Gesetzgebung
| BGBl. I 1992 S. 1366 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1992 Teil I Nr. 36, ausgegeben am 30.07.1992, Seite 1366
- Gesetz zur Einführung eines Zeugnisverweigerungsrechts für Beratung in Fragen der Betäubungsmittelabhängigkeit
- vom 23.07.1992
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Wird zitiert von ...
- BVerfG, 18.01.1996 - 2 BvR 2886/95
Zum Zeugnisverweigerungsrecht für ehrenamtlich tätige Berater in sogenannten …
Mit dem Gesetz zur Einführung eines Zeugnisverweigerungsrechts für Beratung in Fragen der Betäubungsmittelabhängigkeit vom 23. Juli 1992 (BGBl I S. 1366) hat der Gesetzgeber den Anwendungsbereich des § 53 Abs. 1 StPO durch Einfügung der Nr. 3b dahingehend erweitert, daß nunmehr auch "Berater für Fragen der Betäubungsmittelabhängigkeit in einer Beratungsstelle, die eine Behörde oder eine Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts anerkennt oder bei sich eingerichtet hat, über das, was ihnen in dieser Eigenschaft anvertraut oder bekannt geworden ist" zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigt sind.
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