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01.07.2020

Bundestag - Drucksache 19/20668

BeschlussempfehlungundBericht, Urheber:AusschussfürRechtundVerbraucherschutz

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2020 S. 2075   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,30216
BGBl. I 2020 S. 2075 (https://dejure.org/2020,30216)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 45, ausgegeben am 14.10.2020, Seite 2075
  • Neunundfünfzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes bei Bildaufnahmen
  • vom 09.10.2020

Gesetzestext

Gesetzesbegründung (2)

  • Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Referentenentwurf, Stellungnahmen, Anhörung)
  • bundestag.de

    ... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes bei Bildaufnahmen

Literatur

  • HRR Strafrecht

    Voyeurismus im Strafrecht de lege lata und de lege ferenda - Unter besonderer Betrachtung des sog. Upskirting (Wiss. Mitarbeiter Steven Bonnin und Wiss. Mitarbeiter Sebastian Berndt; HRRS 2019, 450-458)

 
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Wird zitiert von ... (44)

  • BGH, 28.01.2021 - 3 StR 564/19

    Zur Immunität eines staatlichen Hoheitsträgers bei Kriegsverbrechen

    Hieran ändert nichts, dass aufgrund des Neunundfünfzigsten Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches vom 9. Oktober 2020 (BGBl. I S. 2075) in § 201a Abs. 1 Nr. 3 StGB nF nunmehr ausdrücklich Bildaufnahmen verstorbener Personen geregelt sind und die Begründung des Gesetzentwurfs davon ausging, verstorbene Personen gehörten nach zuvor geltendem Recht nicht zum geschützten Personenkreis des § 201a StGB (s. BT-Drucks. 19/17795 S. 1, 9).
  • BGH, 15.02.2024 - 5 StR 283/23

    Revisionen der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten führen zur teilweisen …

    Die Norm des § 201a StGB schützt das Recht am eigenen Bild und den höchstpersönlichen Lebensbereich, in dem eine Abwägung zwischen dem Interesse der Allgemeinheit und dem Schutzinteresse des Einzelnen, wie sie bei Eingriffen in den sonstigen persönlichen Lebensbereich erforderlich ist, nicht stattfindet (vgl. BT-Drucks. 15/2466, S. 5 und 19/17795, S. 12;… MüKo-StGB/Graf, 4. Aufl., § 201a Rn. 10).

    Die Norm des § 201a StGB schützt das Recht am eigenen Bild und den höchstpersönlichen Lebensbereich, in dem eine Abwägung zwischen dem Interesse der Allgemeinheit und dem Schutzinteresse des Einzelnen, wie sie bei Eingriffen in den sonstigen persönlichen Lebensbereich erforderlich ist, nicht stattfindet (vgl. BT-Drucks. 15/2466, S. 5 und 19/17795, S. 12;… MüKo-StGB/Graf, 4. Aufl., § 201a Rn. 10).

    Die Norm des § 201a StGB schützt das Recht am eigenen Bild und den höchstpersönlichen Lebensbereich, in dem eine Abwägung zwischen dem Interesse der Allgemeinheit und dem Schutzinteresse des Einzelnen, wie sie bei Eingriffen in den sonstigen persönlichen Lebensbereich erforderlich ist, nicht stattfindet (vgl. BT-Drucks. 15/2466, S. 5 und 19/17795, S. 12;… MüKo-StGB/Graf, 4. Aufl., § 201a Rn. 10).

  • BVerwG, 30.03.2021 - 1 C 41.20

    Rechtsfolgen einer unterlassenen persönlichen Anhörung im behördlichen …

    Rn. 11 Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung des Klagebegehrens sind das Asylgesetz (AsylG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. September 2008 (BGBl. I S. 1798), zuletzt geändert durch Art. 3 Abs. 1 des am 1. Januar 2021 in Kraft getretenen Neunundfünfzigsten Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes bei Bildaufnahmen (StrÄndG 59) vom 9. Oktober 2020 (BGBl. I S. 2075) und das Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG) vom 30. Juli 2004 (BGBl. I S. 1950) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Februar 2008 (BGBl. I S. 162), zuletzt geändert durch Art. 10 des am 1. Januar 2021 in Kraft getretenen Gesetzes zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie weiterer Gesetze vom 9. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2855).
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Gesetzesbegründung

  • bundestag.de (Materialien)

    ... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs - Strafbarkeit der Bildaufnahme des Intimbereichs (sog. Upskirting)

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Gesetzesbegründung

  • bundestag.de (Materialien)

    Gesetz zur Verbesserung des Persönlichkeitsrechtsschutzes bei Bildaufnahmen

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