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   BGBl. I 1981 S. 681   

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BGBl. I 1981 S. 681 (https://dejure.org/1981,10331)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1981 Teil I Nr. 30, ausgegeben am 31.07.1981, Seite 681
  • Gesetz zur Neuordnung des Betäubungsmittelrechts
  • vom 28.07.1981

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (30)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2015 - 13 A 1299/14

    Erteilung der Erlaubnis zum Erwerb eines Betäubungsmittels zum Zweck des

    Die aktuell geltende Gesetzesfassung geht im Wesentlichen auf das Gesetz zur Neuordnung des Betäubungsmittelrechts vom 28. Juli 1981 (BGBl. I S. 681, 1187 - BtMG 1981) zurück.
  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 581/09

    Betäubungsmittelstrafbarkeit beim Versand von Medikamenten ins Ausland

    Dies zeigt, dass die in Anlage III zweiter Gedankenstrich lit. b Satz 2 zu § 1 Abs. 1 BtMG enthaltene generelle Verweisung auf die betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften auch die Strafvorschriften gemäß §§ 29 ff. BtMG umfasst, da ansonsten die von den internationalen Abkommen angesichts der Gefährlichkeit der Stoffe für die Gesundheit geforderte Kontrolle und Sicherheit des grenzüberschreitenden Warenverkehrs nicht in dem erforderlichen Maß gewährleistet wäre (vgl. hierzu auch BT-Drucks. 9/500 S. 4, wo von "Verschärfungen" im Hinblick auf die Kontrolle der Einfuhr, Durchfuhr und Ausfuhr ausgenommener Zubereitungen die Rede ist).
  • BGH, 11.02.1999 - 4 StR 657/98

    Fehlerhafte Besetzung; Präklusion; Doppelverwertungsverbot; Unerlaubtes

    Aus der Zielsetzung der Neuordnung des Betäubungsmittelstrafrechts durch das Gesetz vom 28. Juli 1981 (BGBl I 681), einerseits den drogenabhängigen Straftätern auch zu helfen, (BTDrs 9/27 S. 26), andererseits "namentlich für den Fall, daß jemand, ohne selbst abhängig zu sein, Gewinn aus der Abhängigkeit anderer zu ziehen sucht, derartigen Tätern auch mit erhöhten Strafdrohungen entgegenzutreten" (BTDrs 9/500 (neu) S. 2), ergibt sich nichts Gegenteiliges.
  • BGH, 24.11.1982 - 3 StR 384/82

    Vollendung der Einfuhr von Haschisch durch Verneinung der Frage der Zollbeamten

    Das Landgericht hat den Schuldspruch zu Recht auf die §§ 29 und 30 des am 1. Januar 1982 in Kraft getretenen Gesetzes über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Betäubungsmittelgesetz - BtMG) vom 28. Juli 1981 (BGBl I 681) gestützt.

    Sein Vorschlag, dem die Bundesregierung mit der Begründung widersprochen hat, die Vorschrift sei "die wichtigste strafrechtliche Maßnahme gegen die 'Überschwemmung' des Bundesgebietes mit Rauschgift" (BT-Drucks. 8/3551 S. 53), wurde in den Beratungen des Gesetzentwurfes der Bundesregierung (vgl. BT-Drucks. 8/4283) und des - diese Beratungen berücksichtigenden - von den Fraktionen der SPD und FDP in der neunten Wahlperiode eingebrachten Gesetzentwurfes zur Neuordnung des Betäubungsmittelrechts (BT-Drucks. 9/27 und BT-Drucks. 9/443) nicht weiter verfolgt.

  • BGH, 13.09.2011 - 3 StR 196/11

    Zuständigkeit (Staatsschutzkammer; Rüge; absoluter Revisionsgrund auch ohne

    Der der Einführung des § 74a Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 GVG zugrunde liegende Gesetzentwurf der Bundestagsfraktionen von SPD und FDP (BT-Drucks. 9/27) enthält dazu zwar keine Begründung.
  • BVerfG, 15.03.2012 - 2 BvL 8/11

    Normenkontrolle (konkrete); Richtervorlage; Entscheidungserheblichkeit;

    (a) § 30 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 2 BtMG entspricht im Wesentlichen der Vorgängerschrift des § 30 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 BtMG a.F., die durch das Gesetz zur Neuordnung des Betäubungsmittelrechts vom 28. Juli 1981 (BGBl I S. 681, ber. S. 1187) eingeführt wurde.
  • BGH, 24.03.1982 - 3 StR 29/82

    Strafaussetzung zur Bewährung bei Verbüßung der angeordneten Freiheitsstrafe

    Die Strafaussetzung nach § 56 StGB bringt - falls sie nicht widerrufen wird - den Rechtsvorteil mit sich, daß der Verurteilte bei bisheriger Unbestraftheit in den Fällen des § 30 Abs. 2 Nr. 3 und 6 BZRG i.d.F. des Art. 4 Nr. 1 des Gesetzes zur Neuordnung des Betäubungsmittelrechts vom 28. Juli 1981 (BGBl I 681) von vornherein ein eintragungsfreies Führungszeugnis und in den Fällen des § 32 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BZRG ein nach drei Jahren eintragungsfreies Führungszeugnis erhält.
  • BGH, 22.03.1983 - 1 StR 820/82

