Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion

05.09.2016

Bundestag - Drucksache 18/9521

Gesetzentwurf, Urheber:Bundesregierung,BundesministeriumderJustizundfürVerbraucherschutz(federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2017 S. 1121   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,15289
BGBl. I 2017 S. 1121 (https://dejure.org/2017,15289)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,15289) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 27, ausgegeben am 17.05.2017, Seite 1121
  • Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
  • vom 12.05.2017

Gesetzestext

Gesetzesbegründung (2)

  • Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Referentenentwurf, Stellungnahmen)
  • bundestag.de

    Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe

Meldungen (2)

  • lto.de

    BRAO-Reform wieder vor dem Scheitern: Was wird aus der Fortbildungspflicht für Anwälte? [06.02.2017]

  • lto.de

    BMJV-Pläne wohl gescheitert: Doch keine Fortbildungspflicht für Anwälte [14.02.2017]

Literatur (4)

  • brak.de

    Endlich durch, aber kein großer Wurf (Presserklärung der Bundesrechtsanwalskammer vom 24.03.2017)

  • brak.de

    BRAO-Reform: Viel Gutes und eine große Enttäuschung (Presserklärung der Bundesrechtsanwalskammer vom 08.03.2017)

  • anwaltverein.de

    Die Zustellung von Anwalt zu Anwalt - nur notdürftig wiederbelebt?

  • unterscheidungskraft.com

    Mein erstes eigenes Gesetz

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (6)

  • 07.09.2016   BT   Berufsanerkennung für Juristen aus EU
  • 14.09.2016   BT   Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie (in: Diese Woche im Plenum des Bundestages)
  • 14.10.2016   BT   Bundesrat zu EU-Berufsanerkennung
  • 17.01.2017   BT   Abgesetzt: Änderung des Berufsrechts für Juristen aus EU-Ländern
  • 07.02.2017   BT   Berufsanerkennung für Juristen aus anderen EU-Staaten
  • 13.03.2017   BT   Umsetzung der Berufsanerkennung für Juristen aus EU-Ländern

Amtliche Gesetzesanmerkung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)

  • BVerfG, 23.09.2025 - 1 BvR 1796/23

    Altersgrenze Anwaltsnotare - Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen gesetzliche …

    § 47 Nummer 2 Variante 1 der Bundesnotarordnung in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe vom 12. Mai 2017 (Bundesgesetzblatt I Seite 1121) und § 48a der Bundesnotarordnung in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Berufsrechts der Notare und der Rechtsanwälte vom 29. Januar 1991 (Bundesgesetzblatt I Seite 150) sind mit Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes unvereinbar, soweit sie das Anwaltsnotariat betreffen..

    Aufgrund einer geänderten Nummerierung der Erlöschensgründe des § 47 BNotO ist das Erreichen der Altersgrenze nunmehr in § 47 Nr. 2 Variante 1 BNotO geregelt (vgl. BGBl I 2017 S. 1121 ).

  • BGH, 15.10.2020 - IX ZR 243/19

    Verjährung des Anspruchs des Mandanten auf Herausgabe der Handakten nach den …

    Hieran hat weder die Neufassung im Jahr 1994 (…vgl. BT-Drucks. 12/4993, S. 31) noch das Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe vom 12. Mai 2017 (BGBl. I S. 1121 ff) etwas geändert (…vgl. BT-Drucks. 18/9521, S. 115 f).
  • LG Frankfurt/Main, 01.03.2018 - 25 O 125/17

    Der Anspruch des Auftraggebers auf Herausgabe anwaltlicher Handakten verjährt …

    Dass es sich bei § 50 Abs. 3 BRAO um eine eigenständige Anspruchsgrundlage handelt, werde bereits daraus ersichtlich, dass mit dem am 18.04.2017 in Kraft getretenen Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe (BGBl. I 2017, S. 1121) in § 50 Abs. 2 Satz 1 BRAO in der seit dem 18.05.2017 geltenden Fassung (nachfolgend: n.F.) nunmehr klarstellend eine Herausgabepflicht des Rechtsanwalts gegenüber dem Auftraggeber statuiert worden sei.

    Zuletzt hat der Gesetzgeber mit dem am 18.04.2017 in Kraft getretenen Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe (BGBl. I 2017, S. 1121) den § 50 BRAO einer umfangreichen Novellierung zugeführt und dabei ebenfalls von einer Regelung der Verjährung des Herausgabeanspruchs abgesehen.

    Eine Übergangsvorschrift findet sich im Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe (BGBl. I 2017, S. 1121) nicht.

  • BVerfG, 20.12.2017 - 1 BvR 2233/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Einführung des elektronischen …

    § 31a der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) in der Fassung des Artikels 7 Nr. 2 des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (GFördERV) vom 10. Oktober 2013 (BGBl I S. 3786) sowie des Artikels 1 Nr. 8 des Gesetzes zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe (GUBerufsARL) vom 12. Mai 2017 (BGBl I S. 1121),.

    §§ 19 bis 29 der Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung (RAVPV) vom 23. September 2016 (BGBl. I S. 2167) in der Fassung des Artikels 19 des Gesetzes zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe (GUBerufsARL) vom 12. Mai 2017 (BGBl I S. 1121).

