erheblich ist als gegenüber einem Erwachsenen (BGH, Urteil vom 21. September 2016 - 2 StR 558/15 -, NStZ-RR 2017, 43).
  • BGH, 10.03.2016 - 3 StR 437/15

    Erheblichkeit sexueller Handlungen (sozial nicht mehr hinnehmbare

    Auszug aus VG Neustadt, 18.09.2017 - 5 K 889/16
    Ob die Erheblichkeitsschwelle überschritten ist, bestimmt sich vor allen nach Art, Intensität und Dauer des sexualbezogenen Vorgehens; zusätzlich ist der Handlungsrahmen des sexualbezogenen Akts sowie die Beziehung der Beteiligten untereinander zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 10. März 2016 - 3 StR 437/15 -, NJW 2016, 2049).
  • BVerwG, 09.06.2010 - 6 C 5.09

    Polizeiliches Informationssystem; Verbunddatei; "Gewalttäter Sport" Speicherung;

    Auszug aus VG Neustadt, 18.09.2017 - 5 K 889/16
    Auch wenn bei einer Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO durch die Staatsanwaltschaft - parallel zur Situation des Freispruchs - ein Restverdacht fortbestehen kann, darf die Polizei für präventiv-polizeiliche Zwecke nicht von einem fortbestehenden Tatverdacht ausgehen, wenn sich aus den Gründen der Einstellungsverfügung ergibt, dass der Beschuldigte eine Tat nicht begangen hat oder dass ein strafbarer Sachverhalt nicht vorliegt (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2010 - 6 C 5/09 -, NJW 2011, 405).
  • BVerwG, 06.07.1988 - 1 B 61.88

    Erkennungsdienst - Unterlagen - Aufhebung

    Auszug aus VG Neustadt, 18.09.2017 - 5 K 889/16
    Nach den grundliegenden Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 19. Oktober 1982 - 1 C 114/79 -, NJW 1983, 1338 und Beschluss vom 6. Juli 1988 - 1 B 61/88 -, NJW 1989, 2640; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29. August 2017 - 7 A 10856/17.OVG -) bemisst sich die Notwendigkeit der Anfertigung und Aufbewahrung erkennungsdienstlicher Unterlagen durch die Polizei danach, ob der anlässlich gegen den Betroffenen gerichteter Strafverfahren festgestellte Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls - insbesondere angesichts der Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen Anlassverfahren zur Last gelegten Straftaten, seiner Persönlichkeit sowie unter Berücksichtigung des Zeitraums, während dessen er strafrechtlich nicht (mehr) in Erscheinung getreten ist - Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene künftig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betreffenden schließlich überführend oder entlastend - fördern könnten.
  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 114.79

    Lokalrandalierer - § 81b Alt. 2 StPO, Voraussetzungen der Aufbewahrungsbefugnis,

    Auszug aus VG Neustadt, 18.09.2017 - 5 K 889/16
    Nach den grundliegenden Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 19. Oktober 1982 - 1 C 114/79 -, NJW 1983, 1338 und Beschluss vom 6. Juli 1988 - 1 B 61/88 -, NJW 1989, 2640; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29. August 2017 - 7 A 10856/17.OVG -) bemisst sich die Notwendigkeit der Anfertigung und Aufbewahrung erkennungsdienstlicher Unterlagen durch die Polizei danach, ob der anlässlich gegen den Betroffenen gerichteter Strafverfahren festgestellte Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls - insbesondere angesichts der Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen Anlassverfahren zur Last gelegten Straftaten, seiner Persönlichkeit sowie unter Berücksichtigung des Zeitraums, während dessen er strafrechtlich nicht (mehr) in Erscheinung getreten ist - Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene künftig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betreffenden schließlich überführend oder entlastend - fördern könnten.
  • VG Neustadt, 21.05.2013 - 5 K 969/12

    Anspruch auf Löschung erkennungsdienstlicher Unterlagen;

    Auszug aus VG Neustadt, 18.09.2017 - 5 K 889/16
    Diese Form der Einstellung ist die "beste" Möglichkeit einer Einstellung eines Strafverfahrens und entspricht in diesem frühen Stadium des Verfahrens in etwa dem, was ein Freispruch im Gerichtsverfahren wäre (vgl. VG Neustadt/Wstr., Urteil vom 21. Mai 2013 - 5 K 969/12.NW -).
  • OVG Saarland, 13.03.2009 - 3 B 34/09

    Zur erkennungsdienstlichen Behandlung bei Sexualstraftaten

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.11.2000 - 11 B 11859/00

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen im Rahmen einer

  • VGH Bayern, 05.01.2017 - 10 ZB 14.2603

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung trotz Einstellung des

  • OVG Niedersachsen, 05.02.2004 - 11 ME 271/03

    Inhaltliche Anforderungen an eine Anordnung der erkennungsdienstlichen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2008 - 5 B 1046/08
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2007 - 5 B 1284/07

    Ausfall der Abwägung zwischen privatem Interesse und Durchsetzung der Vollziehung

  • OVG Sachsen, 07.03.2017 - 3 A 853/16

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Einstellung der Ermittlungsverfahren;

  • OLG Zweibrücken, 19.03.1996 - 1 Ws 57/96
  • VGH Bayern, 28.11.2012 - 10 ZB 12.1468

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Beschuldigteneigenschaft; Notwendigkeit

  • VG Neustadt, 28.04.2015 - 5 K 1056/14

    Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung; Prognose der Wiederholungsgefahr

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.10.2008 - 3 L 491/04

    Zur Duldung erkennungsdienstlicher Maßnahmen bei Einstellung des Strafverfahrens

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