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22.10.1992

Bundestag - Drucksache 12/3533

Gesetzentwurf, Urheber:Bundesregierung,BundesministeriumfürGesundheit(federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1993 S. 1407   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,23415
BGBl. I 1993 S. 1407 (https://dejure.org/1993,23415)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1993 Teil I Nr. 42, ausgegeben am 07.08.1993, Seite 1407
  • Gesetz zur Ausführung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 20. Dezember 1988 gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen (Ausführungsgesetz Suchtstoffübereinkommen 1988)
  • vom 02.08.1993

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 27.11.2018 - 5 StR 234/18

    Selbstgeldwäsche durch den Vortäter (Einzahlung auf ein vom Täter geführtes …

    Das Tatbestandsmerkmal "Herrühren' soll nach dem Willen des Gesetzgebers auch eine Kette von Verwertungshandlungen erfassen, bei denen der ursprüngliche Gegenstand durch einen anderen ersetzt wird, selbst wenn dessen Wert höher ist (…BT-Drucks. 12/989, S. 27; 12/3533, S. 12; vgl. auch BGH, Urteil vom 15. August 2018 - 5 StR 100/18).
  • BGH, 04.02.2010 - 1 StR 95/09

    Bundesgerichthof bestätigt Verurteilung wegen Geldwäsche in der Variante des …

    Der Isolierungstatbestand des § 261 Abs. 2 StGB ist damit auf die Vortat bezogen und schützt zugleich deren Rechtsgüter (BT-Drucks. 12/989 S. 27; 12/3533 S. 13).
  • BGH, 15.08.2018 - 5 StR 100/18

    Geldwäsche (Feststellungen zur Vortat; taugliche Tatobjekte; Buchgeld; Surrogate; …

    Dazu gehören Buchgeld und solche Gegenstände, die erst durch eine Verwertung des vom Vortäter ursprünglich Erlangten als Surrogat erworben werden und daher nur mittelbar aus der Vortat stammen (BT-Drucks. 12/989 S. 27; 12/3533 S. 12; BGH, Urteil vom 27. Juli 2016 - 2 StR 451/15, NStZ 2017, 28, 29 mwN).

    Nach dem Willen des Gesetzgebers soll durch die Wahl des weiten Begriffs des "Herrührens' eine für Geldwäsche typische Kette von Verwertungshandlungen erfasst werden, bei denen der ursprünglich bemakelte Gegenstand gegebenenfalls mehrfach durch einen anderen oder auch durch mehrere Surrogate ersetzt wird (…BT-Drucks. 12/989, S. 27; 12/3533, S. 12).

  • BGH, 10.11.2021 - 2 StR 185/20

    Einziehung von Tatobjekten (Bemakelungsquote: Verkehrswert zum Zeitpunkt der …

    Nach dem Willen des Gesetzgebers soll durch die Wahl des weiten Begriffs des "Herrührens" eine für Geldwäsche typische Kette von Verwertungshandlungen erfasst werden, bei denen der ursprünglich bemakelte Gegenstand gegebenenfalls mehrfach durch einen anderen oder auch durch mehrere Surrogate ersetzt wird (…vgl. BT-Drucks. 12/989, S. 27; 12/3533, S. 12).
  • BGH, 10.01.2019 - 1 StR 311/17

    Leichtfertige Geldwäsche (Beendigung; Begriff und vorsatznahe Auslegung)

    Aus der Geldwäschevortat rühren auch solche Gegenstände her, die erst durch eine Verwertung des vom Vortäter ursprünglich Erlangten als Surrogat erworben werden und daher nur mittelbar aus der Vortat stammen (vgl. BT-Drucks. 12/989 S. 27; 12/3533 S. 12; näher BGH…, Urteil vom 15. August 2018 - 5 StR 100/18, wistra 2019, 29 Rn. 28 mwN;… Beschluss vom 27. November 2018 - 5 StR 234/18, WM 2019, 107 Rn. 17 f.).
  • BGH, 07.03.1996 - 4 StR 742/95

    Verbotene Zusammenarbeit mit LKA - Betäubungsmittelbesitz, Täterschaft - …

    Das Fehlen der (schriftlichen; § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG in der durch das am 28. Februar 1994 in Kraft getretene Ausführungsgesetz Suchtstoffübereinkommen 1988 vom 2. August 1993 - BGBl I 1407 - geänderten Fassung; vgl. dazu BTDrs 12/3533 S. 17;… Joachimski aaO § 29 Rdn. 147) Erlaubnis gehört deshalb zum Tatbestand (…Körner aaO. § 29 Rdn. 16, 783); die irrige Annahme einer Erlaubnis ist daher ein Tatbestandsirrtum (…vgl. zum Irrtum im verwaltungsakzessorischen Nebenstrafrecht Steindorf in Festschrift für Salger, 1995, S. 167, 186).
  • BGH, 13.12.1995 - 3 StR 514/95

    Verbotsirrtum - Betäubungsmittel - Verbotenes Handeltreiben

    Das Landgericht hätte auf der Grundlage der Anklage und des Eröffnungsbeschlusses zunächst - erkennbar - prüfen müssen, ob Handlungen der Angeklagten rechtswidrig die Tatbestandsvoraussetzungen von Strafvorschriften (§ 29 Abs. 1 Nr. 11, § 18 a BtMG) erfüllt haben, die durch das Ausführungsgesetz Suchtstoffübereinkommen 1988 vom 2. August 1993 (BGBl I S. 1407) eingefügt worden und am 1. März 1994 in Kraft getreten sind.
  • VGH Bayern, 25.07.2001 - 3 B 96.1876

    Recht der Soldaten: Fristlose Entlassung eines Zeitsoldaten wegen gelegentlichen …

    Doch wird der "Besitz", der jedenfalls vorliegend mit dem Konsum verbunden gewesen sein soll, im Auffangtatbestand des § 29 Abs. 1 Nr. 3 des Betäubungsmittelgesetzes ( BtMG ) in der maßgeblichen, ab dem 28. Februar 1994 geltenden Fassung des Art. 3 Nr. 3 i.V.m. Art. 7 Abs. 2 des Gesetzes v. 2.8.1993 (BGBl I S. 1407) i.V.m. der Bekanntmachung über das Inkrafttreten vom 23.2.1994 (BGBl I S. 342) mit Strafe bedroht.
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