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Gesetzgebung
   BGBl. I 1981 S. 681   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,10331
BGBl. I 1981 S. 681 (https://dejure.org/1981,10331)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1981 Teil I Nr. 30, ausgegeben am 31.07.1981, Seite 681
  • Gesetz zur Neuordnung des Betäubungsmittelrechts
  • vom 28.07.1981

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (47)

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    zur verfassungsrechtlichen Prüfung, ob § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 (Handlungsalternative abgeben) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und Anlage I (Cannabisharz - Haschisch -) BtMG vom 28. Juli 1981 (BGBl. I S. 681; ber. S. 1187) mit Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2 Satz 1 und Art. 3 Abs. 1 (Gleichbehandlungsgrundsatz) des Grundgesetzes vereinbar ist.

    § 29 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Betäubungsmittelgesetzes vom 28. Juli 1981 (Bundesgesetzbl. I Seite 681, 1187), soweit er das Handeltreiben mit sowie die Einfuhr, die Abgabe und den Erwerb von Cannabisprodukten ohne Erlaubnis mit Strafe bedroht; § 29 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 des Betäubungsmittelgesetzes, soweit er den Besitz von Cannabisprodukten mit Strafe bedroht; § 29 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 des Betäubungsmittelgesetzes, soweit er die unerlaubte Durchfuhr von Cannabisprodukten mit Strafe bedroht; § 29 Absatz 3 Sätze 1 und 2 Nummer 4 des Betäubungsmittelgesetzes in der bis zum 21. September 1992 geltenden Fassung sowie § 30 Absatz 1 Nummer 4 des Betäubungsmittelgesetzes, soweit die Vorschriften das Handeltreiben mit und die Einfuhr von Cannabisprodukten betreffen und Gegenstand einer zulässigen Vorlage sind, sind mit dem Grundgesetz vereinbar.

    Rn. 2 Das - mehrfach geänderte - Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Betäubungsmittelgesetz - BtMG) vom 28. Juli 1981 (BGBl. I S. 681, berichtigt S. 1187) unterstellt den Verkehr mit Betäubungsmitteln nach näherer Maßgabe der §§ 3 bis 28 umfassender staatlicher Kontrolle.

  • BGH, 24.03.2021 - 6 StR 240/20

    Strafbarkeit des Verkaufs von Hanftee

    (aa) In der ursprünglichen, durch das Gesetz zur Neuordnung des Betäubungsmittelrechts vom 28. Juli 1981 (BGBl. I 681) geschaffenen Fassung der Anlage I war unter der Position "Cannabis' eine Ausnahmeregelung für Pflanzen und Pflanzenteile vorgesehen, "wenn der Verkehr mit ihnen (ausgenommen der Anbau) zur Gewinnung oder Verarbeitung der Fasern für gewerbliche Zwecke dient'.
  • BGH, 07.02.2001 - 5 StR 474/00

    "Freitodbegleiter" wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln verwarnt

    Die Einzelheiten unterlagen mehreren Änderungen: Mit dem Gesetz zur Neuordnung des Betäubungsmittelrechts vom 28. Juli 1981 (BGBl. I 681, 700) wurde das Pentobarbital in die Anlage III B aufgenommen.
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