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19.04.2010

Bundestag - Drucksache 17/1394

Gesetzentwurf, Urheber:Bundesregierung,BundesministeriumderJustiz(federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2010 S. 977   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,85375
BGBl. I 2010 S. 977 (https://dejure.org/2010,85375)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 39, ausgegeben am 29.07.2010, Seite 977
  • Gesetz zur Einführung einer Musterwiderrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge, zur Änderung der Vorschriften über das Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen und zur Änderung des Darlehensvermittlungsrechts
  • vom 24.07.2010

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Einführung einer Musterwiderrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge, zur Änderung der Vorschriften über das Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen und zur Änderung des Darlehensvermittlungsrechts

Meldungen

  • anwalt.de

    Mehr Verbraucherschutz beim Kreditvertrag - Ab 11. Juni gelten neue Regeln im Verbraucherkreditrecht

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (4)

  • 21.04.2010   BT   Musterinformation für Verbraucherdarlehensverträge vorgelegt
  • 27.05.2010   BT   Preisangaben im Kreditwesen
  • 11.06.2010   BT   Längere Widerrufsfrist beschlossen (in: Beschlüsse des Bundestages am 17. und 18. Juni)
  • 08.07.2010   BT   Ausfuhrliste geändert (in: Beschlüsse des Bundestages am 8. und 9. Juli)
 
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Wird zitiert von ... (54)

  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 564/15

    Zur Wirksamkeit des Widerrufs einer auf Abschluss eines …

    Damit definiert § 14 Abs. 3 BGB-InfoV aF in den Grenzen der Verordnungsermächtigung die Grenze der für den Erhalt der Gesetzlichkeitsfiktion unschädlichen Abweichungen (so auch ausdrücklich BT-Drucks. 17/1394, S. 22, zu Art. 247 § 6 Abs. 2 Satz 4 EGBGB in der Fassung des Gesetzes zur Einführung einer Musterwiderrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge, zur Änderung der Vorschriften über das Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen und zur Änderung des Darlehensvermittlungsrechts vom 24. Juli 2010 [BGBl. I S. 977]).
  • BGH, 23.02.2016 - XI ZR 101/15

    Zur Gestaltung von Widerrufsinformationen bei Verbraucherdarlehensverträgen

    Rn. 35 i) An der fehlenden Pflicht zur Hervorhebung einer Widerrufsinformation hat sich auch durch die Einfügung einer Musterwiderrufsinformation durch die Sätze 3 und 5 (damals noch Sätze 3 und 4) in Art. 247 § 6 Abs. 2 EGBGB durch Art. 2 Nr. 1 Buchst. b des Gesetzes zur Einführung einer Musterwiderrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge, zur Änderung der Vorschriften über das Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen und zur Änderung des Darlehensvermittlungsrechts vom 24. Juli 2010 (BGBl. I 2010, 977; nachfolgend: MWidInfoEG) nichts geändert.
  • BVerfG, 22.03.2022 - 1 BvR 2868/15

    Örtliche Übernachtungsteuern in Beherbergungsbetrieben mit dem Grundgesetz …

    (3) 1 Stellt der Betreiber oder die Betreiberin des Beherbergungsbetriebes dem Gast die Übernachtung nicht unmittelbar in Rechnung, so ist der aus dem Verzeichnis nach § 7 Absatz 3 der Preisangabenverordnung in der Fassung vom 18. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4198), zuletzt geändert am 24. Juli 2010 (BGBl. I S. 977, 979), in der jeweiligen Fassung ersichtliche Preis der im Wesentlichen angebotenen Zimmer abzüglich der Umsatzsteuer als Bemessungsgrundlage je Übernachtung anzusetzen.
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