22.12.2003
Bundestag - Drucksache 15/2285
Gesetzentwurf, Urheber:Bundesregierung,BundesministeriumderJustiz(federführend)
Deutscher BundestagGesetzgebung
| BGBl. II 2004 S. 458 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil II Nr. 11, ausgegeben am 14.04.2004, Seite 458
- Gesetz zu dem Übereinkommen vom 28. Mai 1999 zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Montrealer Übereinkommen)
- vom 06.04.2004
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (2)
- 07.01.2004 BT Haftungsrecht in der Luftfahrt soll modernisiert werden
- 21.01.2004 BT Ergänzende Bestimmungen zum Haftungsrecht im Luftverkehr vorgelegt
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 18.01.2011 - X ZR 71/10
Zur gerichtlichen Zuständigkeit für die Klage auf Ausgleichszahlung nach der …
Rn. 14 aa) Zur Bestimmung des zuständigen Gerichts ist Art. 33 des Übereinkommens von Montreal zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr, BGBl. 2004 II S. 458 (im Folgenden: MÜ) nicht heranzuziehen. - BGH, 10.12.2009 - Xa ZR 61/09
Anwendung der Ausschlussfrist des Art. 35 Abs. 1 Montrealer Übereinkommen (MÜ) …
Das Berufungsgericht hat seine Entscheidung im Wesentlichen wie folgt begründet: Auf die von den Klägern geltend gemachten Ansprüche auf Ausgleichszahlungen gemäß Art. 5 Abs. 1 Buchst. c, Art. 7 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a der Verordnung sei die - nicht gewahrte - zweijährige Ausschlussfrist des Art. 35 Abs. 1 des Übereinkommens von Montreal zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr, BGBl. II 2004 S. 458 (im Folgenden: MÜ) entsprechend anzuwenden. - BGH, 15.03.2011 - X ZR 99/10
Zur Haftung des Luftfahrtunternehmens bei Verlust von Reisegepäck
Rn. 3 Das Amtsgericht hat die Klage unter Berücksichtigung des bereits geleisteten Schadensersatzes hinsichtlich des den Haftungshöchstbetrag nach Art. 22 Abs. 2 Satz 1 des Übereinkommens zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr vom 28. Mai 1999 (BGBl. 2004 II, S. 458; Montrealer Übereinkommen, im Folgenden: MÜ) übersteigenden Betrags abgewiesen. - LG Hannover, 18.01.2012 - 14 S 52/11
Vogelschlag im Flugumlaufverfahren
c) Aufgrund der Erwägungen, die der EuGH zu den Leistungen nach Art. 6 FluggastrechteVO vor dem Hintergrund der in dem Übereinkommen von Montreal zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (BGBl. II 2004 S. 458; fortan Montrealer Übereinkommen) aufgestellten Voraussetzungen angestellt hat (EuGH, Urteil vom 10. Januar 2006 - C-344/04, juris, Tz. 41 48) ist auch nicht davon auszugehen, dass die Entschädigungsleistung nach Art. 7 FluggastrechteVO durch Art. 29 S. 2 des Montrealer Übereinkommens als nicht kompensatorischer Schadensersatzanspruch untersagt wäre (vgl. BGH…, Urteil vom 10. Dezember 2009 - Xa ZR 61/09, juris, Rn. 12 ff.; siehe aber Vorabentscheidungsvorlage durch das AG Geldern, Vorlagebeschluss vom 18. Mai 2011 - 4 C 599/10, juris). - LG Frankenthal, 21.12.2007 - 1 HKO 39/07
Schadensersatzanspruch eines Transportversicherers wegen des (angeblichen) …
Auf die Bestimmungen des Übereinkommens zur Vereinheitlichung bestehender Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr vom 28. Mai 1999, BGBl. 2004 II, S. 458 ( Montrealer Übereinkommen , MÜ) könne die Beklagte sich schon deshalb nicht berufen, weil hier ein sog. multimodaler Transport i.S.v. § 452 HGB vorliege, denn der mit der Versenderin geschlossene Frachtvertrag habe den Transport zu Lande und zur Luft vorgesehen.
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