11.06.1970

Bundestag - Drucksache VI/936

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1971 S. 1273   

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https://dejure.org/1971,7192
BGBl. I 1971 S. 1273 (https://dejure.org/1971,7192)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1971 Teil I Nr. 81, ausgegeben am 14.08.1971, Seite 1273
  • Sechstes Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
  • vom 10.08.1971

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BSG, 05.07.2007 - B 9/9a VS 3/06 R

    Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung - Wehrübung im Ausland -

    Die Vorschrift ist durch das Sechste Gesetz zur Änderung des SVG vom 10.8.1971 (BGBl I 1273) auf Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung mit der Begründung eingefügt worden, mit dem Ersten Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern vom 18.3.1971 (BGBl I 208) sei für Beamte und Berufssoldaten die Dienstunfallversorgung erweitert worden, wenn sie bei einer dienstlichen Verwendung im Ausland einer gesundheitlichen Schädigung besonders ausgesetzt seien.
  • BVerwG, 26.11.2015 - 5 C 14.14

    Umzug; Umzugskostenvergütung; Umzugskostenerstattung; Beförderungsauslagen;

    Denn, jedenfalls nachdem die Höchstaltersgrenze in § 62 Abs. 3 SVG durch Art. 1 Nr. 15 des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes vom 10. August 1971 (BGBl. I S. 1273) auf die allgemeine Altersgrenze angehoben wurde, können grundsätzlich auch Berufssoldaten Umzugskostenvergütung erhalten, die mit bzw. nach Überschreiten der besonderen Altersgrenze im Sinne des § 45 Abs. 2 SG in den Ruhestand treten und zur Aufrechterhaltung eines dienstgradangemessenen Lebensstandards in der Regel keiner weiteren Einkünfte bedürfen, weil sie - wie die Beklagte selbst vorträgt - eine bezogen auf den jeweiligen Dienstgrad auskömmliche Versorgung erhalten.
  • BVerwG, 21.09.1982 - 6 C 85.81

    Umzugskostenvergütung für die Reise eines Soldaten zur Vorbereitung und

    Entsprechend wurde der Wortlaut der Vorschrift durch Art. 1 Nr. 15 Buchst. a des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes vom 10. August 1971 (BGBl. I S. 1273) geändert.

    Auch die späteren Erweiterungen des Anwendungsbereichs des § 62 Abs. 2 SVG, deren erste das Erfordernis der Berufsbezogenheit des Umzugs fortfallen ließ (§ 62 Abs. 2 SVG i.d.F. des Art. 1 Nr. 15 Buchst. a des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes vom 10. August 1971 [BGBl. I S. 1273]) und deren zweite die Möglichkeit eröffnete, diese Leistungen auch dann zu gewähren, wenn der Umzug aus besonderen Gründen Innerhalb eines Jahres vor Beendigung des Dienstverhältnisses erforderlich ist (§ 62 Abs. 2 i.d.F. des Art. 1 Nr. 27 Buchst. b des Siebenten Gesetzes zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes vom 7. Juli 1980 [BGBl. I S. 851]), gaben dem Gesetzgeber keinen Anlaß, die Anwendbarkeit des § 5 Abs. 3 BUKG im Rahmen des § 62 Abs. 2 SVG einzuschränken oder insoweit eine differenzierte Regelung zu treffen, obwohl jedenfalls die letzte Änderung des § 62 Abs. 2 SVG hierzu Anlaß geboten hätte, wenn die Auffassung der Revision zuträfe.

  • BSG, 14.12.1988 - 9/4b RV 39/87

    Ausgleich nach § 85 SVG - Verfassungsmäßigkeit der Verzinsung - Vorausstzung des

    Erst 1971 ist die Zuständigkeit der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit auf die Ansprüche aus § 85 SVG ausgedehnt worden (§ 88 Abs. 4 und 5 Satz 1 und 3 SVG idF des Art. 1 Nr. 32 des 6. Änderungsgesetzes zum SVG vom 10. August 1971 -BGBl I 1273-).
  • BVerwG, 24.07.1984 - 6 C 73.81

    Gewährung von Umzugskostenvergütung im Rahmen der Soldatenversorgung

    Dem steht nicht entgegen, daß durch Art. 1 Nr. 15 a des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes vom 10. August 1971 (BGBl. I S. 1273) die früher in § 62 Abs. 2 SVG enthaltene Voraussetzung "wenn zur Ausübung des späteren Berufs ein Umzug an einen anderen Ort als den bisherigen Wohnort erforderlich ist" gestrichen worden ist, während eine gleichartige Einschränkung in § 62 Abs. 3 SVG bestehen blieb.
  • BVerwG, 19.04.1990 - 6 B 42.89

    Rückgabe des Zulassungsscheins - Wahl der Übergangsbeihilfe

    Diese Befristung ist später allein aus berufsrechtlichen Erwägungen entfallen (vgl. Art. 1 Nr. 6 Buchst. b des Fünften Gesetzes zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes vom 25. Januar 1971, BGBl. I S. 68), nämlich, weil der Zeitraum von drei Jahren in den Fällen nicht ausreichte, "in denen vor Eintritt in den Vorbereitungsdienst bzw. vor der Einstellung noch eine besondere Vorbildung erworben werden muß" (vgl. BT-Drucks. VI/936, S. 5, zu Art. 1 Nr. 6).
  • BSG, 18.06.1996 - 9 RVg 4/94

    Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung - Prüfungspflicht bei Versorgungsanträgen

    Die redaktionelle Änderung des § 80 SVG durch das 6. Änderungsgesetz SVG vom 10. August 1971 (BGBl I S 1273) brachte keine inhaltliche Änderung, insbesondere keine Erweiterung des anspruchsberechtigten Personenkreises (vgl BT-Drucks VI/1681 S 13, auch Sailer bei Wilke, Soziales Entschädigungsrecht, 7. Aufl, RdNrn 2 und 3 zu § 80 SVG).
  • BVerwG, 09.06.1982 - 6 C 88.79

    Gewährung einer Umzugskostenvergütung im Rahmen der Soldatenversorgung - Anspruch

    Entsprechend wurde der Wortlaut der Vorschrift durch Art. 1 Nr. 15 Buchst. a des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes vom 10. August 1971 (BGBl. I S. 1273) geändert.
  • OVG Niedersachsen, 02.01.2003 - 2 ME 219/02

    Anrechnung; Ausbildung; Besoldung; Dienst; Einkommen; Fachausbildung;

    - BVerwG 2 C 16.91 -, Buchholz 239.2 § 5 a SVG Nr. 4) - zu, ein höheres Gesamteinkommen beziehen würde, als wenn der Soldat weiterhin seinen Dienst verrichten würde (BT-Drucks. VI/936, S. 4 - zu Nr. 1).
  • BVerwG, 17.04.1973 - II C 11.73

    Kostenverteilung nach Eintritt einer Gesetzesänderung als erledigendes Ereignis -

    Während des Revisionsverfahrens hat § 13 b SVG (F. 1964) durch das 6. Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes vom 10. August 1971 (BGBl. I S. 1273) die folgende Fassung erhalten:.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.1989 - 11 S 1204/88

    Ungekürzte Übergangsbeihilfe bei Rückgabe des Zulassungsscheins

  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.1989 - 11 S 3700/88

    Ungekürzte Übergangsbeihilfe bei Rückgabe des Zulassungsscheins

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