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01.10.2001

Bundestag - Drucksache 14/7008

Gesetzentwurf, Urheber:Bundesregierung,BundesministeriumderJustiz(federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2001 S. 3879   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,46840
BGBl. I 2001 S. 3879 (https://dejure.org/2001,46840)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 73, ausgegeben am 24.12.2001, Seite 3879
  • Gesetz zur Änderung der Strafprozessordnung
  • vom 20.12.2001

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (2)

  • 04.10.2001   BT   Strafverfolgungsbehören sollen Auskunft über Telefonverbindungen erhalten
  • 07.11.2001   BT   Auch Verfassungsschutz soll Auskunft über Telekommunikationsdaten erhalten
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Offenburg, 17.04.2008 - 3 Qs 83/07

    Kundendaten zur IP-Adresse sind Bestandsdaten

    Rn. 8 Die Bundesregierung war dabei immer schon der Auffassung, dass es sich bei den hinter dynamischen IP - Adressen stehenden Daten um Bestandsdaten handelt (vgl. nur die Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 01.10.2001, Bundestags- Drucksache 14/7008, Seite 7, zu § 100 g Abs. 3 StPO).
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