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit

    Entgegen der Meinung der Anklagebehörde hat das Landgericht auf die im Jahre 1981 begangenen Taten zu Recht das am 1. Januar 1982 in Kraft getretene Betäubungsmittelgesetz vom 28. Juli 1981 (BGBl. I S. 681) angewendet, weil es hier gegenüber dem Betäubungsmittelgesetz vom 10. Januar 1972 (BGBl. I S. 1) die mildere Regelung darstellt (§ 2 Abs. 3 StGB).
  • OVG Hamburg, 29.09.1992 - Bf VI 14/92

    Berufsrecht Apotheker: Berufsunwürdigkeit wegen einmaligen Handels mit

    Bei Methaqualon handelt es sich um ein Betäubungsmittel, das ab dem 1. Juli 1981 - zunächst nach der 9. Gleichstellungsverordnung vom 15. Juni 1981 (BGBl. I. S. 529), später nach Anlage III zum Betäubungsmittelgesetz - BtMG - in der ab 1. Januar 1982 geltenden Neufassung vom 28. Juli 1981 (BGBl. I S. 681) - den Bestimmungen, insbesondere auch den Strafbestimmungen, des Betäubungsmittelgesetzes unterfiel und unterfällt.

    Diese Erwägungen und nicht etwa die Höhe der letztlich festzusetzenden Freiheitsstrafe oder die Beanstandung des Klägers, daß der noch nicht vollzogene restliche Drogenexport nach seiner Meinung noch nicht den Straftatbestand des § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG in der Fassung vom 28. Juli 1981 (BGBl. I S. 681) erfüllte, sind für die Feststellung der Berufsunwürdigkeit maßgebend.

  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.1989 - 9 S 781/89

    Nichteignung als Erzieher; Ausbildungs- und Beschäftigungsverbot

    Hierzu hat das Verwaltungsgericht bereits zutreffend angemerkt, daß diese durch die am 1.01.1982 in Kraft getretene Neufassung des BtMG vom 28.07.1981 (BGBl. I S. 681) eingeführten Vorschriften die in § 25 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 JArbSchG erwähnten §§ 11 und 12 BtMG i.d.F. vom 10.01.1972 (BGBl. I S. 1) ersetzt haben und insoweit bisher lediglich die gebotene formale Angleichung des Jugendarbeitsschutzgesetzes unterblieben ist.
  • BGH, 03.08.1990 - 3 StR 245/90

    Begriff der Abgabe; Weitergabe zum Selbstkostenpreis; Begriff der Veräußerung;

  • BGH, 20.02.1991 - 2 StR 608/90

    Aufklärungsbeitrag hinsichtlich der eigenen Tat

  • BVerwG, 13.01.1984 - 1 DB 35.83

    Rechtsmittel

  • BGH, 21.01.1983 - 2 StR 698/82

    Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer

  • BGH, 16.10.1981 - 2 StR 408/81

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen Handeltreibens mit Heroin in Tateinheit mit

  • BGH, 03.02.1995 - 4 StR 773/94

    Abgrenzung - Haschisch - Betäubungsmittel - Geringe Menge

  • OLG Karlsruhe, 25.08.1982 - 4 VAs 100/82
  • BGH, 01.03.1983 - 1 StR 812/82

    Minder schwerer Fall der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln - Erhebliche

  • BGH, 21.04.1982 - 2 StR 710/81

    Strafbarkeit wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Strafbarkeit wegen

  • BVerwG, 13.08.1985 - 1 D 174.84

    Dienstvergehen eines Zollbeamten durch fortgesetzten unerlaubten Erwerbs von

  • BGH, 05.11.1985 - 5 StR 581/85

    Erwerb von Heroin im Ausland

  • KG, 10.02.1983 - 2 VAs 24/82

    Vollstreckung; Freiheitsstrafe; Zurückstellung; Ausschluß

  • BGH, 24.11.1982 - 3 StR 382/82

    Fortgesetztes gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Unerlaubte

  • OLG Naumburg, 08.06.2009 - 1 VAs 2/09

    Zurückstellung der Strafvollstreckung bei Alkoholabhängigkeit

  • VGH Baden-Württemberg, 30.12.1993 - 12 S 2559/93

    Zur besonders schweren Straftat im Sinne von AuslG 1990 § 51 Abs 3

  • OLG Koblenz, 29.10.1984 - 2 VAs 41/84

    Freiheitsstrafe; Rest; Aussetzung; Vollstreckung

  • BGH, 20.12.1983 - 5 StR 939/83

    Freiwillige Offenbarung des Wissens zur Aufdeckung der Tat im Sinne eines

  • OLG Schleswig, 05.09.1983 - 1 Ss 254/83

    Anbauen ; Aussaat; Anpflanzung; Geringe Menge; Feststellung; Begründung;

  • OLG Saarbrücken, 07.07.1983 - VAs 3/83

    Zurückstellungsentscheidung; Vorschaltverfahren; Strafen gegen Antragsteller;

  • OLG Koblenz, 02.08.1982 - 2 Ss 296/82

    Einvernahme gesperrter Zeugen unter Ausschluß von Angeklagtem und Verteidiger

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