  • BGH, 30.03.2020 - AnwZ (Brfg) 49/19

    Auswirkung eines Arbeitgeberwechsels auf die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt; …

    Das "Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe" (BGBl. 2017 I, S. 1121), mit dem § 46a Abs. 4 Nr. 2 BRAO neu eingefügt wurde, ist zwar erst am 18. Mai 2017 in Kraft getreten.
  • BGH, 07.12.2020 - AnwZ (Brfg) 19/19

    Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Anfechtung der Wahl zum Vorstand einer …

    Mit der Neuregelung des § 64 Satz 1 und Satz 3 BRAO (in der Fassung seit dem 1. Juli 2018) ist er für Vorstandswahlen zwar zur Briefwahl bzw. zur elektronischen Wahl übergegangen, hat aber mit § 64 Abs. 1 Satz 2 BRAO gleichwohl weiterhin die Möglichkeit einer Stimmabgabe in der Kammerversammlung und damit unter dem Eindruck des Versammlungsverlaufs, d.h. auch der Jahresberichte und der Vorstellung der Kandidaten, eröffnet (…vgl. auch BT-Drucks. 18/9521, S. 124 f.; 18/11468, S. 3, 11).
  • BSG, 14.07.2022 - B 3 KR 2/21 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - elektronischer Rechtsverkehr - elektronisches …

    Sicherer Übermittlungsweg im Verhältnis von Rechtsanwälten und Gerichten in diesem Sinne ist unter anderem der zwischen dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach nach § 31a BRAO oder einem entsprechenden, auf gesetzlicher Grundlage errichteten elektronischen Postfach und der elektronischen Poststelle des Gerichts (§ 65a Abs. 4 Nr. 2 SGG idF des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10.10.2013, BGBl I 3786), wofür die Bundesrechtsanwaltskammer für jedes im Gesamtverzeichnis eingetragene Mitglied einer Rechtsanwaltskammer ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach empfangsbereit einrichtet (§ 31a Abs. 1 Satz 1 BRAO idF des Gesetzes zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe vom 12.5.2017, BGBl I 1121).
  • FG Berlin-Brandenburg, 25.09.2019 - 7 V 7130/19

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 69 Abs. 3 FGO) - Einkommensteuer 2012 …

    § 19 Abs. 2 der Verordnung über die Rechtsanwaltsverzeichnisse und die besonderen Anwaltspostfächer vom 23.09.2016 (BGBl I 2016, 2167), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.05.2017 (BGBl I 2017, 1121), bestimmt jedoch, dass das beA auch der elektronischen Kommunikation mit anderen Personen oder Stellen als Gerichten, Mitglieder von Rechtsanwaltskammern und Rechtsanwaltskammern dienen kann, also auch der Kommunikation mit Behörden.
  • BFH, 16.01.2024 - VII R 34/22

    Nutzungspflicht des beA für eine Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

    Rn. 15 Nach § 31a Abs. 1 Satz 1 BRAO i.d.F. des Art. 1 Nr. 8 des Gesetzes zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe vom 12.05.2017 (BGBl I 2017, 1121) richtet die Bundesrechtsanwaltskammer für jedes im Gesamtverzeichnis eingetragene Mitglied einer Rechtsanwaltskammer ein beA empfangsbereit ein.

    Zuvor konnte ein beA nach § 31a Abs. 1 Satz 1 BRAO i.d.F. des Art. 1 Nr. 8 des Gesetzes zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe vom 12.05.2017 (BGBl I 2017, 1121) hingegen nur für als Rechtsanwalt eingetragene natürliche Personen eingerichtet werden (vgl. BFH-Beschluss vom 17.05.2023 - II B 36/22, Rz 8; Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 06.05.2019 - AnwZ (Brfg) 69/18, Rz 8).

  • OLG Köln, 05.10.2018 - 6 U 98/17
    Rn. 73 Soweit der Kläger teilweise von der Prämisse auszugehen scheint, dass Inkassounternehmen schon vom Grundsatz her nicht in der Höhe wie Anwälte abrechnen dürften, weil der Anwalt, der Inkasso betreibe - anders als Inkassounternehmen - weitergehenden Prüfpflichten unterliege und stets rechtlich zu prüfen und zu beraten habe, kann dieser Unterscheidung nach der Gesetzesänderung durch Art. 8 Nr. 2 des Gesetzes zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe vom 12.5.2017 (BGBl. I S. 1121), die von identischen Tätigkeiten ausgeht, nicht gefolgt werden.
  • BGH, 14.04.2020 - X ZB 2/18

    Kostenerstattung für EPA-Vertreter in Patentstreitsache - EPA-Vertreter

  • BSG, 20.02.2024 - B 12 R 13/21 R

    Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung - …

  • BGH, 11.11.2024 - AnwZ (Brfg) 17/23

    Antrag eines Syndikusrechtsanwalts gegen die Rechtsanwaltskammer auf Unterlassung …

  • LSG Baden-Württemberg, 15.05.2023 - L 4 R 3023/20

    Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bei …

  • BGH, 21.04.2020 - AnwZ (Brfg) 49/19
  • AGH Bayern, 20.07.2021 - BayAGH III - 4 - 7/19

    Elektronische Wahl zur Satzungsversammlung einer Rechtsanwaltskammer

  • BVerwG, 22.12.2022 - 2 WDB 7.22

    Erfolgloser Antrag auf Wiederaufnahme des Disziplinarverfahrens

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 24.08.2021 - VerfGH 98/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Übertragung einer Notarstelle

  • AG Frankfurt/Main, 16.06.2026 - 32090 C 50/26
  • LSG Hessen, 24.03.2026 - L 2 R 161/25
  • LSG Hessen, 19.11.2024 - L 2 R 93/23
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht Bundesgesetzblatt
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht