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30.03.1998

Bundestag - Drucksache 13/10244

Gesetzentwurf, Urheber:Bundesregierung,BundesministeriumderJustiz(federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1998 S. 2030   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,31680
BGBl. I 1998 S. 2030 (https://dejure.org/1998,31680)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil I Nr. 50, ausgegeben am 13.08.1998, Seite 2030
  • Drittes Gesetz zur Änderung des Rechtspflegergesetzes und anderer Gesetze
  • vom 06.08.1998

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (61)

  • BGH, 10.12.2009 - V ZB 111/09

    Anwendbarkeit der Vorschriften über den gesetzlichen Richter auf Rechtspfleger; …

    Eine Regelungslücke im Rechtspflegergesetz in Bezug auf die Geschäftsverteilung ergibt sich schließlich auch nicht aus der durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Rechtspflegergesetzes vom 6. August 1998 (BGBl. I 2030) geänderten Vorschrift über die Rechtsmittel (§ 11 RPflG).
  • OLG Frankfurt, 05.01.2012 - 20 W 242/11

    Grundbuch: Vermutungswirkung des § 891 BGB

    Hierzu ist im Hinblick auf die Formulierung der Nichtabhilfeentscheidung klarzustellen, dass gegen Entscheidungen des Rechtspflegers nach der Abschaffung der Durchgriffserinnerung und Neufassung des § 11 RpflegerG durch das Gesetz vom 06. August 1998 (BGBl. I S. 2030) das Rechtsmittel gegeben ist, welches nach den allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften zulässig ist (§ 11 Abs. 1 RpflegerG).
  • OLG Frankfurt, 05.01.2012 - 20 W 162/11

    Grundbuch: Erforderlichkeit einer Eigentümerzustimmung trotz Dereliktion

    Hierzu ist im Hinblick auf die Formulierung der Nichtabhilfeentscheidung klarzustellen, dass gegen Entscheidungen des Rechtspflegers nach der Abschaffung der Durchgriffserinnerung und Neufassung des § 11 RpflegerG durch das Gesetz vom 06. August 1998 (BGBl. I S. 2030) das Rechtsmittel gegeben ist, welches nach den allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften zulässig ist (§ 11 Abs. 1 RpflegerG).
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