18.08.2010
Bundestag - Drucksache 17/2764
Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium der Justiz (federführend)
Deutscher BundestagGesetzgebung
BGBl. I 2011 S. 34 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 2, ausgegeben am 24.01.2011, Seite 34
- Gesetz zur Modernisierung der Regelungen über Teilzeit-Wohnrechteverträge, Verträge über langfristige Urlaubsprodukte sowie Vermittlungsverträge und Tauschsystemverträge
- vom 17.01.2011
Gesetzestext
Gesetzesbegründung (2)
- Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Referentenentwurf, Stellungnahmen)
- bundestag.de
Gesetz zur Modernisierung der Regelungen über Teilzeit-Wohnrechteverträge, Verträge über langfristige Urlaubsprodukte sowie Vermittlungsverträge und Tauschsystemverträge
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (3)
- 27.08.2010 BT Teilzeit-Wohnrechtsverträge sollen verbraucherfreundlicher ausgestaltet werden
- 29.09.2010 BT Urlauber vor Teilzeit-Wohnrechtsverträgen besser schützen
- 07.10.2010 BT Teilzeit-Wohnrechteverträge (in: Beschlüsse des Bundestages vom 27. bis 29. Oktober)
Amtliche Gesetzesanmerkung
Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2008/122/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Januar 2009 über den Schutz der Verbraucher im Hinblick auf bestimmte Aspekte von Teilzeitnutzungsverträgen, Verträgen über langfristige Urlaubsprodukte sowie Wiederverkaufs- und Tauschverträgen (ABl. L 33 vom 3.2.2009, S. 10).
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 07.07.2016 - I ZR 30/15
Widerrufsrecht von Verbrauchern bei im Fernabsatz geschlossenen …
Zum einen ist in § 312b Abs. 3 Nr. 2 BGB aF der Vermittlungsvertrag für Urlaubsprodukte nach § 481b Abs. 1 BGB, bei dem es sich um einen Unterfall eines Maklervertrags im Sinne von § 652 BGB handelt (…vgl. Palandt/Weidenkaff aaO § 481b Rn. 2; Begründung zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Regelungen über Teilzeit-Wohnrechteverträge, Verträge über langfristige Urlaubsprodukte sowie Vermittlungsverträge und Tauschsystemverträge, BT-Drucks. 17/2764, S. 16), ausdrücklich vom Anwendungsbereich des Fernabsatzrechts ausgenommen. - BGH, 07.07.2016 - I ZR 68/15
Widerrufsrecht besteht auch bei Immobilien-Maklerverträgen im Fernabsatz
Zum einen ist in § 312b Abs. 3 Nr. 2 BGB aF der Vermittlungsvertrag für Urlaubsprodukte nach § 481b Abs. 1 BGB, bei dem es sich um einen Unterfall eines Maklervertrags im Sinne von § 652 BGB handelt (…vgl. Palandt/Weidenkaff aaO § 481b Rn. 2; Begründung zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Regelungen über Teilzeit-Wohnrechteverträge, Verträge über langfristige Urlaubsprodukte sowie Vermittlungsverträge und Tauschsystemverträge, BT-Drucks. 17/2764, S. 16), ausdrücklich vom Anwendungsbereich des Fernabsatzrechts ausgenommen. - LG München I, 29.06.2018 - 22 O 12332/17
Vorlagefrage - Auslegung RL 2002/65/EG Fernabsatz von Finanzdienstleistungen
§ 312b Absatz 1 und Absatz 4 des Bürgerlichen Gesetzbuches in der vom 23.02.2011 bis 12.06.2014 gültigen Fassung (zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.12.2004 (Bundesgesetzblatt I S. 3102) und durch Gesetz vom 17.01.2011 (Bundesgesetzblatt I S. 34)) lautet:.