01.10.2001
Bundestag - Drucksache 14/7008
Gesetzentwurf, Urheber:Bundesregierung,BundesministeriumderJustiz(federführend)
Deutscher BundestagGesetzgebung
| BGBl. I 2001 S. 3879 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 73, ausgegeben am 24.12.2001, Seite 3879
- Gesetz zur Änderung der Strafprozessordnung
- vom 20.12.2001
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (2)
- 04.10.2001 BT Strafverfolgungsbehören sollen Auskunft über Telefonverbindungen erhalten
- 07.11.2001 BT Auch Verfassungsschutz soll Auskunft über Telekommunikationsdaten erhalten
Wird zitiert von ...
- LG Offenburg, 17.04.2008 - 3 Qs 83/07
Kundendaten zur IP-Adresse sind Bestandsdaten
Rn. 8 Die Bundesregierung war dabei immer schon der Auffassung, dass es sich bei den hinter dynamischen IP - Adressen stehenden Daten um Bestandsdaten handelt (vgl. nur die Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 01.10.2001, Bundestags- Drucksache 14/7008, Seite 7, zu § 100 g Abs. 3 StPO).
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